Alle Infos zur neuen EU Drohnenverordnung 2021 + Aktuelle Drohnen Gesetze in Deutschland. Gültig ab 01. Januar
2021
Wichtig: Wegen diverser Verzögerungen, unter Anderem wegen der Corona Krise, wurde die Umsetzung der neuen EU Verordnung auf den 01. Januar 2021 verschoben.
Zum 01. Juli 2020 sollte die neue EU Drohnenverordnung aus Brüssel in Deutschland umgesetzt werden. Durch die Corona Krise hat sich die neuen Drohnen Gesetze aber nun verzögert und werden nun erst zum 01. Januar 2021 umgesetzt werden.
Die EU Drohnenverordnung wird die nationalen Gesetze, welche auch erst seit 2017 gültig waren ablösen.
Um es für Euch so einfach wie möglich zu machen haben wir hier eine kleine Anleitung erstellt, damit Ihr nicht die Übersicht verliert.
1.Welche Drohne habt Ihr?
Hieraus ergeben sich die Voraussetzungen die
Ihr
selbst erfüllt haben müsst und Regeln die Ihr beim Flug beachten müsst.
- Habt ihr eine Drohne die Ihr in den letzten Jahren, Monaten oder erst kürzlich erworben habt?
Diese ist noch keiner Klasse C0 bis C4 zugeordnet. Für diese Drohne gilt eine Übergangsregelung.
—> Übergangsregelung (siehe unten)
- Habt ihr eine Drohne mit einer Klassifizierung C0 bis C4? —> Übersicht Drohnen Klassen C0-C4 (siehe unten)
2.Welche Regeln müsst Ihr beim Flug einhalten —> Kategorie Open/Offen
Wie geht es weiter?
Noch sind nicht alle Details der EU Verordnung geklärt. Daher können wir die neuen Regeln nicht 100%
genau darstellen.
Wir wollen im Folgenden aber so übersichtlich wie möglich versuchen, die
bereits geklärten im Januar 2021 in Kraft tretenden Regeln zu erläutern.
Hintergrundinfos
Die neue EU Drohnenverordnung wird sowohl für gewerbliche als auch für private Piloten gelten. Wir müssen uns also auf neue Begriffe wie Klasse C0 bis C4, Open, Specific, Certified, A1, A2, A3 und einige mehr einstellen.
Es handelt sich zwar um europaweite Drohnengesetze, die Mitgliedsstaaten können aber zusätzlich
nationale Regelungen implementieren. So gilt in Deutschland ein Mindestalter von 16 Jahren!
Im
Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein deutscher Drohnenpilot sich im EU-Ausland trotzdem nach den
nationalen Regelungen erkundigen muss.
Wir möchten mit diesem Artikel ein klein wenig Licht ins Dunkel bringen und Euch die neue EU Drohnenverordnung ein wenig näher bringen.
- Drohnen werden je nach Gewicht in verschiedene Klassen C0 bis C4 eingeteilt
- Es gibt verschiedene Anwendungskategorien: Open, Specific und Certified
- In Open darf je nach Drohnenklasse in verschiedenen Unterkategorien A1 bis
A3 geflogen werden. Hierzu muss der Pilot an Abstandsregeln halten
- Der Drohnenführerschein wird neu geregelt. Je nach Klasse und Unterkategorie A1 bis A3, muss ein Drohnenpilot in der EU zukünftig verschiedene Qualifikationen nachweisen.
Die EU versucht, grob gesagt, schwere Drohnen weit von Menschen entfernt zu halten, während
leichte Drohnen näher an Menschen heranfliegen dürfen.
Wichtig: Jede Drohne, egal wie leicht und egal in welchem Szenario muss haftpflichtversichert sein! Es gibt keinerlei Ausnahmen!
Kategorie, Unterkategorie und Klassen?!
Es hört sich erst kompliziert an, ist aber eigentlich ganz einfach:
- Die Kategorien Offen, Speziell und Zulassungspflichtig, entsprechen quasi
3 Gefahrenkategorien. Der normale Drohnenpilot befindet sich normalerweise in der
Kategorie Offen/Open.
Dies ist die Kategorie mit der geringsten Gefahr.
- Zur genaueren Aufteilung wie die Kategorie Offen/Open in die Unterkategorie A1-A3 aufgeteilt, welche die Abstände zu Menschen
definiert
- Die Klassen C0-C4 hängen von der Drohne selbst ab und werden vom Hersteller zukünftig eindeutig beim Kauf gekennzeichnet.
Drohnen Klassen C0-C4

Mit der neuen EU Drohnenverordnung werden die Hersteller der Drohnen in die Pflicht genommen. Zukünftig müssen sie ihre Drohnen in eine der Klasse C0 bis C4 einteilen. Die Einteilung erfolgt nach unter Anderem nach dem Gewicht und muss vom Hersteller für den Kunden eindeutig ersichtlich auf der Verpackung bzw. der Drohne ausgewiesen werden.
Bis jetzt werden noch keine Drohnen mit dieser Klassifizierung verkauft. Es wird Aufgabe des Herstellers sein, die Drohnen entsprechend zu klassifizieren.
Drohnen welche derzeit noch in Produktion sind und noch keiner Klasse zugeordnet sind, dürfen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2023 weiter verkauft werden. Für den Betriebt dieser Drohnen gibt es eine Übergangsregelung, welche ebenfalls für Drohnen gelten wird, welche derzeit schon in Benutzung sind. Solange eine (auch neu gekaufte) Drohne keine Klassifizierung hat, muss sie ab dem 01.01.2021 nach den Übergangsregelungen betrieben werden.
An die Klasse werden dann weitere Auflagen und Minimalanforderungen an die Drohne angeheftet. Hier eine kurze Übersicht der Anforderungen die zukünftig an die Hersteller gestellt werden.
Nochmal: Hier muss man sich keine Gedanken machen. Die C-Klasse wird zukünftig auf der Verpackung stehen. Jetzige Drohnen ohne diese Klassifizierung werden nach den Übergangsregelungen betrieben (siehe oben).
Aber auch die Piloten müssen je nach Klasse Anforderungen erfüllen:

Wenn man nun seine Drohne gefunden hat und nun weiß, was man als Pilot beachten muss und wo man fliegen darf, dann muss man als nächstes schauen welche Regeln beim Flug selbst beachtet werden müssen. Dazu finden Sie hier eine Übersicht über die Flugregeln
Kategorie Open/Offen
Generell gilt für Open:
- Drohne leichter als 25kg
- Flug nicht über Menschenansammlungen
- Flug innerhalb von Sichtweite bzw. mit Spotter bei FPV
- maximale Flughöhe 120m
- kein Material abwerfen oder gefährliche Gegenstände transportieren
- Mindestalter 16 Jahre (gilt nicht C0 und Selbstbau <250 Gramm bzw. unter Aufsicht von Fernpiloten)
Eure C-Klasse verrät Euch, welche Unterkategorie Ihr verwenden dürft.
- Unterkategorie A1
- Überfliegen von Unbeteiligten erlaubt
- Überflug von Personen so kurz wie möglich halten
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete ist erlaubt
- Flug mit C0 und C1 erlaubt
- Unterkategorie A2
- Abstand zu Personen mind. 30m, mit Langsamflugmodus 5m
- kein Überflug von Unbeteiligten
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete: erlaubt
- Fluge mit C0, C1 und C2 erlaubt
- Unterkategorie A3
- Abstand zu Personen so groß, dass keine Gefährdung entsteht
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete: 150m Abstand
- Flug mit C0, C1, C3 und C4 erlaubt
Drohnenführerschein
Hier wird es zu deutlichen Änderungen kommen.
Über die Webseite des Luftfahrt Bundesamts LBA, lässt sich der sogenannte kleine Drohnenführerschein Kompetenznachweis A1-A3 online erwerben. Dazu gibt es online eine ausführliche Einweisung in verschiedene relevante Themen und danach dann einen Online-Test, nach welchem man dann seinen EU Kompetenznachweis erhält.

Der große Drohnen Führerschein für die Kategorie A2 braucht ein wenig mehr Aufwand und es gibt derzeit noch nicht viele Flugschulen, welche hierzu die Schulung anbieten.
Wirklich ohne Drohnen Führerschein wird nur noch der Flug mit eine Drohne der Klasse C0 möglich sein. Hierbei handelt es sich um Drohnen mit einem maximalen Gewicht von 250 Gramm, z.B. die DJI Mavic Mini 2.
Es wird für Privatpersonen also immer noch möglich sein zu fliegen, ohne einen Kurs absolviert
haben zu müssen.
Viele Drohnen Piloten haben seit 2017 natürlich schon den nationalen Drohnenführerschein gemacht
und fragen sich nun, ob dieser seine Gültigkeit verliert.
Eine wirkliche Lösung ist hier leider noch nicht in Sicht. Die „alten“ Lizenzen werden für ein Jahr ihre Gültigkeit behalten. Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) prüft derzeit noch, ob es eventuell möglich sein wird, eine alte Lizenz in einen neuen Drohnenführerschein umzuschreiben.
Übergangsregelung
Wie oben erwähnt, gibt es für „alte“ Drohnen, welche derzeit schon fliegen bzw. bis zum 01.01.2023 ohne C-Klassifizierung gekauft werden eine Übergangsregelung. Für diese Drohnen mit Bestandsschutz bzw. Bestandsdrohnen gelten besondere Regeln.
- Für „alte“ Drohnen unter 250 Gramm wie z.B. Mavic Mini und Mavic Mini2 sind analog zu CO Flüge in der Kategorie Open in den Anwendungsklassen A1-A3 erlaubt. Da für „neue“ Drohnen der Kategorie C0 kein EU Drohnenführerschein benötigt wird, gilt dies auch für die „alten“ Drohnen.
- „Alte“ Drohnen unter 500g wie z.B. DJI Mavic Air, dürfen analog zu C1 in der Kategorie Open in den Anwendungsklassen A1-A3 geflogen werden. Hierfür wird bis zum 01.01.2023 die Vorschrift des Besitzes des kleinen EU Drohnenführerscheins ausgesetzt. Nach dem 01.01.2023 können diese Drohnen natürlich weiterhin benutzt werden, ab dann wird allerdings der kleine EU Drohnenführerschein (Kompetenznachweis) benötigt.
- Auch „alte“ Drohnen über 500g und unter 2kg dürfen weiterhin geflogen werden.
Hier war bis jetzt kein Kenntnisnachweis nach den alten Regeln nötig. Nach den neuen Regelungen
wird dieser aber nun ab dem 01.01.2021 verlangt. Je nachdem ob man mit diesen Drohnen in der
Kategorie A2 oder A3 fliegen möchte, benötigt man den kleinen EU Drohnenführerschein
(Kompetenznachweis) oder den großen EU-Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis)
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass „alte“ Drohnen recht problemlos weitergeflogen werden können. Die Einteilung der Gewichte ist ein bisschen detaillierter konservativer geworden. Was vor einigen Jahren mit knapp 2kg noch eine leichte Drohne war und für welche kein Kenntnissnachweis erforderlich war, ist nun nach heutigen Maßstäben recht schwer und man benötigt einen Drohnen Führerschein.
Registrierung des Piloten
Ab dem 01.01.2021 müssen alle Drohnen beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) registriert werden! Ausnahmen gibt es nur für Drohnen der Klasse C0, welche keine Kamera besitzen.
Die Registrierung ist über die Webseite des Luftfahrt Bundesamtes digital möglich. Zur Registrierung muss der Drohnenpilot einige persönliche Daten wie Name, Adresse etc. angeben und erhält dann vom LBA sein EU-Registrierungsnummer (e-ID). Die e-ID muss dann an der Drohne per Aufkleber oder Drohnen Plakette angebracht werden, sodass die Drohne einem Piloten zuzuordnen ist.
Damit haben wir sicherlich die Regeln für die allermeisten Drohnen Piloten grob zusammengefasst. Besondere Anwender fliegen aber eventuell auch in einer der beiden anderen Kategorien:
Specific/Speziell
Falls Betrieb der Drohne nicht in Open oder Certified stattfindet, dann ist er Specific!
Hier sind
bestimmt noch einige Änderungen und Erweiterungen zu erwarten. Immer mehr Anwendungskonzepte werden
mit der Zeit zum Standardszenario werden, das von der Behörde genehmigt sein wird und dann unter
Specific geflogen werden darf.
Generell gilt:
- Fernpilotenzeugnis notwenig
- Betriebsgenehmigung durch Behörde erforderlich! - Standardszenario
- Individuelle Risikobewertung
- Dauerhafte Betriebsgenehmigung
Certified/Zulassungspflichtig
Drohnen die eine Zulassung benötigen oder im Einsatz keinem Standardszenario zuzuordnen sind.
Generell gilt:
- Abmessung >3m
- Für die Beförderung mit Menschen konstruiert
- Zum Transport gefährlicher Güter Konstruiert
Anbieter
Wir haben versucht, Ihnen eine komplette Liste an Anbietern zu geben, welche aktuell den EU Drohnenführerschein anbieten.
Zu dieser Liste kommen Sie hier.