Seit dem 1. Januar 2021 regelt die EU-Drohnenverordnung den Betrieb von Drohnen innerhalb der Europäischen Union. Ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung ist der EU-Drohnenführerschein, der für viele Drohnenflüge verpflichtend ist. Abhängig von Drohnenklasse und Einsatzgebiet benötigen Sie entweder den EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
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Inhaltsverzeichnis
- Warum ist ein EU-Drohnenführerschein notwendig?
- Welche Arten von Drohnenführerscheinen gibt es?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erlangung der Nachweise
- Praktische Anforderungen für das A2-Selbststudium
- Bußgelder bei fehlendem Drohnenführerschein
- Was kostet der EU-Drohnenführerschein?
- Wann wird ein EU-Drohnenführerschein benötigt?
- Besondere Regeln für Bestandsdrohnen und Selbstbau-Drohnen
- Wie lange sind die Drohnenführerscheine gültig?
- Registrierungspflicht für Drohnen und Piloten
- Versicherungspflicht für Drohnen
- Fernpiloten-Zertifikate und Ausbildungsplan
- Drohnenführerschein Kompletter Anbietervergleich 2024
- Fazit
Warum ist ein EU-Drohnenführerschein notwendig?
Der EU-Drohnenführerschein gewährleistet, dass Drohnen sicher und rechtskonform genutzt werden können. Zusätzlich stellt er sicher, dass Drohnenpiloten grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Luftrecht, Flugsicherheit, Privatsphäre und Versicherungspflicht besitzen. Eine Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und für alle Drohnen notwendig.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Drohnenführerschein in der Regel als PDF-Datei bereitgestellt. Optional können Sie den Führerschein auch im Scheckkartenformat bestellen. Ein QR-Code ermöglicht es, die Originaldaten online abzurufen. Viele Anbieter bieten diesen Service gegen eine geringe Gebühr an.
Welche Arten von Drohnenführerscheinen gibt es?
Der EU-Drohnenführerschein ist in verschiedene Stufen unterteilt:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3: Erforderlich für Drohnen ab 250 Gramm in der offenen Kategorie (bis max. 25 kg). Für Flüge in den Kategorien A1 und A3. Der Nachweis wird durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online erworben.
- EU-Fernpiloten-Zeugnis A2: Notwendig für Drohnen zwischen 500 Gramm und 2 kg, die in bebauten Gebieten betrieben werden sollen. Erforderlich für Flüge in der Kategorie A2. Mit diesem Nachweis dürfen Drohnen näher an Menschen fliegen (30 m Mindestabstand, 5 m im Langsamflugmodus).
- Fernpiloten-Zeugnis STS: Benötigt für spezielle Kategorien, wie Standardszenarien (STS-01, STS-02).
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erlangung der Nachweise
1. EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Absolvieren Sie das kostenlose Online-Training des Luftfahrt-Bundesamts.
- Bestehen Sie die Online-Multiple-Choice-Prüfung (40 Fragen).
- Speichern oder drucken Sie das Zertifikat über Ihr LBA-Nutzerkonto aus.
2. EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
- Schließen Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3 ab.
- Führen Sie ein praktisches Selbststudium im freien Gelände durch (ohne Aufsicht).
- Legen Sie die zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle (PStF) ab.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Fernpiloten-Zeugnis A2 per E-Mail.
Praktische Anforderungen für das A2-Selbststudium
Das praktische Selbststudium für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 beinhaltet das Üben grundlegender Flugmanöver im freien Gelände. Die folgenden Übungen sollten unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden:
- Start und Landung: Üben Sie das präzise Starten und Landen der Drohne in verschiedenen Umgebungen.
- Stabiler Schwebeflug: Halten Sie die Drohne in einer stabilen Position auf konstanter Höhe.
- Flugmanöver: Führen Sie kontrollierte Vorwärts-, Rückwärts- und Seitwärtsflüge durch.
- Drehen der Drohne: Üben Sie das Drehen um die eigene Achse, um die Flugausrichtung zu kontrollieren.
- Fliegen in verschiedenen Mustern: Bewegen Sie die Drohne in Rechteck-, Kreis- und Achterformationen.
Diese Übungen bereiten Sie optimal auf den sicheren Umgang mit Ihrer Drohne vor und dienen als Grundlage für das Bestehen der Theorieprüfung A2.
Bußgelder bei fehlendem Drohnenführerschein
Wer eine Drohne ohne den vorgeschriebenen Drohnenführerschein fliegen lässt, riskiert ein erhebliches Bußgeld. Es können Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Was kostet der EU-Drohnenführerschein?
Die Kosten für die Ausstellung der verschiedenen Zertifikate durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sind wie folgt:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3: 25 € (Prüfungsgebühr)
- EU-Fernpiloten-Zeugnis A2: 30 € (Theorieprüfung bei einer Prüfstelle)
- Verlängerung oder Änderung eines Nachweises: 15 €
Zusätzlich können je nach Anbieter weitere Gebühren für Schulungen oder Zusatzleistungen anfallen.
Wann wird ein EU-Drohnenführerschein benötigt?
Die Notwendigkeit eines Drohnenführerscheins hängt von der Drohnenklasse und dem Betriebsszenario ab. Hier ist eine Übersicht:
Drohnenklasse | Betriebskategorie | Anforderungen |
---|---|---|
C0 (unter 250 g, z. B. DJI Mini 3 Pro) | Offene Kategorie A1 | Kein Drohnenführerschein erforderlich (nur privat und ohne Kamera). |
C1 bis C4 oder Bestandsdrohnen über 250 g | Offene Kategorien A1, A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. |
C2 | Offene Kategorie A2 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 und EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (optional für geringere Abstände zu Menschen). |
Besondere Regeln für Bestandsdrohnen und Selbstbau-Drohnen
Für Bestandsdrohnen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne C-Klassifizierung in Verkehr gebracht wurden, gelten spezielle Übergangsregelungen:
- Bestandsdrohnen unter 25 kg dürfen in der offenen Kategorie A1 oder A3 geflogen werden.
- Die Anforderungen an Nachweise entsprechen der jeweiligen Gewichtsklasse (z. B. A1/A3 oder A2).
Selbstbau-Drohnen (ohne CE-Klassifizierung), die überwiegend durch den Drohnenbetreiber selbst hergestellt wurden, unterliegen folgenden Regelungen:
- Maximales Gewicht: 25 kg
- Flug nur in der offenen Kategorie A3
- Ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist erforderlich.
Für detaillierte Informationen zu Bestands- oder Selbstbau-Drohnen empfiehlt es sich, die offiziellen Hinweise des Luftfahrt-Bundesamts zu beachten.
Wie lange sind die Drohnenführerscheine gültig?
Die ausgestellten Fernpiloten-Zertifikate (A1/A3, A2, STS) haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine erneute Prüfung erforderlich, um das Zertifikat zu verlängern. Die Verlängerung kann online oder bei einer anerkannten Prüfstelle (PStF) durchgeführt werden.
Registrierungspflicht für Drohnen und Piloten
Alle Drohnen ab 250 g oder mit Kamera sowie deren Betreiber müssen bei der zuständigen Behörde (z. B. dem Luftfahrt-Bundesamt) registriert werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die an der Drohne angebracht werden muss.
Versicherungspflicht für Drohnen
Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen könnten. Weitere Informationen finden Sie im Versicherungsvergleich.
Fernpiloten-Zertifikate und Ausbildungsplan
Die folgende Tabelle zeigt die Anforderungen an Fernpiloten-Zertifikate je nach Drohnenklasse und Betriebskategorie:
Drohnenklasse | Betriebskategorie | Ausbildungsplan | Zertifikate | Hinweise |
---|---|---|---|---|
C0, C1, Bestandsgerät < 250 g | Offene Kategorie A1 | Kompetenznachweis A1/A3 (LBA-Onlinetrainingskurs) | A1/A3 |
|
C2 | Offene Kategorie A2 |
| A2 |
|
C3, C4, Bestandsgeräte < 25 kg | Offene Kategorie A3 | Kompetenznachweis A1/A3 (LBA-Onlinetrainingskurs) | A1/A3 |
|
C5, C6 | Speziell (STS-01, STS-02) |
| STS |
|
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Top-Empfehlung
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