FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meinen Versicherungsschutz im Fall der Fälle nachweisen?

Wir erstellen für jedem Kunden im vD-Tarif bei Antragsabschluss neben einem Versicherungsschein einen Nachweis über entsprechenden Versicherungsschutz (auf deutsch und englisch) in DIN A5 Größe (unser sogenanntes Zertifikat). Dies wird Ihnen direkt nach Antragstellung im PDF-Format per Mail zugestellt und kann immer mit sich geführt werden.

Bei der R+V Drohnen Versicherung muss dieses Zertifikat extra beim Versicherer angefordert werden, Sie können aber in Deutschland mit Ihrem Versicherungsschein den Versicherungsschutz nachweisen.

So weisen Sie Ihren Versicherungsschutz nach:

  1. Versicherungsbestätigung mitführen: Sie müssen stets eine Versicherungsbestätigung mit sich führen, wenn Sie mit Ihrer Drohne fliegen. Diese Bestätigung erhalten Sie von Ihrem Versicherer und sie muss folgende Informationen enthalten:

    • Bestätigung der Mindestdeckungssumme (mindestens 1 Million Euro für Sach- und Personenschäden),
    • den Umfang des Versicherungsschutzes,
    • die Laufzeit der Versicherung.

    Tipp: Diese Bestätigung können Sie entweder als Kopie, Foto auf dem Smartphone oder E-Mail-Anhang vorzeigen. Wichtig ist, dass Sie diese Dokumente immer griffbereit haben, da das Fehlen der Bestätigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

  2. Haftpflichtversicherung und Deckungssumme: Für den Betrieb einer Drohne sind Sie dazu verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssumme sollte mindestens 1 Million Euro betragen, in vielen Fällen ist es jedoch ratsam, eine höhere Deckung von bis zu 1,5 Millionen Euro oder mehr zu wählen, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein.

  3. Gewerbliche Nutzung vs. private Nutzung: Der Verwendungszweck Ihrer Drohne bestimmt, ob Sie eine private oder gewerbliche Drohnenversicherung benötigen. Wenn Sie die Drohne für kommerzielle Zwecke einsetzen (z.B. in der Landwirtschaft oder für Inspektionsaufgaben), reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus. In diesem Fall ist eine separate Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich. Bei privaten Drohnenflügen, die rein zu Freizeit- und Sportzwecken stattfinden, reicht in der Regel eine private Haftpflichtversicherung aus.

  4. Gefährdungshaftung: Beim Drohnenbetrieb greift neben der normalen Verschuldenshaftung auch die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass Sie selbst dann haftbar gemacht werden können, wenn Sie den Schaden nicht direkt verschuldet haben. Beispielsweise kann ein unvorhersehbarer technischer Defekt oder eine Windböe zu einem Unfall führen, für den Sie dennoch verantwortlich gemacht werden können.

Empfehlung:

Um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Versicherungsschutz haben, vergleichen Sie verschiedene Drohnenversicherungen sorgfältig. Ein umfassender Vergleich kann Ihnen helfen, die beste Option für Ihre Anforderungen zu finden, sei es für private oder gewerbliche Zwecke. Falls Sie sich für eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung interessieren, finden Sie auf Drohnenversicherungsvergleich.de eine Übersicht der besten Tarife.

Zusammengefasst ist es entscheidend, dass Sie stets Ihre Versicherungsbestätigung bei sich führen und den passenden Tarif für Ihre Drohne wählen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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