Kategorien von Drohnen
In Malaysia werden Drohnen in drei Hauptkategorien unterteilt:
- Small Unmanned Aircraft System (sUAS): Drohnen mit einem maximalen Gewicht von bis zu 20 Kilogramm.
- Small Unmanned Surveillance Aircraft: Drohnen bis zu 20 Kilogramm, die mit Geräten zur Datenerfassung wie Kameras oder Mikrofonen ausgestattet sind.
- Unmanned Aircraft System of More Than 20kg: Drohnen mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm.
Die meisten handelsüblichen Kameradrohnen, wie beispielsweise die DJI Mini 4 Pro, fallen in die zweite Kategorie.
Allgemeine Vorschriften für Drohnenpiloten
Für Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 20 Kilogramm ist keine spezielle Genehmigung erforderlich, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Sichtweite: Die Drohne muss stets in direkter Sichtlinie des Piloten betrieben werden.
- Maximale Flughöhe: Flüge sind bis zu einer Höhe von 400 Fuß (ca. 121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum erlaubt.
- Flugverbotszonen: Es ist untersagt, in kontrolliertem Luftraum (Klasse A, B, C oder G) oder innerhalb von Flugplatzverkehrszonen zu fliegen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der CAAM vor.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Beim Betrieb von Drohnen sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- Zu Personen: Mindestens 50 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen.
- Zu Fahrzeugen, Schiffen und Bauwerken: Mindestens 50 Meter Abstand, sofern diese nicht unter der Kontrolle des Piloten stehen.
- Zu Menschenansammlungen: Es ist verboten, über offenen Versammlungen von mehr als 1.000 Personen zu fliegen oder sich diesen auf weniger als 150 Meter zu nähern.
- Zu speziellen Gebieten: Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Während des Starts und der Landung muss ein Abstand von mindestens 30 Metern zu Personen eingehalten werden.
Genehmigungspflichtige Operationen
Eine Genehmigung der CAAM ist erforderlich für:
- Flüge über oder in der Nähe von speziellen Gebieten: Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete.
- Flüge über Menschenansammlungen: Offene Versammlungen von mehr als 1.000 Personen.
- Flüge innerhalb von 50 Metern zu Fahrzeugen, Schiffen oder Bauwerken: Sofern diese nicht unter der Kontrolle des Piloten stehen.
- Flüge innerhalb von 50 Metern zu Personen: Ausgenommen sind Personen, die unter der Kontrolle des Piloten stehen.
- Flüge mit Drohnen über 20 Kilogramm: Diese müssen zudem registriert und mit einem Lufttüchtigkeitszeugnis versehen sein.
Die Kosten für eine Genehmigung betragen:
- Small Unmanned Surveillance Aircraft: 250 RM.
- Unmanned Aircraft System über 20 Kilogramm: 1.000 RM.
- Kommerzielle Flüge (Aerial Work): 800 RM für die Erstgenehmigung und 500 RM für die jährliche Verlängerung.
Weitere wichtige Hinweise
- Versicherung: Obwohl keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, wird der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung empfohlen, um potenzielle Schäden abzudecken.
- Kennzeichnung und Registrierung: Drohnen unter 20 Kilogramm müssen weder registriert noch gekennzeichnet werden.
- Flugzeiten: Flüge sind nur bei Tageslicht erlaubt. Nachtflüge erfordern eine spezielle Genehmigung.
- Privatsphäre: Es ist wichtig, die Privatsphäre anderer zu respektieren und keine Aufnahmen ohne Zustimmung zu machen.
- Strafen: Verstöße gegen die Drohnengesetze können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 RM oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fazit
Der Betrieb von Drohnen in Malaysia erfordert die Einhaltung spezifischer Vorschriften, um die Sicherheit und Privatsphäre aller zu gewährleisten. Es ist ratsam, sich vor jedem Flug über die aktuellen Regelungen zu informieren und bei Unsicherheiten die CAAM zu konsultieren.
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