Mit der Drohne zum Einsatz

Kein Problem mit der BOS Versicherung

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Unser Spezialkonzept für BOS sichert Ihren Einsatz optimal ab

Den speziellen Anforderungen des BOS Einsatzes von Drohnen, werden wir mit unserem bislang einzigartigen Haftpflicht-Sonderkonzept gerecht. Bei uns erhalten Sie eine Police, die neben dem normalen, gewerblichen Umfang zusätzlich alle Erfordernisse abdeckt, die sich durch die Sondernutzungsrechte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ergeben.


Verschaffen Sie sich einen gründlichen Überblick

Die Ansicht einer Gefahrenlage aus der Vogelperspektive einer Drohne ergibt oft wichtige einsatztaktische Entscheidungsgrundlagen bei der Lageermittlung oder der Einsatzdokumentation, ohne dass dafür teure Helikopterflüge oder riskante Personalmanöver notwenig werden. Schäden an Mensch und Material, die gegebenenfalls dabei entstehen könnten, deckt unsere BOS Zusatzvereinbarung sicher ab.


Schadstoffmessung, Massenveranstaltung, Personensuche: Wir sorgen für zuverlässige Flüge

Die Möglichkeiten des Drohneneinsatzes für BOS vielfältig, und reichen von A wie "Ausleuchten" bis Z wie "Zusammenarbeit mit Rettungskräften". Wir kennen uns in der Drohnenluftfahrt bestens aus und beraten Sie gern persönlich, fachgerecht und kompetent.


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Was sind BOS Flüge?

Hierbei handelt es sich um Flüge durch oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Dies können z.B. Flüge für Rettungsorganisationen sein, aber auch polizeiliche Maßnahmen - Stichwort "Polizeidrohne" -, Hilfeleistung bei Unglücken und Katastrophen oder auch Feuerwehreinsätze - Stichwort "Feuerwehrdrohne". Diese Einsatzkräfte nennt man traditionell auch „Blaulichtorganisationen“.

Mittlerweile zählen hierzu aber weitaus mehr Einrichtungen als „nur“ solche Organisationen mit Blaulicht. Einige Beispiele sind: Rettungsdienste (wie zum Beispiel der ADAC, der DLRG, der THW, oder der Malteser und Johanniter Hilfsdienst), gemeinnützige Vereine, Wartungskräfte im Straßenverkehr, Erhaltungskräfte im Schutz vor Naturgefahren für Hochwasserschutz, Lawinenschutz und im Rettungsdienst auch private Unternehmen.

Sicherheitsdienste zählen ausdrücklich nicht zu BOS.

Alle diese „Behörden und Organisationen“ arbeiten am Boden, zu Wasser und in der Luft. Hieraus resultiert die Möglichkeit mit einer Drohne bzw. einem Kopter aus der Luft zu agieren. Meistens werden hierbei Foto- und Filmdaten zur Überwachung, Analyse, Auswertung etc. benutzt. Es gibt zudem auch schon Feldversuche, in denen mittels einer Drohne gefährliche Stoffe untersucht oder diese als Transportmittel für Medikamente oder technisches Material benutzt wird. Weitere klassische Anwendungsfälle einer BOS-Nutzung sind überdies Gefahrstoffmessungen, Hilfen bei Großbränden, die Personensuche mit oder ohne Wärmebildkamera in Wald- oder schwer zugänglichen Gebieten, die Verkehrsüberwachung oder Lageerkundung und Einsatzdokumentation bei Verkehrsunfällen.

Rechtliche Lage bei BOS Flügen

Seit dem April 2017 wurden die Auflagen für BOS Flüge merklich vereinfacht.

Folgende gesetzliche Ausnahmen gegenüber den zivilen Regelungen gelten hierbei:

Da diese neuen Rechte auch ein höheres Risiko mit sich bringen, reicht hier der reguläre Haftpflichtschutz nicht aus. Wir bei versichertedrohne.de bieten daher einen genau angepassten Zusatz, der alle Anforderungen des Gesetzgebers abdeckt.

Mit unserer Zusatzvereinbarung erhalten gewerbliche Piloten für EUR 135 netto im Jahr (Tarife START und OPTIMAL) bzw. EUR 270,00 (Tarif PRO) zzgl. Versicherungssteuer einen ausdrücklichen „Einschluss“ dieser Gefahren.


Beispielvideo


Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen zu dem von uns angebotenen Zusatz zu BOS Flügen

Der Zusatz zu Flügen von „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ von versichertedrohne.de, beinhaltet einige Besonderheiten und gilt in Ergänzung zu den von uns angebotenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen.

Wir versichern das Nutzen einer Drohne / eines Kopters am Einsatzort (auch durch das externe Verpflichten eines Piloten), sofern dieses vom jeweiligen BOS-Einsatzleiter angeordnet wird.

Wir versichern das Nutzen einer Drohne / eines Kopters am Einsatzort (auch durch das externe Verpflichten eines Piloten), sofern dieses vom jeweiligen BOS-Einsatzleiter angeordnet wird.

Als versichert gelten alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland, die Aufgaben der inneren Gefahrenabwehr und Sicherheit wahrnehmen. Hierbei ist es egal, ob der Einsatz zu Übungen, präventiv oder im Notfall erfolgt. Dazu gehören polizeiliche Maßnahmen, aber auch Hilfeleistung bei Unglücken und Katastrophen. Ausgenommen hiervon ist ausdrücklich die Bundeswehr.

Maßgeblich ist, dass zu jeder Zeit alle behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierbei sind insbesondere die § 21a / b der LuftVO maßgeblich.

Versichert gelten Flüge im Rahmen von Einsätzen sowie Übungsflüge für künftige Einsätze. Die Einsatzorte sind auf Deutschland begrenzt.

Ausdrücklich als versichert gilt:

  • Das Überfliegen eines Unfall- Einsatzortes
  • Fliegen außerhalb von Sichtweite im FPV (first person view)
  • Überschreitung der 100 Meter Höhengrenze, sofern das UAV weiterhin in Sichtweite bleibt
  • Einsätze nach Sonnenuntergang
  • Beim Flug über Menschenansammlungen, insbesondere bei Konzerten, Festivals und vergleichbaren Veranstaltungen, ist eine pflichtgemäße Gefahrenabwägung, die die durch den Flug entstehenden Gefahren im Hinblick auf den zu erreichenden Zweck ausreichend berücksichtigt, vorzunehmen. Die Flughöhe ist so zu wählen, dass jegliche Gefährdung Unbeteiligter und Fremdeinwirkung auf das Fluggerät ausgeschlossen ist. Der beabsichtigte Zweck darf zu den entstehenden Gefahren nicht außer Verhältnis stehen

Folgende Punkte gelten als NICHT versichert:

  • Jegliche Nutzung, die nicht einsatztaktisch vorgesehen ist
  • Schäden an der Drohne bzw. dem Kopter und dem Eqipment (keine Kasko Deckung)
  • In Fällen einer Staatsdeckung (z.B. Polizeieinsatz), hat diese immer Vorrang und der Versicherungsschutz gilt in diesen Fällen nur subsidiär
  • Flüge zu statistischen Zwecken sind über Menschenansammlungen nicht erlaubt

Die Voraussetzung für Flüge von „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ ist:

Im Rahmen dieser Deckung kann nur Versicherungsschutz geboten werden, wenn gleichzeitig eine Halter-Haftpflichtversicherung für das betreffende Luftfahrzeug bei einer der von uns angebotenen Versicherungen besteht. Die Versicherungssumme/n und alle weiteren vertragsrelevanten Daten entnehmen Sie dann Ihrem Versicherungsschein bzw. den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.

Möglichkeiten einer Kündigung:

Der Versicherer behält sich aber das Recht vor, den BOS Zusatz als separaten Baustein zum Ablauf der Hauptfälligkeit des Vertrages fristgerecht zu kündigen.

*Definition Menschenmenge: Menschenmenge, bei der es auf das Hinzukommen oder Weggehen Einzelner nicht mehr ankommt.

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