Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Ja, eine Versicherung ist nicht nur notwendig bzw. nötig, sondern sogar per Gesetz vorgeschrieben. Das Luftverkehrsgesetz schreibt hierzu in § 43, dass „der Halter eines Luftfahrzeugs, verpflichtet ist….eine Haftpflichtversicherung….zu unterhalten.“ Eine Drohnen Luftfahrthaftpflicht können Sie bei uns abschließen: Hier geht es zu den Privattarifen, hier zu den Gewerbetarifen.
Dies gilt in Kombination mit anderen Gesetzestexten auch für Drohnen, die unter 5 kg wiegen. Somit ist es zwingend notwendig, sich VOR Abflug mit dem Thema „Versicherung und Drohne“ auseinanderzusetzen.
Ob es nötig ist, eine zusätzliche Kaskoversicherung abzuschließen, bleibt dann (wie beim Auto) im Ermessen des Drohnen Halters. Auch eine Drohnen Kaskoversicherung können Sie bei uns abschließen: Hier geht es zu den Privattarifen, hier zu den Gewerbetarifen.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.