Foto- & Kameraversicherung schon ab 89,25 €*

Jetzt Kamera versichern
  • Solide Versicherung für Ihr Kamera-Equipment
  • Kamera-Zubehör mitversichert
  • Einfacher Abschluss online in 5 Minuten
  • Günstiger Jahres-Beitrag
Versicherungsnachweis

Die aktuelle Situation

Es wird geschätzt, dass wir in Deutschland ca. 26.500 professionelle Fotografen haben. Hinzu kommen unzählige private Hobbyfotografen, die sich in Ihrer Freizeitbeschäftigung auch hochwertig ausstatten.

Die Werte für die Ausrüstung variieren sehr stark. Fangen Preise einer guten Einsteiger-Kamera bei ca. 2000 € an, so kann ein professionelles Equipment auch schnell fünfstellige Beträge kosten.

Das Problem

Viele Fotografen & Filmemacher stellen sich die Fragen:

Macht es vor diesem Hintergrund Sinn, das eigene Kamera-Equipment zu versichern?

Wie ist es möglich, eine gute Versicherung für die eigene Ausrüstung zu finden?

Und wo kann man diese einfach online mit wenigen Klicks abschließen?

Viele Fotografen & Filmemacher stellen sich die Fragen:

Macht es vor diesem Hintergrund Sinn, das eigene Kamera-Equipment zu versichern?

Wie ist es möglich, eine gute Versicherung für die eigene Ausrüstung zu finden?

Und wo kann man diese einfach online mit wenigen Klicks abschließen?

Wer wir sind?

Wir sind eine etablierte Versicherungsmakleragentur aus dem Herzen von Köln. Bekannt sind wir seit 2015 für unsere Konzepte der Multicopter-Versicherungen im Bereich Luftfahrthaftpflicht und Kasko.

Entscheidend ist neben einer guten und persönlichen Beratung vor allem die Wahl des Versicherungsunternehmens. Sie - aber auch wir - müssen vom Versicherer und dessen Leistungen überzeugt sein.

* Jahresbeitrag private Kamerakaskoversicherung

Unsere Foto- & Kameraversicherungs Angebote

Zur Absicherung gegen Schäden an Ihrer Kamera und deren Zubehör

Die Kamera Kasko-Versicherung sichert Sie gegen Diebstahl, sowie durch Fehlbedienung oder Unfälle verursachte Schäden an Ihrer Ausrüstung ab.


Kamerakasko
Privat

ab 89,25 EUR
  • Ersatz bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Diebstahl versichert
  • Versicherungssumme max 50.000 EUR
  • Transportschäden versichert
  • Zeitwertentschädigung

Kamerakasko
Gewerblich

ab 200,00 EUR
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Versicherungsschutz beim Transport (optional)
  • Diebstahl auch aus Kofferraum versichert
  • Zubehör wie Beleuchtungs- & Lichttechnik versichert
  • Leihgeräte bis 5.000 EUR mitversichert

Video: Wer wir sind? (Vorstellung Multicopterversicherung)


Was unsere Kunden über uns sagen


Renderpeople GmbH
Andreas Mönke, CEO

"Bei Renderpeople erstellen wir hochauflösende 3D Scans von Menschen. Hierzu benötigen wir 250 Spiegelreflexkameras und weiteres diverses Kameraequipment. Der Wert ist entsprechend und somit haben wir uns für die Kameraversicherung auf versichertedrohne.de entschieden. Toller und schneller Service, bei einem Preis- Leistungsverhältnis, das wir so nirgends finden konnten."

Jan Hoffmann
privater Hobbyfotograf

"Ich bin so froh diese Versicherung zu haben und empfehle jedem mit teureren Kameras sich hier entsprechend zu informieren. Ich hatte meine Nikon D5 mit im Urlaub und in den Bergen ist mir die Kamera auf einen Stein gefallen… ich habe die Reparatur komplett erstattet bekommen – Danke!"
Kundenmeinung von Birchcove zur Drohnenversicherung versichertedrohne.de

Firma achteinszwei
Michael Preußer, CEO

"Mit unserer Agentur müssen wir täglich hochwertige Aufnahmen für unsere Kunden machen - Diese teils auch vor Ort. Nach einem größeren Schaden im letzten Jahr haben wir uns dazu entschieden, eine leistungsstarke, aber bezahlbare Versicherung für unser Equipment abzuschließen. Bei versichertedrohne.de fühlen wir uns bestens aufgehoben."

Herzlich Willkommen beim Spezialisten für Drohnen- & Kameraversicherungen

Wie auch im Rahmen unserer Drohnenversicherung bieten wir Ihnen nicht einfach "irgendeine" Versicherung an. Entscheidend ist für uns, dass wir sowohl von der Preisgestaltung, als auch von den Leistungen unserer Versicherungsangebote wirklich überzeugt sind.


Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Kameraausrüstung bei Ihnen versichere?

Versichertedrohne.de versichert Drohnen und Fotoausrüstung

  1. Was bringt Ihnen zum Beispiel eine Versicherung für Ihre Kamera, wenn der Versicherer im Schadensfall bei der Berechnung des Bestandswertes Ihrer Kamera-, bzw. Fotoausrüstung hemmungslos untertreibt - und Sie damit nicht den tatsächlichen Wert der versicherten Kameraausrüstung erhalten.
  2. Was bringt Ihnen eine Versicherung, bei der viele einzelne Gefahren ausgeschlossen werden und Sie vor jedem Dreh, bzw. Shooting nachlesen müssen, welche speziellen Gefahren denn nun versichert sind und welche nicht?
  3. Was bringt Ihnen eine Versicherung, die Ihr Equipment nur beim Dreh versichert und nicht zum Beispiel während eines Transports oder bei Diebstahl?

Das sind beispielhaft einzelne Punkte, die für uns bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung für Ihre Kamera, bzw. Fotoausrüstung von großer Relevanz waren.

Bei der Wahl der richtigen Versicherung kommt es also gerade in solch einem speziellen Fall, wie der einer Kamera- & Equipmentversicherung darauf an, die Bedingungen genau zu studieren. Viele Policen sind aufgrund von Deckungseinschränkungen und komplizierten Ausschlüssen nicht wirklich zu empfehlen.


Unsere Empfehlung für Privatkunden: Die Kamerakasko der Zurich

Die Zurich hat sich in der Vergangenheit durch zuverlässige Zusammenarbeit im täglichen & unkomplizierten Miteinander ausgezeichnet. Aber auch im Schadensfall stand die Zurich Versicherung immer Seite an Seite mit unseren Kunden.

Insbesondere sind folgende Punkte der Kamerakasko der Zurich positiv erwähnenswert:

  1. Versichert sind neben Kamera-Equipment auch Fotoapparate, sowie entsprechendes Zubehör
  2. Versicherungsschutz ist auch während des Transports gewährleistet, egal ob zu Land- zu Wasser oder in der Luft
  3. Versicherungsschutz gilt während der Lagerung und Verwendung Ihrer Ausrüstung gegen Gefahren wie:
    • Feuer, Blitz, Explosionen aller Art
    • Leitungswasser
    • Bruch und Beschädigung
    • Diebstahl & Raub
  4. Versichert ist der Zeitwert

Fazit: Auch im privaten Bereich macht es Sinn, seine teure Kameraausrüstung inkl. Equipment zu den fairen und guten Konditionen bei der Zurich zu versichern. Wir sind davon überzeugt, dass Sie Ihre nächsten (Urlaubs-) Aufnahmen entspannter genießen können - sicherlich nicht die schlechteste Voraussetzung für schöne & hochwertige Aufnahmen!


Unsere Empfehlung für Gewerbekunden: Die Kamerakasko des HDI

Mit dem HDI haben wir in der Vergangenheit immer sehr gute Erfahrungen gemacht: Gute Policen, schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung & preiswerte Beiträge.

Insbesondere sind folgende Punkte der Kamerakasko des HDI positiv erwähnenswert:

  1. Versichert sind neben Kamera-Equipment auch Fotoapparate, sowie Geräte zur Bild- und Tonbearbeitung, sowie Lampen und Beleuchtungseinrichtungen
  2. Versicherungsschutz ist auch während des Transports gewährleistet, egal ob zu Land- zu Wasser oder in der Luft
  3. Versicherungsschutz gilt während der Lagerung und Verwendung Ihrer Ausrüstung gegen Gefahren wie:
    • Feuer, Blitz, Explosionen aller Art
    • Leitungswasser
    • Elementarereignisse
    • Von außen einwirkende plötzliche mechanische Gewalt
    • Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Unterschlagung, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
  4. Versichert ist der Neuwert (Zeitwert, falls dieser weniger als 40% des Neuwerts beträgt)

Fazit: Versichern Sie Ihre teure Kameraausrüstung inkl. Equipment noch heute zu den fairen und guten Konditionen, welche der HDI Ihnen derzeit bietet. Wir sind davon überzeugt, dass Sie dann Ihren nächsten Dreh ein wenig sorgloser starten können - sicherlich nicht die schlechteste Voraussetzung für die Erstellung hochwertigen Bildmaterials!


Foto- & Kameraversicherung für Gewerbe-Kunden - Das müssen Sie wissen

Welche Geräte kann ich im Rahmen der Kameraversicherung versichern?

Alle Apparate, die der Herstellung oder Bearbeitung von Bild- und Tonmaterial dienen, sowie Lampen und Beleuchtungseinrichtungen werden versichert. Dies sind z. B.

  • Analog- & Digitalkameras mit der Funktionalität der Erstellung von Foto- & Filmaufnahmen
  • Zubehör, z. B. Kabel, Kameraobjektive, Fotorucksäcke, Akkus, Fotofilter, Belichtungsmesser und -regler, Kamerastative, Aufheller
  • Ton- & Audiogeräte, z. B. Mikrofone, Aufnahme-, Wiedergabe- oder Toneffektgeräte
  • Beleuchtungszubehör und Lichttechnik wie Strahler, Blitzsysteme, Blitzgeneratoren, Blitzgeräte, Lichtquellen
  • Speicherkarten und USB-Sticks sowie mobile Harddrives zur Datensicherung


Welche Gefahren sind im Rahmen der Kameraversicherung konkret versichert?

Versicherungsschutz besteht auf Basis einer Allgefahrenversicherung. Diese umfasst u.a.

  • Kratzer und Beschädigungen an Linsen
  • Bruch- & Sturzschäden
  • Versehentliches Fallenlassen
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschlüsse & Überspannungen
  • Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
  • Sabotage
  • Feuer, Blitz, Explosionen aller Art (außer durch Kernenergie)
  • Einbruchdiebstahl & Raub
  • Fahrlässigkeit (Hinweis: Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen)
  • Unterschlagung und Veruntreuung (für Verleiher von Film- und Videotechnik)
  • Mut- und böswillige Handlungen seitens dritter Personen


Welche Gefahren sind insbesondere NICHT versichert?

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Attentatsdrohungen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen
  • Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
  • Verstöße gegen Zoll-, Verwaltungs- oder sonstige Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Beförderung oder dem Umgang der versicherten Gegenstände zu beachten sind, gerichtliche Verfügungen oder ihre Vollstreckung
  • Flugsand- und andere Verschmutzung, es sei denn, dass sie die Folge eines versicherten nachgewiesenen Ereignisses sind.
  • Sämtliche indirekten Nachteile, insbesondere solche, die dadurch entstehen, dass die versicherten Gegenstände infolge eines Versicherungsfalles zeitweilig nicht gebrauchsfähig sind. Das Gleiche gilt für Nachteile, Verluste und Kosten, welche sich aus Nichteinhaltung von Lieferfristen durch Verzögerung bei Herstellung und/oder Reise des Films ergeben, auch wenn diese Schäden die Folge eines Versicherungsfalles sind
  • Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, Rost und Witterungseinflüsse, Reparaturarbeiten und/oder sonstiger Bearbeitung an und mit den versicherten Gegenständen, Material- und Fabrikationsfehler, anderen Mängel, für welche der Fabrikant gesetzlich oder vertraglich zu haften hat, Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer, seinen Vertretern oder der verantwortlichen Betriebsleitung bekannt sein mussten.


Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Ihren Tarifen?

In der privaten, wie auch der gewerblichen Kameraversicherung haben wir keine Selbstbeteiligung. Optional können Sie verschiedene Selbstbeteiligungsmodelle wählen. Diese gewähren Ihnen entsprechende Rabatte auf Ihre Versicherungsprämie. Diese finden Sie im jeweiligen Antragsformular.


Was mache ich, wenn ich mein versichertes Kamera-Equipment austauschen will?

Sie können im Rahmen der in der Police vereinbarten Versicherungssumme Geräte austauschen, z. B. im Rahmen eines Neukaufs. Solange der Gesamtwert allen versicherten Equipments unter der vereinbarten Versicherungssumme liegt, bleibt der Jahresbeitrag selbstverständlich gleich. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Versicherungssummen zu niedrig gewählt wurden, so ist es möglich, dass der Schadenersatz nicht ausreicht.


Wo ist Ihre Kameraversicherung überall gültig?

Die Kameraversicherung ist wahlweise nur für Innenaufnahmen, europaweit oder weltweit gültig.


Meine versichertes Kamera-Equipment ist beschädigt. Was muss ich tun?

Sie können Schäden an Ihrem versicherten Equipment einfach per Mail an [email protected] melden.


Was wird im Schadensfall ersetzt?

Bei Beschädigung des versicherten Kamera-Equipments wird Ersatz der Reparaturkosten bis maximal in Höhe der Anschaffungskosten geleistet (maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme). Bei einem Totalschaden oder -verlust wird der Wiederbeschaffungswert (max. die Versicherungssumme) ersetzt.

Ausnahme: Falls der aktuelle Wert des versicherten Kamera-Equipments weniger als 40 % des Neuwertes beträgt, so wird der Zeitwert ersetzt. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert Ihrer Ausrüstung durch einen Abzug entsprechend ihres insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustands, sowie unter Berücksichtigung eventueller Technologiefortschritte.


Welche Laufzeit hat der Vertrag für meine Kameraversicherung?

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch eine Vertragspartei schriftlich gekündigt werden.


Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sollen Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, so schreiben Sie uns bitte bis spätestens drei Monate vor Vertragsablauf eine Kündigung. Diese können Sie bequem per Mail einreichen an [email protected].

Foto- & Kameraversicherung für Privat-Kunden - Das müssen Sie wissen

Welche Geräte kann ich im Rahmen der Kameraversicherung versichern?

  • Privat genutzte Fotokameras
  • Schmalfilmkameras
  • Mobile Videogeräte, dazu gehören Camcorder, Digicam etc.
  • Entsprechendes Zubehör, zum Beispiel Objektive, Blenden, Apparatetaschen, Stative, Etuis
  • Platten, Filme, Kassetten, Filter, Vorsatzlinsen, Gegenlichtblenden und Blitzlampen (-birnen) sind zum reinen Wiederbeschaffungswert versichert

Welche Gefahren sind im Rahmen der Kameraversicherung konkret versichert?

Versichert ist Ihre Foto- und Filmausrüstung während des Gebrauchs, bei Aufbewahrung und Transport sowie bei Nutzung oder Verwahrung durch Dritte. Diese umfasst u.a.

  • Unfall des Transportmittels
  • Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung
  • Bruch und Beschädigung

Welche Gefahren sind insbesondere NICHT versichert?

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Attentatsdrohungen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen
  • Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
  • Witterungseinflüsse
  • Mut- oder böswilligen Beschädigung
  • Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler
  • Verstöße gegen Zoll-, Verwaltungs- oder sonstige Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Beförderung oder dem Umgang der versicherten Gegenstände zu beachten sind, gerichtliche Verfügungen oder ihre Vollstreckung.
  • Flugsand und Verschmutzung, Rost, Oxydation, Verschrammen und Verkratzen, Glasbruch jeglicher Art bei Lampen und Scheinwerfern, es sei denn, dass diese Schäden als unmittelbare Folge von höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion oder eines dem Transportmittel oder einem Versicherten zugestoßenen Unfalles von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, jedoch bleiben auch hier bei Lampen und Scheinwerfern Schäden von Fadenbruch oder Nichtfunktionieren ohne Bruch des Glaskörpers ausgeschlossen
  • Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehen lassen
  • Sämtliche indirekten Nachteile, insbesondere solche, die dadurch entstehen, dass die versicherten Gegenstände infolge eines Versicherungsfalles zeitweilig nicht gebrauchsfähig sind. Das Gleiche gilt für Nachteile, Verluste und Kosten, welche sich aus Nichteinhaltung von Lieferfristen durch Verzögerung bei Herstellung und/oder Reise des Films ergeben, auch wenn diese Schäden die Folge eines Versicherungsfalles sind.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Ihren Tarifen?

In der privaten, wie auch der gewerblichen Kameraversicherung haben wir keine Selbstbeteiligung. Optional können Sie verschiedene Selbstbeteiligungsmodelle wählen. Diese gewähren Ihnen entsprechende Rabatte auf Ihre Versicherungsprämie. Diese finden Sie im jeweiligen Antragsformular.


Was mache ich, wenn ich mein versichertes Kamera-Equipment austauschen will?

Sie können im Rahmen der in der Police vereinbarten Versicherungssumme Geräte austauschen, z. B. im Rahmen eines Neukaufs. Solange der Gesamtwert allen versicherten Equipments unter der vereinbarten Versicherungssumme liegt, bleibt der Jahresbeitrag selbstverständlich gleich. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Versicherungssummen zu niedrig gewählt wurden, so ist es möglich, dass der Schadenersatz nicht ausreicht.


Wo ist Ihre Kameraversicherung überall gültig?

Der Versicherungsschutz gilt sowohl an Ihrem ständigen Wohnsitz, Ihrer Zweitwohnung, so lange diese bewohnt ist, als auch auf Reisen innerhalb Deutschlands und Europas. Gegen Aufpreis ist auch ein weltweiter Versicherungsschutz möglich.


Meine versichertes Kamera-Equipment ist beschädigt. Was muss ich tun?

Sie können Schäden an Ihrem versicherten Equipment einfach per Mail an [email protected] melden.


Was wird im Schadensfall ersetzt?

Bei Beschädigung des versicherten Kamera-Equipments wird Ersatz der Reparaturkosten bis maximal in Höhe der Anschaffungskosten geleistet (maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme). Bei einem Totalschaden oder -verlust wird der Wiederbeschaffungswert (max. die Versicherungssumme) ersetzt.


Welche Laufzeit hat der Vertrag für meine Kameraversicherung?

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch eine Vertragspartei schriftlich gekündigt werden.


Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sollen Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, so schreiben Sie uns bitte bis spätestens drei Monate vor Vertragsablauf eine Kündigung. Diese können Sie bequem per Mail einreichen an [email protected].