Wie sind eigentlich die Deckungssummen bei Drohnenversicherungen?
Die Deckungssumme in einer Drohnenversicherung bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall auszahlt. In Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben, die bestimmen, welche Mindestdeckungssumme für Drohnen erforderlich ist, um den Schadenersatz für Dritte abzudecken. Die Höhe der Deckungssumme hängt in erster Linie von der Art und Nutzung der Drohne ab, sowie davon, ob die Versicherung für private oder gewerbliche Zwecke abgeschlossen wird.
Gesetzliche Mindestdeckungssummen
Gemäß § 37 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist für Drohnen unter 500 Kilogramm eine Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) vorgeschrieben. Diese Sonderziehungsrechte sind eine internationale Währungseinheit, deren Umrechnung in Euro je nach Wechselkurs variiert. Zum Beispiel kann eine Deckungssumme von 750.000 SZR etwa 902.636 Euro entsprechen. Um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und finanzielle Risiken abzusichern, sollten Drohnenbesitzer eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro in Betracht ziehen.
Die Deckungssumme für größere Drohnen steigt entsprechend des Höchstabfluggewichts und kann bis zu 700 Millionen SZR für sehr große Luftfahrzeuge betragen. In der Praxis fallen die meisten Drohnen unter die Kategorie von weniger als 500 Kilogramm, weshalb die gesetzliche Mindestdeckung für die meisten Drohnenbesitzer bei einer Million Euro liegt.
Arten der Deckung
Drohnenversicherungen bieten unterschiedliche Deckungsarten an, die weit über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgehen können. Je nach Versicherungsanbieter und Tarif können Deckungssummen zwischen einer und fünfzig Millionen Euro gewählt werden. Solch hohe Deckungssummen sind insbesondere für gewerbliche Nutzer empfehlenswert, die Drohnen in risikoreichen Umgebungen oder für kommerzielle Zwecke einsetzen, wie etwa in der Land- und Forstwirtschaft, bei Filmproduktionen, oder bei Bauinspektionen.
Deckung für verschiedene Schäden
Drohnenversicherungen decken typischerweise folgende Schäden ab:
- Personenschäden: Verletzungen oder Tod von Personen durch die Drohne.
- Sachschäden: Schäden an Eigentum oder Besitztümern.
- Vermögensschäden: Finanzieller Schaden, der nicht direkt auf körperliche oder materielle Schäden zurückzuführen ist.
Einige Tarife schließen auch spezielle Schäden, wie etwa die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder die Beschädigung von Markenrechten, ein. Dies ist besonders relevant für gewerbliche Nutzer, die Drohnen für kommerzielle Aufnahmen oder Inspektionen einsetzen.
Private vs. Gewerbliche Nutzung
Die Wahl zwischen einer privaten und einer gewerblichen Drohnenversicherung hängt stark von der geplanten Nutzung der Drohne ab. Eine private Haftpflichtversicherung deckt nur den Betrieb der Drohne zu Freizeitzwecken ab. Gewerbliche Drohnenversicherungen hingegen bieten umfassenden Schutz für den Einsatz der Drohne in beruflichen Kontexten und beinhalten höhere Deckungssummen sowie spezifische Deckungsarten, die für gewerbliche Zwecke notwendig sind. Für gewerbliche Nutzer sind Versicherungssummen von bis zu 50 Millionen Euro verfügbar, was besonders für Einsatzszenarien mit hohem Risiko sinnvoll ist.
Deckungslücken und Haftung
Bei der Wahl einer Drohnenversicherung ist es wichtig, auch potenzielle Deckungslücken zu beachten. Ein gängiges Problem ist die sogenannte „Gefährdungshaftung“, bei der Schäden abgedeckt sind, die ohne Verschulden des Drohnenbetreibers entstehen. Wenn diese Art der Haftung nicht explizit in der Versicherungspolice erwähnt wird, kann es im Schadensfall zu Streitigkeiten kommen.
Versicherungen wie die Allianz bieten Deckungen an, die auch die „Gefährdungshaftung“ umfassen, was besonders wichtig ist, da Drohnen auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung Schäden verursachen können, wie etwa durch unerwartete technische Defekte oder Naturereignisse wie Windböen.
Empfehlungen zur Wahl der Deckungssumme
Die Wahl der richtigen Deckungssumme hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und dem Risikoprofil des Drohnenbesitzers ab. Für private Drohnenpiloten, die ihre Drohnen nur zu Freizeitzwecken nutzen, ist in der Regel eine Deckungssumme von einer bis drei Millionen Euro ausreichend. Gewerbliche Nutzer sollten jedoch in Erwägung ziehen, eine höhere Deckungssumme zu wählen, um alle potenziellen Risiken und Schadenersatzansprüche abzudecken.
Es wird empfohlen, sich vor Abschluss einer Drohnenversicherung umfassend zu informieren und die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gewählte Deckungssumme und der Versicherungsschutz den eigenen Anforderungen entsprechen und mögliche finanzielle Verluste im Schadensfall vermieden werden.