Unsere 3 gewerblichen Drohnen Haftpflicht Versicherungen
Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Ebenfalls möchten wir Sie gerne produktorientiert beraten, hierfür stellen wir Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Sollten Sie vor oder während des Buchungsprozesses Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
ab 123,93 EUR
ab 100,00 EUR
ab 97,99 EUR
EUR 97,99
EUR 199,00
EUR 377,00
Mit dem vD-Tarif bieten wir Ihnen all unserer Erfahrungswerte der letzten Jahre in einem günstigen und perfekt für Drohnenpiloten abgestimmten Haustarif an. Dieser zeichnet sich aus durch viel Flexibilität, mehrere Drohnen, Spezialkonzepte und die Betreuung durch unsere Mitarbeiter.
Bei Wahl eines vD-Tarif schicken wir Ihnen
Ihre internationale Versicherungsbestätigung sofort per
Email zu, so dass sie sofort losfliegen können. Überdies
bietet wir Ihnen im vD-Tarif eine Vielzahl von Wahl- und
Ergänzungsmöglichkeiten, damit Sie Ihre Drohnen
Haftpflicht auf die konkreten Bedürfnisse Ihres Gewerbes
maßschneidern können.
Mit den Tarifen Start, Optimal und Pro gibt es drei
verschiedene gewerbliche Versicherungen für Ihre Drohne
mit jeweils unterschiedlich hohen Deckungssummen.
Analog zur Deckungssumme steigert sich bei Wahl eines
höheren Tarifs auch die Anzahl versicherter Fluggeräte.
Überall ist eine offene Pilotenklausel enthalten.
Bei der Wahl eines vD-Tarifs, können wir sehr spontan
auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Sollten Sie einen weiteren
Piloten kurzfristig mitversichern wollen, so können wir dies
meist innerhalb von 48 Stunden veranlassen. Die
aktualisierte Versicherungspolice gibt es dann direkt per
Email. Wir können Ihnen bei Wahl unseres vD-Tarifs
also kürzeste Wege und maximale Flexibilität garantieren
– unerlässlich für Ihr Gewerbe!
Jeder der drei vD-Tarife lässt sich ganz nach Bedarf auf
die individuellen Bedürfnisse Ihres
Unternehmens anpassen. So können Sie einfach beim
Abschluss oder nachträglich zu einem bestehenden Vertrag
einen entsprechenden Zusatz-Baustein auswählen, bzw.
dazu buchen. Möglich sind dadurch zum
Beispiel weltweiter Versicherungsschutz, BOS-
Einsätze und Agrar-/Sprühflüge.
Auch ein Upgrade von einem kleineren auf einen größeren
Tarif ist jederzeit möglich!
Unsere vD-Tarife sind derzeit außerdem eine gute Option,
um eine
sogenannte Vermieterhaftpflicht abzuschließen – eine
Versicherung, die in der letzten Zeit immer häufiger von
Gewerbetreibenden abgeschlossen wird, die Ihre
Drohnenflotte auch vermieten wollen.
Die wichtigsten Leistungen unserer vD-Tarife
im Kurzüberblick:
So haben Sie zum Beispiel bei dem Tarif der R+V die Wahl
zwischen 5 verschiedenen Haftpflichttarifen, je nachdem
welche Deckungssumm Ihr Unternehmen benötigt. Das
Ganze bei weltweiter Abdeckung, unlimitiertem
Nutzerkreis und ohne Selbstbeteiligung. Der Preis
versteht sich pro Drohne. Sollten Sie mehrere Drohnen
gewerblich haftpflichtversichern wollen, so ist dies natürlich
möglich. Ab dem dritten Kopter gibt es einen Nachlass
von 30%.
Die wichtigsten Leistungen der R+V Drohnenversicherung
im Kurzüberblick:
Die HDI bietet ein eigenes Drohnenportal mit Ihren
persönlichen Daten zum Login. Sie können Ihren Vertrag
hier selbstständig und rund um die Uhr selbst betreuen,
Drohnen austauschen, Pilotendaten ändern und sich dann
die aktualisierten Dokumente selbst ausstellen. Ein großer
Vorteil, wenn es mal sehr schnell gehen muss, weil ein
Auftrag einzuhalten ist.
Auch die HDI bietet natürlich verschiedene Tarife, welche
sich nicht nur in der Deckungssumme unterscheiden,
sondern auch mehrere Drohnen zu günstigen Konditionen
einschließen können.
Die wichtigsten Leistungen der HDI Drohnenversicherung
im Kurzüberblick:
Solange Sie Ihre Drohne nicht ausschließlich für "Sport- und Freizeit" nutzen, sind Sie nach deutschem Gesetz automatisch gewerblich tätig.
Hierzu gehören streng genommen z.B. schon Veröffentlichungen auf Youtube bzw. Bilder in sozialen Netzwerken.
Nachfolgend erhalten Sie die Informationen zum gewerblichen Drohnen Haftpflicht Tarif, den entsprechenden Beiträgen, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Produkt- und Kundeninformationen.
Durch den Abschluss von Kopterschutz erhalten Sie einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO
Dieser ist beim Fliegen immer mit sich zu führen.
Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Versicherung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist.
Zu einer Gesamtübersicht aller unserer gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherungen kommen Sie hier
Die Bestimmungen zur Aufstiegserlaubnis sind im § 20 (1) 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.
Für diese Drohnen ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Analog Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt auch für den nicht öffentlichen Luftraum inkl. Indoor:
Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bieten wir einen speziellen Zusatz an, welcher sich mit der gewerblichen Haftpflicht Versicherung flexibel kombinieren lässt.
Mehr dazu finden Sie hier.
Wir können bestätigen, dass das Operieren von Drohnen im kontrollierten Lufttraum ohne besondere Freigabe durch die DFS möglich ist,
sofern alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Sofern also alle von der DFS aufgelisteten Tatbestände
für eine generelle Erteilung der Flugerlaubnis in den 16 Kontrollzentren der DFS vorliegen (vgl. NFL 1-1023-17) – besteht im Rahmen der Police Versicherungsschutz.
Generell gilt, dass stets alle behördlichen Bedingungen, Auflagen und Gesetze einzuhalten sind.
Die Verantwortung sich hierüber entsprechend zu informieren, liegt stets beim Versicherungsnehmer!
Der Form halber weisen wir noch darauf hin, dass die vorangegangene Erklärung den Versicherungsnehmer
jedoch nicht von einer generellen Aufstiegsgenehmigung – welche von den jeweiligen Landesregierungen
ausgestellt werden – entbindet, da sich die Sonderregelung der DFS (vgl. NFL 1-1023-17) ausschließlich
auf die DFS-Kontrollzenten – sprich alle Verkehrsflughäfen in Deutschland – bezieht.
Bei einer privaten Nutzung einer Drohne / Kopter handelt es
sich um eine reine Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken, welche bereits durch eine Privat Haftpflichtversicherung abgedeckt sein kann.
Reine Sport und Freizeitzwecke können auch außerhalb
von Modellflugplätzen vorliegen, werden aber oftmals mit
der Nutzung auf Modellflugplätzen in Verbindung gebracht.
Alle Flüge und Anwendungen, die über die rein private Nutzung zu
Sport- und Freizeitzwecken hinausgehen, müssen als
gewerbliche Nutzung angesehen werden.
Die Luftverkehrsordnung spricht bei einer Drohne / Kopter,
welche nur für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird von
einem "Flugmodell". Sobald eine gewerbliche Nutzung
vorliegt, wird aus der Drohne ein UAS (Unmanned Aircraft
System). Ein UAS gilt laut Gesetz als Luftfahrzeug und
benötigt ganz automatisch per Gesetz eine entsprechende
Versicherung. In diesem Fall eben eine gewerbliche
Drohnenversicherung.
Diese Einordnung wird im Übrigen von den Versicherungen
auch auf den Kasko-Bereich übertragen. Fliegt eine Drohne
also nicht ausschließlich zum Sport- und Freizeitzweck, so
wird für eine Drohne eine gewerbliche Drohnen Kasko Versicherung
benötigt. Eine Drohnen Kasko Versicherung ist aber im Gegensatz zur
Haftpflichtversicherung für Drohnen nicht gesetzlich
vorgeschrieben.
Jeder Drohnen Pilot, der in Deutschland eine Drohne fliegen lässt, muss diese Drohne versichern. Während einige Piloten, welche nur privat Ihre Drohne nutzen, durch die privat Haftpflichtversicherung
abgesichert sein sollten (Bitte vor dem ersten Flug checken und ggf. zu einer Privat Haftpflichtversicherung mit Drohnen Einschluss wechseln) - so ist bei gewerblicher Drohnen Nutzung zwingend der Abschluss einer
gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherung notwendig. Passende, wie auch günstige Tarife finden Sie bei uns.
Drohnen können in der Privathaftpflichtversicherung versichert sein, vorausgesetzt, dass Sie Ihr Tarif nicht veraltet ist. Vor der Inbetriebnahme einer Drohne ist es zwingend erforderlich,
dass Sie Ihre Haftpflichtversicherung überprüfen, um zu sehen, ob diese Ihre Drohne versichert. Ist die Drohne nicht versichert, so lohnt sich ein einfacher Wechsel zu unserer
Privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen Einschluss. In gar keinem Fall können Sie jedoch die gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne mittels einer privaten Haftpflichtversicherung
abbilden. Hier ist der Abschluss einer gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherung unumgänglich. Geeignete Tarife können Sie bei uns vergleichen.
Eindeutig natürlich Flüge, welche eine
Gewinnerzielungsabsicht haben, also mit denen Geld
verdient werden soll. Dabei kann es sich um den Flug selbst
handeln, aber eben auch um gewonnenes Bildmaterial,
welches im Internet, in Annoncen, Videos oder auf Flyern
genutzt werden soll. Auch der Einsatz in Industrieanlagen
oder im Betrieb / einer Firma ist natürlich eine gewerblich
genutzte Drohne.
Weniger eindeutig, aber auch gewerblichen Einsatz, bringt
zum Beispiel der Einsatz von Universitäten für Forschung
und Entwicklung oder von Vereinen für einen
gemeinnützigen Zweck mit sich.
Auf den ersten Blick mag das nicht einleuchtend sein, da
diese Drohnen aber nicht einfach für Sport- und
Freizeitzwecke eingesetzt werden, sondern eine andere
Aufgabe haben, handelt es sich nicht mehr um
Flugmodelle, sondern eben um UAS und diese müssen in
Folge dessen auch mit einer gewerblichen Drohnen
Versicherung versichert werden.
Auch Drohnen / Kopter des THW, DRK, DLRG oder auch
der Polizei und Feuerwehr eine Haftpflichtversicherung für
ihre Drohnen (je nach Vereinbarung mit der jeweiligen
Behörde, können diese Drohnen aber auch über die
Gemeinde, das Land oder den Bund versichert sein und es
wird keine Haftpflicht benötigt. Wir empfehlen, die mit dem
Dienstherrn zu klären). Sollte eine entsprechende
Versicherung benötigt werden, muss es sich ebenfalls um
eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht handeln. Da diese
Behörden und/oder Organisationen aber in Einsatzgebieten
fliegen, in welchen oftmals ein Flugverbot bzw.
Beschränkungen im Luftraum gelten oder aber das Fliegen
außerhalb der Sichtweite erforderlich ist, benötigen sie eine
Drohnen Versicherung, welche diese Gebiete und den
Einsatz mit abdeckt. Hierfür haben wir eine spezielle BOS-
Versicherung.
Übrigens: Auch Indoor Flüge unterliegen des
Versicherungspflicht!
Bei gewerblichen Flügen brauchen Sie in jedem Fall
einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO, da es
sich bei Ihrer Drohne um ein UAV handelt. Diesen müssen
Sie mit sich führen und vorzeigen können. Alle von uns
angebotenen gewerblichen Drohnen Versicherungen bieten
diesen Nachweis.
Die Nummer der Police Ihrer Drohnenversicherung, geben
Sie entsprechend beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) bei der
Registrierung Ihrer Drohne an. So weiß auch die Behörde,
dass Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen Haftpflichtversicherung
verfügen.
Wir bieten Ihnen mit der R+V, unserer hauseigenen vD-Tarife und dem HDI drei
Versicherungslösungen an, die speziell
auf die Anforderungen gewerblicher
Drohnen Piloten ausgerichtet sind.
In allen drei Tarifen darf das Abfluggewicht 25 kg nicht
übersteigen.
Die Versicherungssumme kann je nach Bedarf gewählt
werden.
Wer Drohnen versichern will, braucht Piloten! Unsere Tarife
beinhalten eine offene Pilotenklausel. Dies bedeutet für
Sie und Ihr Gewerbe maximale Flexibilität.
Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht des Halters der
Drohne. Der Halter ist zum Beispiel Ihre Firma oder Ihr
Verein. Der Halter haftet für jeden, von ihm bestimmten,
Drohnen Piloten. Es sind also nicht die Piloten selbst versichert,
sondern nur der Halter bzw. dessen Drohne. Sollte jetzt ein
Pilot mit einer der Drohnen des Halters einen Schaden
versuchen, so würde der Halter in Haftung genommen.
Nicht schlimm, denn mit unseren Tarifen ist ja auch der
Halter der Drohnen versichert.
Trotzdem können zur Sicherheit im Umgang mit Kontrollen
durch Polizei oder Ordnungsamt alle Drohnen Piloten namentlich in
die Police eingetragen werden, zusätzliche Piloten lassen
sich kurzfristig ergänzen – beitragsfrei, jederzeit - auch
wenn dies für einen Auftrag notwendig sein sollte.
Auch Indoor Flüge müssen versichert sein und eine
entsprechende Police nachweisen können.
Die private Drohnen Nutzung durch verschiedene Drohnen Piloten
ist natürlich mitversichert, der Halter muss dem jeweiligen
Drohnen Piloten aber eine Erlaubnis zum Nutzen der Drohne geben.
Sie haben nicht nur die Wahl zwischen drei Drohnen
Haftpflichtversicherungen, sondern auch die Wahl, ob Sie
die Versicherung nur für Europa, oder aber mit weltweiter
Deckung (exklusive USA & Kanada Territorien) abschließen
wollen.
Ein Einschluss für USA oder Kanada Territorien ist nur auf
Anfrage möglich.
Falls Sie sich nicht sicher sind, so ist erstmal eine
Abdeckung für Europa zu empfehlen. Sollte sich kurzfristig
der Bedarf für eine weltweite Absicherung für Ihre Drohnen
ergeben, so lassen sich die meisten Policen kurzfristig
erweitern.
Der Abschluss unserer Drohnen Haftpflicht ist jederzeit und
kurzfristig möglich. Wenn es ganz schnell gehen muss,
erhalten Sie bei Abschluss der
Drohnenhaftpflichtversicherung im vD-Tarif oder im Tarif der der HDI die
Unterlagen innerhalb weniger Minuten.
Sollten Sie Ihre Drohnen international einsetzen wollen, so
benötigen Sie in vielen Ländern oftmals eine Genehmigung
der entsprechenden Behörde. Meist reicht eine nationale
Versicherungsbestätigung mit Angabe der
Versicherungssumme in Mio Euro aber nicht aus!
Hier empfiehlt sich dringend eine internationale
Versicherungsbestätigung, wie Sie bei Abschluss im vD-Tarif und im
HDI Tarif automatisch mit gesendet wird. Diese Drohnen
Versicherungsbestätigung bestätigt im internationalen
Luftfahrtformat (wie es auch für Flugzeuge genutzt wird) die
Versicherung und gibt die versicherten internationalen
Sonderziehungsrechte (SZR bzw. international SDR) an.
Diese dienen in der internationalen Luftfahrt als Grundlage
der Luftfahrtversicherung und bescheinigen die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR =
umgerechnet knapp 1 Mio EURO.
Natürlich beinhalten die Drohnen Versicherungen unserer
angebotenen Versicherungs-Unternehmen auch
die Halterhaftpflicht und die Gefährdungshaftung. Damit
entsprechen die Versicherungen zu 100% den Vorgaben der
EU Drohnenverordnung und das alles ohne
Selbstbeteiligung – ein Punkt, der für Gewerbetreibende
durchaus nicht zu vernachlässigen ist! Zusätzlich ist auch
die private Nutzung der Drohnen mit inkludiert (achten Sie
hierbei auf den Geltungsbereich Europa oder weltweit -
ohne USA und Kanada Territorien).
Natürlich haben Sie auch nach der Wahl des
Versicherungsunternehmens noch weitere
Wahlmöglichkeiten, um die Drohnenhaftpflicht mit dem
passenden Tarif genau auf die Bedürfnisse Ihres Gewerbes
anzupassen.
Entscheidend ist bei der Wahl nicht nur wieviel Mio
Deckungssumme gewählt wird, sondern auch das
Einsatzgebiet, die Anzahl der Drohnen, die gewünschte und
benötigte Flexibilität und vieles mehr.
Eine Drohnen Versicherung für gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne kostet bei uns ab 97,99€ im Jahr. Bei Spezialfällen können die Kosten auch leicht höher liegen.
Für welchen Tarif Sie sich schlussendlich entscheiden, können Sie gern auch individuell mit uns per Telefon oder Chat absprechen.
Vergleichen wir unsere drei Drohnen
Haftpflichtversicherungen R+V, HDI sowie unsere vD-Tarife, so haben wir
das breiteste und derzeit beste Angebot an
Versicherungsschutz bzw. Haftpflichtversicherung für Drohnen für Sie
zusammengestellt. Damit garantieren wir Ihnen ein maximal
passendes Angebot für Ihr Gewerbe, mit hoher Flexibilität,
kürzesten Wegen und vor allem bestem Schutz - ohne
Selbstbeteiligung!
Ob die Drohnen Tarife der R+V oder des HDI besser sind, als unsere vD-Tarife
lässt sich so einfach nicht
beantworten. Es kommt ganz darauf an, was Sie für die
gewerbliche Nutzung Ihres Kopter / Ihrer Kopter benötigen.
1 Mio Euro, 3 Mio Euro oder sogar 10 Mio Euro
Deckungssumme? Maximale Flexibilität mit mehreren
Drohnen? Drohnen mit Einsätzen im BOS-Bereich oder in
der Landwirtschaft? Vermietung von Drohnen?
Lassen Sie sich einfach umfangreich von uns zur
Drohnen Versicherung beraten und rufen Sie unser
freundliches Team an - wir helfen Ihnen gerne. Auch bei Spezialfällen: +49 (0) 221 - 82 82 35 29