FAQs

Häufig gestellte Fragen

Ab wann braucht man einen Drohnenführerschein?

Die Frage „Ab wann braucht man einen Drohnenführerschein?“ beschäftigt viele Drohnenpiloten. In der EU und speziell in Deutschland gibt es klare Regelungen, wann der Besitz eines Drohnenführerscheins verpflichtend ist. Grundsätzlich hängt dies von Gewicht, Verwendungszweck und der Risikoklasse der Drohne ab.

Welche Drohnen erfordern einen Führerschein?

Nicht alle Drohnen benötigen einen Drohnenführerschein. Hier sind die entscheidenden Faktoren:

  • Drohnen unter 250 Gramm (C0-Klasse) benötigen in der Regel keinen Drohnenführerschein, solange sie nicht mit einer Kamera ausgestattet sind. Andernfalls ist ein Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.
  • Drohnen zwischen 250 Gramm und 2 Kilogramm (C1 und C2) erfordern mindestens den kleinen Drohnenführerschein A1/A3. In der Kategorie C2 wird zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis notwendig.
  • Drohnen über 2 Kilogramm (C2 und darüber) benötigen sowohl den Kompetenznachweis A1/A3 als auch das A2-Fernpilotenzeugnis. In bestimmten Fällen, z.B. bei professioneller oder gewerblicher Nutzung, können auch zusätzliche Zertifikate erforderlich sein.
  • Drohnen, die in der Kategorie „spezielle Nutzung“ fallen, wie z.B. für gewerbliche Einsätze oder in der Nähe von Menschenmengen, benötigen unter Umständen eine Sondergenehmigung.

Überblick über die Drohnenführerscheine

Kompetenznachweis A1/A3

Dieser "kleine Drohnenführerschein" ist für Drohnen der Kategorien A1 und A3 erforderlich. Er ist die Grundvoraussetzung für das Steuern von Drohnen bis zu 900 Gramm in der Kategorie A1 und bis zu 25 Kilogramm in der Kategorie A3, in der keine Menschenansammlungen überflogen werden dürfen. Die Prüfung für diesen Nachweis erfolgt online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

A2 Fernpilotenzeugnis

Das A2 Fernpilotenzeugnis wird benötigt, wenn man Drohnen in der offenen Kategorie A2 betreiben möchte, die bis zu 2 Kilogramm wiegen und näher als 50 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen dürfen. Hierfür ist eine theoretische Prüfung erforderlich, die ebenfalls vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgenommen wird. Zusätzlich muss eine Selbsterklärung über praktisches Fliegen abgegeben werden.

Schritte zum Erhalt eines Drohnenführerscheins

  • Kompetenznachweis A1/A3: Dieser Führerschein kann direkt online durch ein kurzes Training und eine Prüfung beim LBA erworben werden. Die Kosten betragen ca. 25 €.
  • A2 Fernpilotenzeugnis: Für den A2-Schein muss zunächst der A1/A3-Nachweis erbracht werden. Dann folgt eine theoretische Prüfung, die ebenfalls online oder bei anerkannten Prüfstellen abgelegt werden kann.

Sonderfälle: Gewerbliche Nutzung und spezielle Szenarien

Bei gewerblicher Nutzung von Drohnen gelten strengere Anforderungen. Hier ist in den meisten Fällen zusätzlich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich. Falls Sie eine Drohne gewerblich nutzen möchten, empfiehlt sich ein Vergleich der gewerblichen Drohnen-Versicherungen.

Gewerbliche Nutzer sollten sich über spezielle Tarife informieren. Nutzen Sie diesen Vergleichsrechner für gewerbliche Drohnenversicherungen, um die besten Optionen zu finden.

Drohnenversicherung: Ein Muss für alle Drohnenbesitzer?

Unabhängig davon, ob ein Drohnenführerschein benötigt wird, müssen alle Drohnen versichert werden. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie schützt vor finanziellen Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können.

Fazit

Ein Drohnenführerschein ist abhängig von der Drohnengröße, ihrem Gewicht und ihrem Verwendungszweck. Für kleinere Drohnen unter 250 Gramm ist in der Regel kein Führerschein notwendig, aber sobald das Gewicht oder der Einsatzbereich zunimmt, ist mindestens der Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Wer seine Drohne in der Nähe von Menschen betreiben will, benötigt in den meisten Fällen zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis.

Tipp: Wer den Drohnenführerschein A1/A3 machen möchte, kann dies am günstigsten bei Drone Class tun. Besuchen Sie diesen Link, um sich zu registrieren und direkt loszulegen.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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