FAQs

Häufig gestellte Fragen

Bieten Sie Ihre Drohnen Versicherung auch in Österreich an?

Kunden mit Wohnsitz in Österreich bieten wir Drohnen Haftpflichtpolicen an, dies gilt für alle unsere vD-Tarife. Jedoch sind unsere Drohnen Kaskoversicherungen bis dato nur mit Wohnsitz in Deutschland abschließbar. Wir arbeiten derzeit an einer Lösung für Kaskotarife für österreichische Kunden. Bitte beachten Sie, dass die Preise für Kunden aus Österreich von den Preisen für deutsche Kunden leicht abweichen. Dies liegt an den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen der beiden Länder.

Wie auch in Deutschland, so müssen Drohnen auch in Österreich versichert werden. Gemäß den aktuell geltenden Bedingungen werden Drohnen in Österreich in unterschiedliche Kategorien von A bis D eingeteilt. Für den Bereich des Modellflugs ist aber nur die erste Kategorie A relevant. Die Regelungen für Drohnen und Quadrocopter sind in Österreich deutlich komplexer als in Deutschland: Hier wird zwischen Spielzeug, ULVZ und Flugmodell unterschieden. Spielzeuge zeichnen sich gemäß den Festlegungen des österreichischen Gesetzgebers dadurch aus, dass ihr Startgewicht die Grenze von 250 Gramm nicht übersteigt. Spielzeug Drohnen benötigen keine Genehmigung und sind von jeglicher Nachweis- bzw. Kenntnisnachweispflicht befreit.

Wann eine Drohne als ULVZ eingestuft wird, ist davon abhängig, wie hoch die maximale Bewegungsenergie der Drohne ausfällt. Für die meisten Modellflieger und Drohnen Piloten ist die Kategorie der ULVZ uninteressant.

Wichtig ist aber: Fotodrohnen brauchen in Österreich eine Aufstiegsgenehmigung, es sei denn, es handelt es sich um sogenannten Racing Drohnen, die gerne auch als FPV-Drohnen bezeichnet werden. Sie zeichnen sich in erster Linie dadurch aus, dass die Kamerafunktionalität ausschließlich zum Zwecke des Fluges bzw. zum Zwecke der Steuerung der Drohne genutzt wird.

Eine Aufstiegsgenehmigung wird insofern beantragt, als unterschiedliche Nachweise einzureichen sind. Wer eine Aufstiegsgenehmigung für seine Drohne der Kategorie A einholen möchte, für den gilt es, die Betriebssicherheit der Drohne nachzuweisen. Neben einem Lichtbildausweis muss der Pilot ferner die Bestätigung über einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen können. Doch nicht nur für die offiziell zu beantragende Aufstiegsgenehmigung ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. Auch in Österreich sollte man sich natürlich vernünftig und umfassend versichern, um sich vor potentiellen hohen Schäden an Personen und fremdem Eigentum abzusichern!

Überlassen Sie nichts dem Zufall und schließen Sie noch heute eine unserer attraktiven Luftfahrthaftpflichtpolicen! Kunden mit Wohnsitz Österreich klicken bitte für die Privathaftpflicht hier und für die gewerbliche Haftpflicht hier.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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