FAQs

Häufig gestellte Fragen

Sind bei Ihnen Nachtflüge mit der Drohne versichert?

Generell gibt es keinen Ausschluss in den Bedingungen, somit ist Versicherungsschutz prinzipiell gegeben, solange Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten (u.a. Beleuchtung der Drohne). Diese sind je Bundesland unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sind Drohnen Nachtflüge zum Beispiel komplett verboten. Wichtig ist hierbei zu beachten, wann die Nacht laut Gesetz anfängt bzw. aufhört (offiziell 30 Minuten vor bzw. nach Sonnenaufgang/Sonnenuntergang)

Bitte beachten Sie, dass Nachtflüge sind bei uns nicht versichert sind, sofern Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Aufstiegsgenehmigung zu erwerben zum Zwecke Ihres Nachtfluges, ebendiese aber nicht erworben haben. In diesem Fall erlischt während des von Ihnen gesetzeswidrig durchgeführten Nachtfluges der Versicherungsschutz.

Drohnen Nachtflüge sind bei uns in jedem Fall versichert, wenn Sie einen gewerblichen Drohnen Haftpflicht Tarif abgeschlossen haben mit Abschluss der BOS-Klausel und es sich bei dem Nachtflug um einen im Rahmen des Gesetzes korrekt durchgeführten BOS-Flug handelt.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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