FAQs
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Mit der umgangssprachlich als Drohnenführerschein bezeichneten Lizenz ist eigentlich der Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO gemeint. Generell ist der Kenntnisnachweis erst ab einem Abfluggewicht von 2kg nötig. Es gibt aber auch eine Ausnahme. Sollte mit einer Drohne mit geringerem Gewicht mit Ausnahmegenehmigung in Bereichen geflogen werden, die eigentlich verboten sind, so benötigt man zur Erlangung dieser Genehmigung einen Kenntnisnachweis. Eine weite Ausnahme ist der Flug über Modellflugplätzen. Hier benötigt man auch mit einer Drohne über 2kg keinen Drohnenführerschein.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.