EU-Drohnenverordnung 2024: Alle Neuigkeiten & Regeln
Einleitung: Was ist die EU-Drohnenverordnung?
Die EU-Drohnenverordnung, in Kraft seit dem 01. Januar 2021, wurde zum 01. Januar 2024 durch wichtige finale Regelungen ergänzt. Diese Verordnung schafft einheitliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen in allen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Ziel ist es, Sicherheit und Vereinheitlichung im Drohnenbetrieb zu gewährleisten, während gleichzeitig technische Innovationen gefördert werden.
Die Einführung von zertifizierten Drohnenklassen (C0 bis C6) und Anforderungen wie der Fernidentifikation erleichtert die Kontrolle durch Behörden und erhöht die Transparenz für Drohnenpiloten. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie sich die Änderungen auf Sie auswirken und was Sie beachten müssen.
Änderungen ab dem 1. Januar 2024
Ab dem 01.01.2024 traten wesentliche Änderungen in Kraft, die zuvor als Übergangsregelungen galten. Diese betreffen Hersteller, Händler, Importeure sowie private und gewerbliche Drohnenpiloten:
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Nur noch Drohnen mit Klassifizierung
- Ab 2024 dürfen ausschließlich Drohnen mit einer offiziellen C-Klassifizierung (C0 bis C6) verkauft werden.
- Hersteller, Importeure und Händler sind verantwortlich dafür, dass nur zertifizierte Drohnen auf den Markt gelangen. Auch Plattformen wie Amazon müssen die Einhaltung sicherstellen.
- Diese Regelung sorgt für eine Marktbereinigung, indem minderwertige oder nicht zertifizierte Drohnen entfernt werden. Für Drohnenkäufer bedeutet dies mehr Qualität und Sicherheit.
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Ende der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen
Bestandsdrohnen, die vor dem 01.01.2024 produziert wurden und keine C-Klassifizierung besitzen, wurden klar in zwei Gruppen eingeteilt:
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Fernidentifikation
Drohnen der Klassen C1 bis C6 müssen ab 2024 über eine Remote-ID verfügen, die den Behörden eine Identifizierung des Betreibers ermöglicht. Diese Funktion kann durch Software (z. B. die DJI Fly App) aktiviert werden und ist ein zentraler Bestandteil der neuen Verordnung.
Einteilung der Drohnen in Klassen (C0 bis C6)
Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnen in sieben Klassen (C0 bis C6) ein, die sich anhand des Gewichts, der technischen Spezifikationen und des Risikopotentials unterscheiden. Diese Klassifizierung bestimmt, in welcher Kategorie (z. B. OPEN A1, A2 oder A3) eine Drohne betrieben werden kann.
| Drohnenklasse | Gewicht | Kategorie | Erforderlicher Führerschein | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| C0 | Bis 250g | OPEN A1 | Keiner | Nahe Menschen erlaubt, keine Überflüge über Menschenansammlungen. |
| C1 | Bis 900g | OPEN A1 | Kleiner Drohnenführerschein (A1/A3) | Fernidentifikation erforderlich, Flüge über unbeteiligte Personen sind zu vermeiden. |
| C2 | Bis 4kg | OPEN A3 (A2 möglich mit großem Führerschein) | Kleiner und großer Drohnenführerschein (A2) | Langsamflugmodus für geringere Abstände verfügbar, Mindestabstand zu unbeteiligten Personen erforderlich. |
| C3 | Bis 25kg | OPEN A3 | Kleiner Drohnenführerschein (A1/A3) | Betrieb nur in Gebieten ohne unbeteiligte Personen, Mindestabstände zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten erforderlich. |
| C4 | Bis 25kg | OPEN A3 | Kleiner Drohnenführerschein (A1/A3) | Für traditionelles Modellflugzeugdesign ohne automatische Steuerungsmodi. |
| C5 | Bis 25kg | Spezifische Kategorie | Abhängig von der Betriebserlaubnis | Für spezielle Operationen mit zusätzlichen Anforderungen. |
| C6 | Bis 25kg | Spezifische Kategorie | Abhängig von der Betriebserlaubnis | Für Operationen mit höherem Risiko und spezifischen Anforderungen. |
Die Klassen C4 bis C6 sind vor allem für gewerbliche oder industrielle Anwendungen vorgesehen. Beispiele umfassen Lastendrohnen oder autonome Lufttaxis.
Anwendungsszenarien: OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED
Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnenflüge in drei Hauptkategorien ein:
- OPEN: Für risikoarme Flüge, keine Genehmigung erforderlich. Unterteilt in A1, A2 und A3.
- SPECIFIC: Für Flüge mit mittlerem Risiko, erfordert eine SORA-GER Risikobewertung und Genehmigung.
- CERTIFIED: Für Flüge mit hohem Risiko, z. B. Drohnenlieferdienste oder Lufttaxis. Strenge Anforderungen.
Unterkategorien der OPEN-Kategorie
- A1: Nahe Menschen erlaubt, keine Überflüge über Menschenansammlungen.
- A2: Abstand von mindestens 30m, im Langsamflugmodus bis zu 5m.
- A3: Mindestens 150m Abstand zu Menschen, Wohn- und Gewerbegebieten.
Neue Anforderungen für Drohnenpiloten
Drohnenführerscheine
Abhängig von der Kategorie und Klasse der Drohne werden folgende Führerscheine benötigt:
- Kleiner Drohnenführerschein (A1/A3):
- Kosten: 25 Euro.
- Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Gültigkeit: 5 Jahre.
- Großer Drohnenführerschein (A2):
- Kosten: 30 Euro.
- Voraussetzung: Kleiner Drohnenführerschein und praktische Selbsterklärung.
- Erforderlich für Kategorie OPEN A2.
Registrierungspflicht
Alle Drohnen ab 250g oder mit Kamera müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Betreiber erhalten eine e-ID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Die e-ID muss auch in der Drohnensoftware hinterlegt sein, um die Fernidentifikation zu ermöglichen.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und für alle Drohnenflüge obligatorisch, unabhängig vom Gewicht oder der Nutzung der Drohne.
Fazit
Die EU-Drohnenverordnung 2024 bringt entscheidende Verbesserungen und Vereinfachungen:
- Sicherheit: Fernidentifikation und standardisierte Regeln erhöhen die Sicherheit.
- Transparenz: Klare Klassifizierungen erleichtern Kaufentscheidungen und die Nutzung.
- Qualitätssteigerung: Minderwertige Drohnenprodukte verschwinden vom Markt.
- Handlungsbedarf: Drohnenpiloten sollten sich registrieren und die benötigten Drohnenführerscheine erwerben.
Nutzen Sie die Zeit, um sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen und Ihre Drohne entsprechend auszurüsten. Die neuen Regelungen schaffen eine solide Grundlage für sicheres und verantwortungsvolles Fliegen.