Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
In Deutschland ist für alle Drohnen ab einem Abfluggewicht von 250g eine Versicherungspflicht vorgeschrieben. Selbst Drohnen unter 250g benötigen eine Haftpflichtversicherung, wenn sie im öffentlichen Raum betrieben werden. Doch wer kann eine solche Versicherung abschließen?
Die meisten Drohnenversicherungen bieten nationale oder europaweite Deckung an. Bei Flügen in den USA oder Kanada ist Vorsicht geboten, da diese oft ausgeschlossen sind. Für weltweite Deckung informieren Sie sich hier: weltweit versichern.
Für den Betrieb vieler Drohnen ist eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde und ein Drohnenführerschein erforderlich. Bitte beachten Sie diese Anforderungen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Für den gewerblichen Einsatz von Drohnen, z. B. in der Landwirtschaft, bei Filmaufnahmen oder Inspektionsarbeiten, ist eine spezielle gewerbliche Drohnenversicherung notwendig. Hierbei sind oft höhere Deckungssummen sinnvoll, um umfassend abgesichert zu sein.
Optional können Sie Ihre Drohne gegen Absturz oder Flyaway absichern. Dies ist besonders empfehlenswert für teure Drohnen oder Geräte mit hoher Nutzlast.
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme liegt bei 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden. Viele Anbieter empfehlen jedoch höhere Deckungssummen, besonders bei gewerblicher Nutzung.
Jeder Drohnenbesitzer kann eine Drohnenversicherung abschließen, sofern er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wichtig ist, dass die Versicherung an den Verwendungszweck angepasst wird, sei es privat oder gewerblich. Achten Sie auf den Versicherung Vergleich, die Deckungssumme und die Einsatzgebiete, um umfassend geschützt zu sein.