Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Bei Drohnen, bzw. Multicoptern handelt es sich um Luftfahrzeuge. Werden sie zu Freizeit- oder Sportzwecken betrieben, werden Multicopter als Flugmodelle klassifiziert. Ansonsten werden sie als unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) eingestuft. Sie dürfen grundsätzlich nur so weit oder so hoch betrieben werden, wie es ihre sichere Steuerung zulässt.
Darüber hinaus beschränkt sich die zulässige Flughöhe des Copters auf die des kontrollierten Luftraums. Dieser beginnt spätestens in 762 Metern (2.500 Fuß) und kann gerade in der Nähe zu Flughäfen schon bei 300 Metern (1.000 Fuß) anfangen. Da für die Nutzung dieses kontrollierten Luftraums eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) notwendig wäre, darf ohne eine solche Freigabe nicht höher geflogen werden. In der Umgebung von Flughäfen sind Kontrollzonen eingerichtet. In diesen Kontrollzonen beginnt der kontrollierte Luftraum schon am Boden, so dass in diesen Bereichen gar nicht mit Multicoptern geflogen werden darf, es sei denn eine Flugverkehrskontrollfreigabe liegt vor.
Eine Drohne (Multicopter, Quadrocopter, UAV, etc.) muss immer in Sichtweite betrieben werden. Das heißt, die Drohne muss ohne optische Hilfsmittel (ohne Videobrille/Monitor) gesteuert werden. Soll ein Multicopter per Videobrille (FPV) oder per Monitor gesteuert werden, so ist immer eine zweite Person - der sogennante Spotter - notwendig. Dieser ist mit einem Lehrer-Schüler-Sender mit der Fernsteuerung des Piloten verbunden und muss jederzeit in der Lage sein, die Steuerung des Modells übernehmen zu können.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.