Drohnen registrieren: Alles Wichtige zur Drohnenregistrierung in Deutschland
Einleitung
Als Drohnenpilot in Deutschland bist du verpflichtet, dich und deine Drohne bei der zuständigen Behörde – dem Luftfahrtbundesamt (LBA) – zu registrieren. Diese Registrierungspflicht gilt für alle Drohnen ab einem Startgewicht von 250 Gramm oder solche, die mit Kameras oder anderen Sensoren ausgestattet sind. In diesem Artikel erfährst du, was du bei der Drohnenregistrierung beachten musst, welche Unterlagen du benötigst und wo du dich als UAS-Betreiber anmelden kannst.
EU-Drohnenverordnung und Drohnenklassen
Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Drohnen in Deutschland sind in der EU-Drohnenverordnung festgelegt. Diese Verordnung unterscheidet verschiedene Drohnenklassen basierend auf Faktoren wie Startgewicht, Geschwindigkeit und Risikopotenzial:
- Klasse C0: Drohnen unter 250 Gramm
- Klasse C1: Drohnen unter 900 Gramm
- Klasse C2: Drohnen unter 4 Kilogramm
- Klasse C3: Drohnen unter 25 Kilogramm
- Klasse C4: Drohnen unter 25 Kilogramm
Je nach Drohnenklasse gelten unterschiedliche Regeln und Auflagen für den Betrieb. Für die Klassen C1, C2 und C3 ist beispielsweise ein EU-Fernpiloten-Zeugnis erforderlich.
Registrierungspflicht für Drohnenpiloten
Laut der EU-Drohnenverordnung sind alle Drohnenpiloten verpflichtet, sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zu registrieren. Dies gilt für jede Drohne mit einem Startgewicht über 250 Gramm oder mit Kamera- bzw. Sensorausstattung – unabhängig von der Drohnenklasse.
Die Registrierung erfolgt online auf der Webseite des LBA. Dafür benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (als Foto oder Scan)
- Gültige Drohnenversicherung mit Versicherungsnummer
- Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine persönliche UAS-Betreiber-ID (eID), die du sichtbar auf deiner Drohne anbringen musst.
Fernidentifikation (Remote-ID)
Für Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 ist zusätzlich zur sichtbaren Anbringung der eID ein System zur Fernidentifikation (Remote-ID) erforderlich. Dieses sendet die elektronische Registriernummer während des Fluges aus, sodass die Drohne jederzeit einem Piloten zugeordnet werden kann.
Die Implementierung der Remote-ID erfolgt je nach Drohnenhersteller unterschiedlich. Für DJI-Drohnen gibt es zum Beispiel eine Anleitung zum Eintragen der UAS-Betreiber-ID in das Remote-ID-System.
Drohnenversicherung – Pflicht für alle Drohnenbesitzer
Bevor du als Drohnenpilot starten kannst, musst du eine gültige Drohnenversicherung abschließen. Diese sogenannte Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Registrierung angegeben werden.
Eine passende Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen umfasst.
Drohnen-Führerschein: EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Lizenz
Neben der reinen Registrierung als Drohnenpilot musst du auch deine Kompetenzen zum Drohnenflug nachweisen. Dafür sind in der EU-Drohnenverordnung zwei Führerscheine definiert:
- EU-Kompetenznachweis: Dieser stellt sicher, dass du die grundlegenden Kenntnisse zum Betrieb einer Drohne und zur EU-Drohnenverordnung hast.
- EU-Fernpiloten-Lizenz: Diesen Führerschein benötigst du, wenn du Drohnen mit über 500 Gramm Startgewicht in der Kategorie „Offen“ und Unterkategorie A2 fliegen möchst. Dafür musst du erweiterte Kenntnisse nachweisen.
Beide Führerscheine können ebenfalls online über das Portal des Luftfahrtbundesamts (LBA) erworben werden.
Registrierung in anderen EU-Ländern
Die Drohnenregistrierung erfolgt im Heimatland des Drohnenpiloten. Die so erhaltene UAS-Betreiber-ID sowie die deutschen Führerscheine sind dann in allen anderen EU-Ländern gültig.
Lediglich Besucher aus Drittländern (also Nicht-EU-Ländern) müssen sich bei einem Drohnenflug im Urlaubsland separat registrieren.
Gebührenstruktur für die Registrierung
Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist kostenpflichtig. Für natürliche Personen beträgt die Gebühr 20,00 Euro, während juristische Personen 50,00 Euro zahlen müssen (LBA).
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Zusammengefasst musst du als Drohnenpilot in Deutschland folgende Schritte beachten:
- Abschluss einer Drohnenversicherung
- Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA (inklusive Hochladen eines Ausweisfotos)
- Anbringung der UAS-Betreiber-ID (eID) an deiner Drohne
- Ggf. Einrichtung der Fernidentifikation (Remote-ID)
- Ggf. Erwerb des EU-Kompetenznachweises oder der EU-Fernpiloten-Lizenz
Mit diesen Schritten bist du als Drohnenpilot in Deutschland voll regulationskonform unterwegs und kannst deine Drohne sicher und verantwortungsvoll einsetzen.
Fazit
Die Drohnenregistrierung ist ein wichtiger Schritt, um die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb von Drohnen in Deutschland zu erfüllen. Mit unseren Empfehlungen für Drohnenversicherungen und den passenden Führerscheinen bist du bestens für den Drohnenflug gerüstet.
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