FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch darf meine Drohne fliegen?

In Deutschland und der EU dürfen Drohnen maximal 120 Meter über Grund fliegen, außer es liegt eine spezielle Erlaubnis vor. Dies gilt für alle Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden, also für den Freizeitgebrauch oder einfache kommerzielle Flüge.

Kategorien und Einschränkungen

Drohnenflüge sind in drei Hauptkategorien unterteilt:

  1. Offene Kategorie (OPEN): Hier dürfen Drohnen unter normalen Bedingungen maximal 120 Meter hoch fliegen. Es wird jedoch empfohlen, besondere Geozonen (No-Fly-Zones) zu beachten, die zusätzliche Beschränkungen auferlegen können, z.B. in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.

  2. Spezielle Kategorie (SPEC): Für Drohnenflüge, die die offenen Regeln überschreiten, ist eine individuelle Genehmigung erforderlich. Diese Kategorie ermöglicht es, unter besonderen Bedingungen (z.B. in der Nähe von Menschenansammlungen oder über 120 Meter) zu fliegen, wenn eine spezifische Betriebserlaubnis vorhanden ist.

  3. Zulassungspflichtige Kategorie (CERT): Diese Kategorie deckt den Betrieb von Drohnen ab, die erhebliche Risiken darstellen und daher strengeren Vorschriften unterliegen. Hier können auch Flüge über 120 Meter zulässig sein, allerdings nur mit einer detaillierten Risikobewertung und behördlicher Genehmigung.

Regeln zur Flughöhe in Verbindung mit Abstand

Eine der entscheidenden Regeln beim Fliegen in der offenen Kategorie ist die 1:1-Regel. Diese besagt, dass die maximale Flughöhe in Abhängigkeit zum horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen oder sensiblen Gebieten steht. Zum Beispiel, wenn eine Drohne 50 Meter von einer Menschenmenge entfernt ist, darf sie maximal 50 Meter hoch fliegen.

Sonderregelungen und Genehmigungen

Für den Flug in der speziellen Kategorie (SPEC) kann eine Flughöhe von mehr als 120 Metern erlaubt werden, wenn der Betreiber eine spezielle Genehmigung durch eine Risikobewertung erhält. Dies ist jedoch mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden.

Zusammenfassung: Für die meisten Drohnenflüge gilt in der EU und in Deutschland eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Diese Grenze kann nur mit spezieller Genehmigung überschritten werden, insbesondere für kommerzielle oder industrielle Drohneneinsätze.

Weitere Informationen zu Drohnenversicherungen und spezifischen Regelungen für gewerbliche Drohnennutzung findest du hier.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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