FAQs

Häufig gestellte Fragen

Schadenersatzlimit bei Personenschäden oder Sachschäden durch Drohnen

§37 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) regelt die Haftung bei Schäden durch Drohnen. Bei Drohnen unter 500 kg beträgt die Höchstgrenze für Schadenersatz 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR), was etwa 1 Million Euro entspricht. Im Falle von Personenschäden gelten folgende Grenzen:

  • Maximal 600.000 Euro pro getöteter oder verletzter Person.
  • Eine jährliche Rente von bis zu 36.000 Euro.

Diese Summen beziehen sich auf den Gesamtschadenfall, nicht pro Geschädigten. Bei schuldhaftem Handeln des Drohnenhalters kann die Haftung jedoch unbegrenzt sein.

Gefährdungshaftung: Was bedeutet das?

Im Rahmen der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet:

  • Der Drohnenhalter haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft (z. B. bei höherer Gewalt).
  • Die Haftung ist auf 750.000 SZR begrenzt, sofern der Halter nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.
  • Bei schuldhaftem Verhalten haftet der Halter jedoch in unbegrenzter Höhe.

Personenschäden durch Drohnen

Personenschäden entstehen, wenn Menschen durch eine Drohne verletzt oder getötet werden. Solche Schäden sind durch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgedeckt, sofern sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Wichtige Fakten:

  • Die Mindestdeckungssumme beträgt 750.000 SZR, viele Policen bieten jedoch bis zu 5 oder 10 Millionen Euro.
  • Schäden an Mitgliedern des eigenen Teams oder an Familienangehörigen sind in der Regel nicht gedeckt.

Sachschäden durch Drohnen

Sachschäden beziehen sich auf beschädigtes Eigentum, wie z. B. Autos, Gebäude oder Solaranlagen. Diese Schäden sind ebenfalls durch die Drohnen-Haftpflicht abgedeckt.

Schäden am eigenen Equipment sind nicht eingeschlossen und erfordern eine separate Kaskoversicherung. Beispiele für abgedeckte Sachschäden:

  • Beschädigte Dächer durch Absturz.
  • Zerstörte Fahrzeuge.
  • Schäden durch Drohnenabstürze in öffentlichen oder privaten Räumen.

Deckungssummen und Tarife

Die Versicherungssummen variieren je nach Anbieter und Tarif:

Deckungssumme Anwendungsbereich
1 Million Euro Gesetzliches Minimum
5 Millionen Euro Häufig für private Anwendungen
10 Millionen Euro Gewerbliche Nutzung und erweiterte Policen

Besonderheiten bei gewerblicher Nutzung

Drohnen, die gewerblich genutzt werden, erfordern in der Regel höhere Deckungssummen und spezielle Policen:

  • Erweiterter Schutz für umfangreiche oder riskante Einsätze.
  • Optionale Zusatzversicherungen, wie die Kaskoversicherung.
  • Prüfung der Versicherung auf spezielle Risiken wie Flyaway-Schäden.

Praktische Tipps zur Reduzierung von Haftungsrisiken

Um das Risiko von Schäden zu minimieren, sollten Drohnenhalter:

Fazit

Die Schadenersatzpflicht bei Drohnenschäden ist klar im §37 LuftVG geregelt. Mit einer passenden Drohnen-Haftpflichtversicherung können sich Drohnenhalter jedoch vor finanziellen Risiken schützen. Ein Vergleich verschiedener Versicherungsangebote ist ratsam, um die optimale Deckungssumme und Police zu finden.

drohneversicherungsvergleich.de hat 4,66 von 5 Sternen 289 Bewertungen auf ProvenExpert.com