FAQs
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
In Deutschland differenziert der Gesetzgeber nicht zwischen einer Drohne und einer Spielzeug-Drohne. D.h. auch eine Spielzeugdrohne muss haftpflicht versichert sein. Ebenso das Gewicht spielt keine Rolle. Daher müssen auch Drohnen unter 250 Gramm haftpflichtversichert sein. Prüfen Sie am besten Ihre Haftpflichtversicherung, ob diese Drohnen mitversichert oder wechseln Sie ganz einfach Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie erhalten bei uns in den Tarifen der AXA einen umfassenden Haftpflichtschutz, welcher nicht nur Sie selbst, sondern auch Drohnen und natürlich auch Spielzeugdrohnen mit einschließt. Zu dem Tarif ab günstigen 32,76€/Jahr kommen Sie hier.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.