Unsere 3 gewerblichen Drohnen Haftpflicht Versicherungen
Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Wir möchten Ihnen auch eine produktorientierte Beratung anbieten und bieten Ihnen hierzu die folgenden Optionen an:
Falls Sie Fragen haben, sei es vor dem Buchungsprozess oder währenddessen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
ab 123,93 EUR
ab 100,00 EUR
ab 97,99 EUR
EUR 97,99
EUR 199,00
EUR 377,00
Durch unseren vD-Tarife stellen wir Ihnen die gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre in einem preiswerten, speziell auf die Bedürfnisse von Drohnenpiloten zugeschnittenen Haustarif zur Verfügung. Kennzeichnend für diesen Tarif sind seine große Flexibilität, die Möglichkeit, mehrere Drohnen zu versichern, spezielle Konzeptlösungen und die Unterstützung durch unser Team.
Wenn Sie sich für einen vD-Tarif entscheiden, erhalten Sie umgehend Ihre internationale Versicherungsbestätigung per E-Mail, damit Sie ohne Verzögerung mit dem Fliegen beginnen können. Der vD-Tarif eröffnet Ihnen darüber hinaus eine breite Palette an Auswahl- und Erweiterungsoptionen, um Ihre Drohnenhaftpflichtversicherung genau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Geschäfts abzustimmen.
Mit den Stufen Start, Optimal und Pro bieten wir drei verschiedene kommerzielle Versicherungspläne für Ihre Drohne an, die sich durch unterschiedlich hohe Versicherungssummen auszeichnen. Mit der Auswahl eines höherwertigen Tarifs erhöht sich entsprechend auch die Zahl der versicherten Luftfahrzeuge. Inbegriffen ist stets eine offene Pilotenklausel. Die Entscheidung für einen vD-Tarif ermöglicht es uns, sehr flexibel auf Ihre Anforderungen zu reagieren. Wenn es erforderlich ist, einen zusätzlichen Piloten kurzfristig zu versichern, ist dies normalerweise innerhalb von 48 Stunden machbar. Die aktualisierte Versicherungsurkunde wird dann direkt per E-Mail verschickt. Mit der Wahl unseres vD-Tarifs versprechen wir Ihnen daher kürzestmögliche Bearbeitungszeiten und höchste Flexibilität – essenziell für Ihr Geschäft!
Alle drei vD-Tarife sind vollständig auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebs zugeschnitten und anpassbar. Sie haben die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss oder auch später zu einem bestehenden Vertrag spezifische Zusatzoptionen hinzuzufügen oder zu buchen. Dadurch sind beispielsweise weltweiter Versicherungsschutz, Einsätze von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), sowie landwirtschaftliche oder Agrar-/Sprühflüge realisierbar. Auch ein Upgrade von einem kleineren zu einem umfangreicheren Tarif ist jederzeit möglich!
Aktuell bieten unsere vD-Tarife ebenfalls eine attraktive Möglichkeit, eine sogenannte Vermieterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Art der Versicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung unter Gewerbetreibenden, die beabsichtigen, ihre Drohnenflotte zu vermieten. Hier ein knapper Überblick über die wesentlichen Merkmale unserer vD-Tarife:
Bei der R+V haben Sie die Auswahl aus fünf unterschiedlichen Haftpflichttarifen, abhängig von der benötigten Deckungssumme für Ihr Unternehmen. Diese Tarife bieten eine weltweite Deckung mit Ausnahme der USA und Kanadas, sind für einen unbegrenzten Nutzerkreis konzipiert und kommen ohne Selbstbeteiligung aus. Die Kostengestaltung erfolgt pro Drohne. Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für mehrere Drohnen ist selbstverständlich umsetzbar. Ab dem dritten Fluggerät wird ein Rabatt von 30% gewährt.
Kurzgefasst umfassen die wichtigsten Merkmale der R+V Drohnenversicherung:
Die HDI ermöglicht den Zugang zu einem spezialisierten Drohnenportal, über das Sie mit Ihren persönlichen Login-Daten Zugriff erhalten. Dies erlaubt Ihnen, Ihren Vertrag eigenständig und zu jeder Zeit zu verwalten, einschließlich des Austauschs von Drohnen, der Änderung von Pilotendaten und dem eigenständigen Ausdruck aktualisierter Dokumente. Dies stellt einen bedeutenden Vorteil dar, besonders wenn es darauf ankommt, schnell zu agieren, um einen Auftrag termingerecht zu erfüllen.
Selbstverständlich hält auch die HDI verschiedene Tarife bereit, die sich nicht nur durch die Deckungssumme voneinander abheben, sondern auch die Möglichkeit bieten, mehrere Drohnen unter günstigen Bedingungen zu versichern.
Ein Überblick über die zentralen Leistungen der HDI Drohnenversicherung:
Die Regelungen zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis für Drohnen sind im § 20 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) festgelegt. Für den Einsatz solcher Drohnen muss demnach eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt und erteilt werden.
Entsprechend den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gelten diese Regelungen nicht nur für den öffentlichen Luftraum, sondern auch für den nicht öffentlichen Luftraum, einschließlich Indoor-Bereichen:
Im Rahmen unseres vD-Tarifs für gewerbliche Haftpflichtversicherungen bieten wir ein Spezialkonzept für Flüge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie für Agrardrohnen an. Dieser spezielle Zusatz lässt sich flexibel mit der gewerblichen Haftpflichtversicherung kombinieren, um den spezifischen Anforderungen und Risiken dieser Einsatzgebiete gerecht zu werden. Weitere Details zu diesem Angebot und wie es Ihre Bedürfnisse im Bereich der Sicherheit oder Landwirtschaft unterstützen kann, sind hier bzw. auf unserer Website zu finden.
Es ist bestätigt, dass das Fliegen mit Drohnen im kontrollierten Luftraum ohne eine spezielle Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) gestattet ist, vorausgesetzt, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Regelungen beachtet werden. Wenn die Bedingungen, die von der DFS für eine generelle Erteilung der Fluggenehmigung in ihren 16 Kontrollzentren aufgeführt sind (siehe NFL 1-1023-17), erfüllt sind, besteht im Rahmen der Versicherungspolice Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass sämtliche behördlichen Vorgaben, Auflagen und Gesetze strikt eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, sich über diese Anforderungen angemessen zu informieren.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass diese Erläuterung den Versicherungsnehmer nicht von der Pflicht befreit, eine allgemeine Aufstiegserlaubnis zu erlangen, die von den jeweiligen Landesregierungen erteilt wird. Die Sonderregelung der DFS (siehe NFL 1-1023-17) bezieht sich ausschließlich auf die DFS-Kontrollzentren, also alle Verkehrsflughäfen in Deutschland, und entbindet nicht von weiteren genehmigungsrechtlichen Erfordernissen.
Die Nutzung einer Drohne oder eines Kopters zu rein privaten Zwecken umfasst ausschließlich Aktivitäten zu Sport- und Freizeitzwecken, die möglicherweise bereits durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Solche rein sportlichen und freizeitlichen Aktivitäten können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Modellflugplätzen stattfinden, obwohl sie häufig mit der Nutzung auf diesen Flugplätzen assoziiert werden. Jegliche Nutzung, die über diese rein privaten Sport- und Freizeitzwecke hinausgeht, muss als gewerbliche Tätigkeit betrachtet werden.
Gemäß der Luftverkehrsordnung wird eine Drohne oder ein Kopter, der lediglich für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, als "Flugmodell" bezeichnet. Sobald jedoch eine gewerbliche Nutzung vorliegt, wandelt sich die Klassifizierung der Drohne in ein UAS (Unmanned Aircraft System). Ein UAS wird gesetzlich als Luftfahrzeug eingestuft und muss daher zwingend über eine entsprechende Versicherung verfügen – in diesem Kontext eine gewerbliche Drohnenversicherung.
Diese Unterscheidung findet darüber hinaus auch im Kaskobereich Anwendung. Wenn eine Drohne also nicht ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird, ist eine gewerbliche Drohnen Kasko Versicherung erforderlich. Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung für Drohnen ist eine Kaskoversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben.
In Deutschland ist jeder Drohnenpilot verpflichtet, seine Drohne zu versichern. Piloten, die ihre Drohne ausschließlich privat nutzen, könnten durch ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Es ist jedoch wichtig, dies vor dem ersten Flug zu überprüfen und gegebenenfalls zu einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen Einschluss zu wechseln. Bei einer gewerblichen Nutzung der Drohne ist der Abschluss einer speziellen gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Wir bieten passende und zugleich preisgünstige Tarife an.
Drohnen können durchaus in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein, allerdings hängt dies davon ab, ob der bestehende Tarif entsprechend aktuell ist. Es ist unerlässlich, vor dem Einsatz einer Drohne die eigene Haftpflichtversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Drohne versichert ist. Sollte die Drohne nicht in Ihrer aktuellen Police abgesichert sein, bietet sich ein Wechsel zu einer Privathaftpflichtversicherung an, die explizit einen Drohneneinschluss beinhaltet. Für die gewerbliche Nutzung einer Drohne reicht eine private Haftpflichtversicherung allerdings nicht aus. In diesem Fall ist es notwendig, eine spezielle gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Verschiedene geeignete Tarife können Sie bei uns vergleichen und finden.
Gewerbliche Nutzung einer Drohne umfasst klarerweise Flüge, die mit der Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt werden, also solche, mit denen Einkommen generiert werden soll. Dies bezieht sich nicht nur auf den Flug an sich, sondern auch auf die Verwendung von dabei gewonnenem Bildmaterial, beispielsweise im Internet, in Anzeigen, Videos oder auf Flyern, sowie den Einsatz in Industrieanlagen oder innerhalb eines Betriebs bzw. einer Firma.
Weniger offensichtlich, aber ebenfalls als gewerblich eingestuft, gilt der Einsatz von Drohnen durch Universitäten für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten oder von Vereinen zu gemeinnützigen Zwecken. Obwohl diese Verwendungen auf den ersten Blick nicht kommerziell erscheinen mögen, werden die Drohnen hier nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt, sondern dienen einem spezifischen Ziel, weshalb sie rechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAS (Unmanned Aircraft Systems) behandelt werden. Folglich ist auch hier der Abschluss einer gewerblichen Drohnenversicherung erforderlich.
Auch Drohnen des Technischen Hilfswerks (THW), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie von Polizei und Feuerwehr müssen haftpflichtversichert sein. Je nach Vereinbarung mit der jeweiligen Behörde können diese Drohnen allerdings auch über die Gemeinde, das Land oder den Bund versichert sein, sodass möglicherweise keine separate Haftpflichtversicherung notwendig ist. Es wird empfohlen, dies mit dem Dienstherrn zu klären. Sollte eine spezielle Versicherung erforderlich sein, muss es sich um eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung handeln. Da diese Behörden und Organisationen häufig in Gebieten mit Flugverboten oder -beschränkungen operieren oder das Fliegen außerhalb der Sichtweite erforderlich ist, benötigen sie eine Drohnenversicherung, die solche Einsätze abdeckt. Für diese Zwecke bieten wir eine spezielle BOS- Versicherung an.
Zu beachten ist zudem, dass auch Indoor-Flüge einer Versicherungspflicht unterliegen.
Ja, für gewerbliche Drohnenflüge ist ein Versicherungsnachweis gemäß § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) zwingend erforderlich, da Ihre Drohne als ein UAV (Unmanned Aerial Vehicle) klassifiziert wird. Diesen Nachweis müssen Sie stets bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen können. Alle von uns angebotenen gewerblichen Drohnenversicherungen erfüllen diese Anforderung und stellen den erforderlichen Versicherungsnachweis aus.
Die Policennummer Ihrer Drohnenhaftpflichtversicherung müssen Sie zudem beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Rahmen der Registrierung Ihrer Drohne angeben. Dies dient als Nachweis gegenüber der Behörde, dass Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne verfügen.
Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen bieten wir Versicherungslösungen von R+V, unsere eigenen vD-Tarife sowie Angebote von HDI an, die gezielt auf die Bedürfnisse von gewerblichen Drohnenpiloten zugeschnitten sind.
Bei allen drei Tarifoptionen darf das maximale Abfluggewicht der Drohne 25 kg nicht überschreiten. Zudem lässt sich die Versicherungssumme entsprechend dem individuellen Bedarf auswählen.
Die offene Pilotenklausel in Drohnenversicherungstarifen bietet Ihnen und Ihrem Gewerbe größtmögliche Flexibilität. Sie besagt, dass die gesetzliche Haftpflicht des Drohnenhalters – also beispielsweise Ihrer Firma oder Ihres Vereins – versichert ist. Der Halter ist für jeden von ihm bestimmten Drohnenpiloten haftbar. Das bedeutet, nicht die Piloten selbst sind versichert, sondern der Halter bzw. dessen Drohne. Sollte ein Pilot mit einer der Drohnen des Halters einen Schaden verursachen, so wird der Halter haftbar gemacht. Dies stellt jedoch kein Problem dar, da mit unseren Tarifen auch der Halter der Drohnen abgesichert ist.
Zur weiteren Absicherung und für den Umgang mit Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsämter können alle Drohnenpiloten namentlich in die Police eingetragen werden. Zusätzliche Piloten lassen sich kurzfristig und beitragsfrei in die Versicherung aufnehmen – jederzeit und auch dann, wenn dies für einen speziellen Auftrag notwendig sein sollte. Darüber hinaus sind auch Indoor-Flüge versichert und müssen durch eine entsprechende Police abgesichert sein.
Die private Nutzung der Drohne durch verschiedene Piloten ist ebenfalls mitversichert. Der Halter muss jedoch dem jeweiligen Piloten die Erlaubnis erteilen, die Drohne zu nutzen.
Unsere gewerblichen Drohnenversicherungen bieten Ihnen Flexibilität nicht nur in der Auswahl zwischen drei verschiedenen Haftpflichtversicherungsoptionen, sondern auch hinsichtlich des geografischen Geltungsbereichs Ihrer Versicherung. Sie können wählen, ob Ihre Versicherung ausschließlich in Europa gültig sein soll oder ob Sie eine weltweite Deckung bevorzugen, wobei zu beachten ist, dass die Territorien der USA und Kanadas standardmäßig ausgeschlossen sind.
Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf die USA oder Kanada ist jedoch auf Anfrage möglich. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Abdeckung für Sie die richtige ist, wird zunächst eine Deckung für Europa empfohlen. Sollte sich der Bedarf für eine weltweite Absicherung Ihrer Drohnen kurzfristig ergeben, können die meisten Policen entsprechend angepasst und erweitert werden.
Bei Abschluss unserer Drohnenhaftpflichtversicherung, sei es im vD-Tarif oder bei einem Tarif der HDI, ist es möglich, die Versicherungsdokumente sehr schnell, innerhalb weniger Minuten, zu erhalten. Dies ermöglicht eine kurzfristige und unkomplizierte Abwicklung, ideal für Situationen, in denen es besonders schnell gehen muss.
Sollten Sie Ihre Drohnen international einsetzen wollen, so benötigen Sie in vielen Ländern oftmals eine Genehmigung der entsprechenden Behörde. Meist reicht eine nationale Ja, unsere gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung ist international anerkannt. Wenn Sie planen, Ihre Drohne international zu nutzen, ist es oft erforderlich, eine Genehmigung der jeweiligen lokalen Behörde einzuholen. Eine nationale Versicherungsbestätigung, die lediglich die Versicherungssumme in Millionen Euro ausweist, ist für internationale Einsätze häufig nicht ausreichend.
Deshalb ist es sehr empfehlenswert, sich für eine internationale Versicherungsbestätigung zu entscheiden, die Sie automatisch beim Abschluss im vD-Tarif oder im HDI Tarif erhalten. Diese internationale Drohnenversicherungsbestätigung weist im internationalen Luftfahrtformat (ähnlich dem für Flugzeuge verwendeten) die Versicherung nach und gibt die versicherten internationalen Sonderziehungsrechte (SZR bzw. SDR) an. Diese sind im internationalen Luftverkehr die Basis für die Luftfahrtversicherung und belegen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR, was ungefähr 1 Million Euro entspricht.
Ja, unsere angebotenen gewerblichen Tarife umfassen sowohl die Halterhaftpflicht als auch die Gefährdungshaftung. Diese Deckungen gewährleisten, dass die Versicherungen den Anforderungen der EU Drohnenverordnung vollständig entsprechen. Ein wesentlicher Vorteil unserer Tarife ist, dass sie ohne Selbstbeteiligung auskommen – ein Aspekt, der für Gewerbetreibende besonders wichtig sein kann. Darüber hinaus ist in den Tarifen auch die private Nutzung der Drohnen abgedeckt. Bitte beachten Sie dabei den Geltungsbereich der Versicherung, ob sie für Europa oder weltweit gilt, wobei die Territorien der USA und Kanadas standardmäßig ausgeschlossen sind.
Ja, es ist möglich, Ihre gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung individuell anzupassen, um sie optimal auf die spezifischen Anforderungen Ihres Geschäfts abzustimmen. Nach der Auswahl des Versicherungsunternehmens bieten sich Ihnen diverse Optionen, um den Versicherungsschutz genau zu konfigurieren.
Wichtige Faktoren bei der individuellen Anpassung Ihrer Versicherung umfassen nicht nur die Höhe der Deckungssumme in Millionen Euro, sondern auch Aspekte wie das Einsatzgebiet der Drohne, die Anzahl der zu versichernden Drohnen, sowie die gewünschte und notwendige Flexibilität bei der Nutzung. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, einen Versicherungsschutz zu erhalten, der genau auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Gewerbes zugeschnitten ist.
Unser Angebot umfasst drei Drohnen Haftpflichtversicherungen – R+V, HDI und unsere eigenen vD-Tarife – und stellt damit eine der umfassendsten und besten Versicherungsoptionen für Drohnen im gewerblichen Einsatz dar. Wir bieten Ihnen eine auf Ihr Gewerbe zugeschnittene Lösung mit hoher Flexibilität, schneller Abwicklung und bestmöglichem Schutz – und das alles ohne Selbstbeteiligung.
Die Entscheidung, ob die Tarife von R+V, HDI oder unsere vD-Tarife am besten für Sie geeignet sind, hängt von Ihren spezifischen Anforderungen an die gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne(n) ab. Die benötigte Deckungssumme – ob 1 Million Euro, 3 Millionen Euro oder sogar 10 Millionen Euro –, der Bedarf an Flexibilität bei der Nutzung mehrerer Drohnen, Einsätze im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder in der Landwirtschaft, sowie die Vermietung von Drohnen, sind entscheidende Faktoren für die Auswahl des passenden Tarifs.
Wir empfehlen eine umfassende Beratung durch unser erfahrenes Team, um den für Ihre Bedürfnisse optimalen Versicherungsschutz zu finden. Wir stehen Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung und unterstützen Sie auch bei speziellen Anforderungen.