Alle Infos zur neuen EU Drohnenverordnung 2021 + Aktuelle Drohnen Gesetze in Deutschland. Gültig ab 01. Januar 2021
Wichtig: Wegen diverser Verzögerungen, unter Anderem wegen der Corona Krise, wurde die Umsetzung der neuen EU Verordnung auf den 01. Januar 2021 verschoben.
Ab dem 01. Juli 2020 war ursprünglich vorgesehen, dass die neue Drohnenverordnung der EU in Deutschland in Kraft treten sollte. Aufgrund der Corona-Krise hat sich die Einführung der neuen Drohnengesetzgebung jedoch verschoben und wird jetzt zum 01. Januar 2021 erfolgen.Die Drohnenverordnung der EU soll die bisherigen nationalen Gesetze ersetzen, die erst seit dem Jahr 2017 in Kraft waren.
Um euch den Überblick zu erleichtern und es so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir eine kurze Anleitung zusammengestellt.
1.Welche Drohne habt Ihr?
Hieraus ergeben sich die Voraussetzungen die
Ihr selbst erfüllt haben müsst und Regeln die Ihr beim Flug beachten müsst.
- Besitzt ihr eine Drohne, die ihr in den vergangenen Jahren, Monaten oder sogar erst vor Kurzem gekauft habt und die noch keiner der Klassen C0 bis C4 zugewiesen wurde? Für solche Drohnen besteht eine Übergangsfrist.
—> Übergangsregelung (siehe unten)
- Habt ihr eine Drohne mit einer Klassifizierung C0 bis C4? —> Übersicht Drohnen Klassen C0-C4 (siehe unten)
2.Welche Regeln müsst Ihr beim Flug einhalten —> Kategorie Open/Offen
Wie geht es weiter?
Es stehen noch nicht alle Einzelheiten der EU-Verordnung fest, weshalb wir die neuen Vorschriften nicht mit absoluter Genauigkeit wiedergeben können. Trotzdem bemühen wir uns im Folgenden, die bereits feststehenden Regeln, die im Januar 2021 in Kraft treten werden, so klar und verständlich wie möglich zu erklären.
Hintergrundinfos
Die neu eingeführte EU Drohnenverordnung betrifft sowohl kommerzielle als auch private Drohnenführer. Daher werden wir uns mit neuen Konzepten wie den Klassen C0 bis C4, sowie den Kategorien Open, Specific und Certified, zuzüglich der Unterteilungen A1, A2, A3 und weiteren vertraut machen müssen.Obwohl es sich um gesamteuropäische Drohnenvorschriften handelt, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene nationale Bestimmungen zu erlassen. Ein Beispiel hierfür ist die in Deutschland festgelegte Altersgrenze von 16 Jahren für Drohnenpiloten. Das bedeutet, dass ein deutscher Drohnenführer, der im Ausland innerhalb der EU fliegen möchte, sich trotz der EU-weiten Regelung auch über die spezifischen nationalen Bestimmungen informieren muss.
Mit diesem Beitrag hoffen wir, etwas Klarheit in das Thema der neuen EU Drohnenverordnung zu bringen und euch diese näherzubringen.
- Drohnen werden je nach Gewicht in verschiedene Klassen C0 bis C4 eingeteilt
- Es gibt verschiedene Anwendungskategorien: Open, Specific und Certified
- In Open darf je nach Drohnenklasse in verschiedenen Unterkategorien A1 bis A3 geflogen werden. Hierzu muss der Pilot an Abstandsregeln halten
- Der Drohnenführerschein wird neu geregelt. Je nach Klasse und Unterkategorie A1 bis A3, muss ein Drohnenpilot in der EU zukünftig verschiedene Qualifikationen nachweisen.
Vereinfacht ausgedrückt zielt die EU darauf ab, schwerere Drohnen von Menschen fernzuhalten, während leichtere Drohnen die Erlaubnis haben, sich Menschen näher zu nähern.
Wichtig: Unabhängig von ihrem Gewicht und dem Einsatzszenario muss jede Drohne haftpflichtversichert sein. Es gibt absolut keine Ausnahmen!
Kategorie, Unterkategorie und Klassen?!
Es hört sich erst kompliziert an, ist aber eigentlich ganz einfach:
- Die Kategorien Offen, Speziell und Zulassungspflichtig, entsprechen quasi 3 Gefahrenkategorien. Der normale Drohnenpilot befindet sich normalerweise in der Kategorie Offen/Open. Dies ist die Kategorie mit der geringsten Gefahr.
- Zur genaueren Aufteilung wie die Kategorie Offen/Open in die Unterkategorie A1-A3 aufgeteilt, welche die Abstände zu Menschen definiert
- Die Klassen C0-C4 hängen von der Drohne selbst ab und werden vom Hersteller zukünftig eindeutig beim Kauf gekennzeichnet.
Drohnen Klassen C0-C4
Durch die neue EU Drohnenverordnung werden die Produzenten der Drohnen in die Verantwortung gezogen. Sie sind künftig verpflichtet, ihre Drohnen in eine der Klassen C0 bis C4 einzustufen. Die Klassifizierung basiert unter anderem auf dem Gewicht der Drohne und muss vom Produzenten deutlich sichtbar auf der Verpackung oder direkt an der Drohne angebracht werden.Bisher sind noch keine Drohnen mit dieser Einstufung im Verkauf zu finden. Es obliegt den Herstellern, ihre Drohnen entsprechend einzuordnen.
Drohnen, die momentan produziert werden und noch keiner Klasse zugeteilt sind, dürfen während einer Übergangszeit bis zum 01.01.2023 weiterhin verkauft werden. Für die Nutzung dieser Drohnen existiert eine Übergangsregelung, die auch für bereits in Gebrauch befindliche Drohnen Anwendung findet. Eine Drohne, die ab dem 01.01.2021 erworben wird und noch keine Klassifizierung aufweist, muss gemäß den Übergangsbestimmungen betrieben werden.
Mit der Klassenzuordnung sind zusätzliche Auflagen und Mindestanforderungen an die Drohne verbunden. Hier ein kurzer Überblick über die Anforderungen, die zukünftig an die Hersteller gestellt werden.
Noch einmal zur Klarstellung: Man muss sich keine Sorgen machen. Die Zugehörigkeit zur C-Klasse wird in Zukunft auf der Verpackung vermerkt sein. Aktuelle Drohnen ohne diese Klassifizierung müssen gemäß den Übergangsregeln betrieben werden (siehe oben).
Aber auch die Piloten müssen je nach Klasse Anforderungen erfüllen:
Wenn man nun seine Drohne gefunden hat und nun weiß, was man als Pilot beachten muss und wo man fliegen darf, dann muss man als nächstes schauen welche Regeln beim Flug selbst beachtet werden müssen. Dazu finden Sie hier eine Übersicht über die Flugregeln
Kategorie Open/Offen
Generell gilt für Open:
- Drohne leichter als 25kg
- Flug nicht über Menschenansammlungen
- Flug innerhalb von Sichtweite bzw. mit Spotter bei FPV
- maximale Flughöhe 120m
- kein Material abwerfen oder gefährliche Gegenstände transportieren
- Mindestalter 16 Jahre (gilt nicht C0 und Selbstbau <250 Gramm bzw. unter Aufsicht von Fernpiloten)
Eure C-Klasse verrät Euch, welche Unterkategorie Ihr verwenden dürft.
- Unterkategorie A1
- Überfliegen von Unbeteiligten erlaubt
- Überflug von Personen so kurz wie möglich halten
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete ist erlaubt
- Flug mit C0 und C1 erlaubt
- Unterkategorie A2
- Abstand zu Personen mind. 30m, mit Langsamflugmodus 5m
- kein Überflug von Unbeteiligten
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete: erlaubt
- Fluge mit C0, C1 und C2 erlaubt
- Unterkategorie A3
- Abstand zu Personen so groß, dass keine Gefährdung entsteht
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete: 150m Abstand
- Flug mit C0, C1, C3 und C4 erlaubt
Drohnenführerschein
Es stehen signifikante Änderungen bevor.
Über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kann man den sogenannten kleinen Drohnenführerschein, den Kompetenznachweis A1-A3, online erlangen. Hierfür wird eine umfassende Online-Einweisung in verschiedene wichtige Bereiche angeboten, gefolgt von einem Online-Test. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Tests erhält man seinen EU-Kompetenznachweis.
Tatsächlich wird das Fliegen ohne entsprechenden Drohnenführerschein lediglich mit Drohnen der Klasse C0 möglich sein, die nicht mehr als 250 Gramm wiegen, wie zum Beispiel die DJI Mavic Mini 2.
Für Hobbyflieger wird es demnach weiterhin machbar bleiben, Drohnen zu steuern, ohne einen entsprechenden Lehrgang absolviert zu haben.
Seit 2017 haben zahlreiche Drohnenpiloten den nationalen Drohnenführerschein erworben und stehen nun vor der Frage, ob dieser an Gültigkeit verliert.
Bislang gibt es hierfür noch keine endgültige Klärung. Die "alten" Führerscheine werden vorerst für ein Jahr gültig bleiben. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist momentan noch dabei zu evaluieren, ob eine Umschreibung eines alten Führerscheins in einen neuen Drohnenführerschein möglich sein könnte.
Übergangsregelung
Wie bereits erwähnt, besteht für "alte" Drohnen, die aktuell bereits in Betrieb sind oder bis zum 01.01.2023 erworben wurden ohne eine C-Klassifizierung, eine Übergangsbestimmung. Für diese Drohnen, die unter den Bestandsschutz fallen bzw. als Bestandsdrohnen bezeichnet werden, kommen spezielle Regelungen zur Anwendung.
- Für „alte“ Drohnen unter 250 Gramm wie z.B. Mavic Mini und Mavic Mini2 sind analog zu CO Flüge in der Kategorie Open in den Anwendungsklassen A1-A3 erlaubt. Da für „neue“ Drohnen der Kategorie C0 kein EU Drohnenführerschein benötigt wird, gilt dies auch für die „alten“ Drohnen.
- „Alte“ Drohnen unter 500g wie z.B. DJI Mavic Air, dürfen analog zu C1 in der Kategorie Open in den Anwendungsklassen A1-A3 geflogen werden.Bis zum 01.01.2023 wird die Anforderung, den kleinen EU-Drohnenführerschein zu besitzen, ausgesetzt. Nach diesem Datum dürfen diese Drohnen selbstverständlich weiterhin eingesetzt werden, allerdings ist ab dann der Besitz des kleinen EU-Drohnenführerscheins (Kompetenznachweis) erforderlich.
- Auch „alte“ Drohnen über 500g und unter 2kg dürfen weiterhin geflogen werden. Bislang war für den Betrieb unter den alten Regelungen kein Nachweis der Kenntnisse erforderlich. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ab dem 01.01.2021 wird jedoch ein solcher Nachweis gefordert. Abhängig davon, ob man mit diesen Drohnen in der Kategorie A2 oder A3 fliegen will, ist entweder der kleine EU Drohnenführerschein (Kompetenznachweis) oder der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) notwendig.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass das Weiterfliegen von „alten“ Drohnen relativ unkompliziert möglich bleibt. Die Gewichtsklassifizierung ist nun etwas genauer und vorsichtiger gestaltet. Was früher mit knapp 2kg als leichte Drohne galt und keinen Nachweis der Kenntnisse erforderte, wird heutzutage als ziemlich schwer eingestuft, wofür nun ein Drohnenführerschein benötigt wird.
Registrierung des Piloten
Vom 01.01.2021 an ist es erforderlich, dass sämtliche Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden. Einzige Ausnahme bilden Drohnen der Klasse C0, sofern diese über keine Kamera verfügen.
Die Registrierung ist über die Webseite des Luftfahrt Bundesamtes digital möglich. Zur Registrierung muss der Drohnenpilot einige persönliche Daten wie Name, Adresse etc. angeben und erhält dann vom LBA sein EU-Registrierungsnummer (e-ID). Die e-ID muss dann an der Drohne per Aufkleber oder Drohnen Plakette angebracht werden, sodass die Drohne einem Piloten zuzuordnen ist.
Damit haben wir sicherlich die Regeln für die allermeisten Drohnen Piloten grob zusammengefasst. Besondere Anwender fliegen aber eventuell auch in einer der beiden anderen Kategorien:
Specific/Speziell
Wenn der Betrieb der Drohne weder im Open- noch im Certified-Bereich erfolgt, dann zählt dieser zur Kategorie Specific. In diesem Bereich sind sicherlich noch zahlreiche Anpassungen und Erweiterungen in Aussicht. Mit der Zeit werden immer mehr Anwendungskonzepte zu standardisierten Szenarien, die von den zuständigen Behörden genehmigt werden und somit unter der Kategorie Specific betrieben werden dürfen.
Generell gilt:
- Fernpilotenzeugnis notwenig
- Betriebsgenehmigung durch Behörde erforderlich! - Standardszenario
- Individuelle Risikobewertung
- Dauerhafte Betriebsgenehmigung
Certified/Zulassungspflichtig
Drohnen die eine Zulassung benötigen oder im Einsatz keinem Standardszenario zuzuordnen sind.
Generell gilt:
- Abmessung >3m
- Für die Beförderung mit Menschen konstruiert
- Zum Transport gefährlicher Güter Konstruiert
Anbieter
Wir haben versucht, Ihnen eine komplette Liste an Anbietern zu geben, welche aktuell den EU Drohnenführerschein anbieten.
Zu dieser Liste kommen Sie hier.