FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie ist die Rechtslage beim Erstellen von Luftaufnahmen von Gebäuden oder Personen mit meiner Drohne?

Das Fotografieren und Filmen mit Drohnen unterliegt in Deutschland klaren rechtlichen Vorgaben. Neben der Wahrung von Persönlichkeitsrechten sind auch gesetzliche Regelungen, wie die Drohnenverordnung und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), zu beachten. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte erläutert:

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Aufnahmen von Personen sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Das Recht am eigenen Bild schützt jede Person davor, ungewollt gefilmt oder fotografiert zu werden. Verstöße können Sanktionen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach sich ziehen.

  • Aufnahmen, die Personen klar erkennbar zeigen, dürfen nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
  • Besonders kritisch sind Aufnahmen in privaten Bereichen, wie Gärten, Innenhöfen oder Wohnungen. Hier ist auch § 201a StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Bildes) relevant.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass keine fremden Personen oder Innenräume durch Fenster aufgenommen werden.

Rechte bei Gebäuden und Grundstücken

Grundsätzlich dürfen öffentlich zugängliche Bereiche gefilmt werden. Allerdings gelten besondere Einschränkungen:

  • Innenhöfe und private Bereiche: Ohne Zustimmung des Eigentümers ist das Fotografieren oder Filmen nicht gestattet.
  • Wohnungen: Aufnahmen in Wohnungen oder durch Fenster sind verboten und können strafrechtliche Folgen haben.

Naturschutzgebiete und Flugverbotszonen

Das Fliegen in Naturschutzgebieten oder Flugverbotszonen ist oft untersagt. Mit Geo-Zonen-Apps wie der Drohnenkarte können Sie solche Zonen leicht identifizieren.

Beachten Sie:

  • Überflug von Menschenmengen: Verboten ohne Sondergenehmigung.
  • Flughäfen: Flüge sind in der Nähe von Flughäfen streng reguliert.
  • Maximalhöhe: Ohne Genehmigung sind Flüge über 120 Meter nicht erlaubt.

Gewerbliche Nutzung von Drohnen

Sobald Drohnenflüge zu kommerziellen Zwecken erfolgen (z. B. Immobilienaufnahmen oder Social-Media-Marketing), gelten erweiterte Anforderungen:

Versicherungspflicht für Drohnen

Für alle Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Zu den wichtigsten Optionen gehören:

Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt sich eine Kaskoversicherung, insbesondere bei hochpreisigen Geräten.

Zusammenfassung

  • Berücksichtigen Sie die Drohnenverordnung und lokale Flugverbote.
  • Wahren Sie die Persönlichkeitsrechte durch Einholen von Einwilligungen.
  • Nutzen Sie geeignete Versicherungen, wie die HDI oder Zurich.
  • Verwenden Sie Geo-Zonen-Apps, um Flugverbotszonen zu identifizieren.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
drohneversicherungsvergleich.de hat 4,66 von 5 Sternen 289 Bewertungen auf ProvenExpert.com