FAQs

Häufig gestellte Fragen

Sind Spielzeug-Drohnen versicherungspflichtig? (unter 250 Gramm)

Ja, auch Spielzeug-Drohnen unter 250 Gramm unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie im freien Luftraum betrieben werden. Gemäß den deutschen Vorschriften gelten Drohnen als Luftfahrzeuge, weshalb sie versichert werden müssen, um mögliche Schäden abzudecken. Diese Haftpflicht ist unabhängig von der Größe oder dem Gewicht der Drohne erforderlich.

Versicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Nach § 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) müssen alle Drohnen, die im öffentlichen Luftraum geflogen werden, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung haben. Dies gilt auch für Spielzeugdrohnen wie Mini-Drohnen, da sie trotz ihres geringen Gewichts Schäden verursachen können. Ob privat oder gewerblich genutzt, die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen.

Ausnahmen zur Versicherungspflicht

Eine Ausnahme besteht für Drohnen, die nach der europäischen Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) zertifiziert sind und ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden. Solche Drohnen müssen:

  • Als reine Spielzeuge deklariert sein.
  • Den öffentlichen Luftraum nicht betreten.
Für die meisten Drohnen unter 250 Gramm, wie die DJI Mini 2, trifft diese Ausnahme jedoch nicht zu. Daher müssen sie versichert werden.

Warum ist eine Versicherung wichtig?

Auch kleine Drohnen können erhebliche Schäden anrichten. Beispiele für Risiken sind:

Die Haftpflichtversicherung schützt Drohnenbesitzer vor hohen Kosten, die durch solche Schäden entstehen können. Gerade bei Spielzeug-Drohnen, die oft von Anfängern oder Kindern gesteuert werden, steigt das Risiko von Fehlbedienungen.

Welche Versicherungsmöglichkeiten gibt es?

Für Drohnen unter 250 Gramm gibt es zahlreiche Tarife. Eine Übersicht:

Versicherungstyp Beschreibung
Private Drohnenversicherung Für private Drohnenflüge. Kostengünstig und gesetzlich vorgeschrieben.
Kaskoversicherung Zusätzlich zu Schäden Dritter werden Schäden an der eigenen Drohne abgedeckt.
Kurzzeit-Versicherung Ideal für temporäre Nutzung, z.B. für einen Urlaub.

Indoor-Flüge und private Grundstücke

Flüge innerhalb geschlossener Räume fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Für den Betrieb auf privaten Grundstücken gilt hingegen die Versicherungspflicht, da der Luftraum über dem Grundstück öffentlich ist.

Praktische Tipps für Drohnenbesitzer

Tipp: Nutzen Sie Vergleichsportale, um den besten Tarif zu finden. Empfehlenswerte Anbieter sind z.B. Zurich, HDI oder Adam Riese.

Fazit

Auch Spielzeug-Drohnen unter 250 Gramm unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie im öffentlichen Luftraum genutzt werden. Nur für reine Indoor-Flüge oder nachweislich zertifizierte Spielzeugdrohnen gelten Ausnahmen. Eine Versicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll, um sich vor hohen Kosten im Schadensfall zu schützen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Versicherungsvergleich.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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