Mit der fortschreitenden Entwicklung der Drohnentechnologie hat die Europäische Union (EU) eine neue Drohnenverordnung eingeführt, die ab 2024 in Kraft tritt. Diese Verordnung klassifiziert Drohnen in verschiedene Drohnen-Klassen (C0 bis C6) und definiert spezifische Regeln für ihren Betrieb. Ziel dieser Klassifizierung ist es, die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und gleichzeitig die Vielfalt der Drohnenanwendungen zu berücksichtigen. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die Drohnen-Klassen 2024 und erklärt, was Drohnenpiloten beachten müssen.
Übersicht der Drohnen-Klassen
Die Drohnen-Klassen wurden eingeführt, um den sicheren Betrieb von Drohnen in verschiedenen Szenarien zu gewährleisten. Jede Klasse hat spezifische Anforderungen und Einschränkungen, die sich auf Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Betriebsbedingungen beziehen.
Klasseneinteilung von C0 bis C4
Klasse C0 – Leichte Drohnen unter 250 Gramm
Charakteristika:
Drohnen dieser Klasse sind besonders leicht und wiegen weniger als 250 Gramm. Sie sind ideal für Einsteiger und erfahrene Piloten, die eine portable Drohne suchen. Diese Drohnen dürfen in der Kategorie OPEN A1 betrieben werden, was den Flug nahe an Menschen erlaubt.
Anforderungen:
- Kein Drohnenführerschein erforderlich.
- Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
- Registrierung als Drohnen-Pilot beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich.
- Drohnen müssen mit der Registrierungsnummer (e-ID) des Piloten gekennzeichnet werden.
Einsatzgebiete:
Ideal für den Innen- und Außenbereich mit geringem Risiko. Diese Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen oder in Flugverbotszonen fliegen und müssen in Sichtweite des Bedieners bleiben.
Betriebsbeschränkungen:
- Flüge über Menschenmengen sind nicht erlaubt.
- Einhaltung lokaler Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Flugverbotszonen.
- Einsatz ideal für Hobby und Freizeit, da geringes Risiko besteht.
Klasse C1 – Drohnen bis 900 Gramm
Charakteristika:
Drohnen in dieser Klasse sind vielseitig einsetzbar, insbesondere für Fotografie und Videografie. Sie dürfen ebenfalls in der Kategorie OPEN A1 betrieben werden, jedoch mit zusätzlichen Anforderungen.
Anforderungen:
- Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 ist erforderlich.
- Registrierung und Kennzeichnung der Drohne sind Pflicht.
- Fernidentifizierung muss eingerichtet sein.
Einsatzgebiete:
Diese Drohnen können in der Nähe von Menschen betrieben werden, was sie für den Einsatz in städtischen Gebieten und für professionelle Anwendungen attraktiv macht.
Besondere Regeln für C1-Drohnen:
- Geschwindigkeitsbegrenzung: Maximal 19 Meter pro Sekunde.
- Notfallprozedur: Ein System wie „Return-to-Home“ ist erforderlich.
- GEO-Sensibilisierung: Ein System zur Überwachung von Flugverbotszonen muss integriert sein.
Klasse C2 – Drohnen bis 4 Kilogramm
Charakteristika:
Drohnen dieser Klasse sind für fortgeschrittene oder professionelle Anwendungen konzipiert. Sie dürfen bis zu 4 Kilogramm wiegen und können mit fortschrittlicheren Sensoren und Kamerasystemen ausgestattet werden.
Anforderungen:
- Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 ist für den Betrieb in der Kategorie OPEN A3 ausreichend. Für Flüge in der Kategorie OPEN A2 (näher an Menschen) ist der große Drohnenführerschein A2 erforderlich.
- Registrierung und Kennzeichnung der Drohne sowie Fernidentifizierung sind obligatorisch.
Einsatzgebiete:
Geeignet für den Betrieb sowohl weit weg von Menschen (OPEN A3) als auch näher an Menschen (OPEN A2) mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.
Besondere Merkmale:
- Langsamflugmodus: Ein manuell zuschaltbarer Modus, der die Geschwindigkeit auf maximal 3 Meter pro Sekunde begrenzt, ist erforderlich, wenn in der Nähe von Personen geflogen werden soll.
Klasse C3 – Drohnen bis 25 Kilogramm
Charakteristika:
Diese Drohnen sind schwerer und bieten eine Plattform für spezielle und professionelle Anwendungen, wie Inspektionen oder landwirtschaftliche Nutzung.
Anforderungen:
- Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 ist erforderlich.
- Registrierung, Kennzeichnung und Fernidentifizierung der Drohne sind notwendig.
- Betrieb nur in der Kategorie OPEN A3 weit weg von Menschen erlaubt.
Einsatzgebiete:
Ideal für industrielle Anwendungen, wo große Abstände zu Menschen erforderlich sind, z.B. in der Landwirtschaft oder bei Inspektionen.
Zusätzliche Anforderungen:
- Bruchsicherheit: Hersteller müssen Nachweise über die Einhaltung von Bruchsicherheits-Richtlinien erbringen.
- Höhenlimit: Die Drohne muss über ein anpassbares Höhenlimit verfügen.
Klasse C4 – Drohnen bis 25 Kilogramm
Charakteristika:
Ähnlich wie die C3-Klasse, jedoch ohne autonome Flugmodi. Diese Drohnen sind für den Betrieb in der Kategorie OPEN A3 vorgesehen.
Anforderungen:
- Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich.
- Registrierung und Kennzeichnung der Drohne sind Pflicht.
- Keine Anforderungen an Fernidentifizierung oder GEO-Sensibilisierungssystem.
Einsatzgebiete:
Für professionelle Anwendungen, bei denen manuelle Kontrolle erforderlich ist.
Wichtige Regeln für C4-Drohnen:
- Autonomer Flug: Nicht gestattet.
- Elektronische ID: Nur wenn die genutzte Flugzone dies vorschreibt.
Spezialklassen C5 und C6
Diese Klassen sind für spezielle Anwendungen vorgesehen, bei denen Drohnen der Klasse C3 durch zertifiziertes Zubehör modifiziert werden.
Klasse C5 – Für spezielle Anwendungen in Städten
Drohnen der Klasse C3, die durch Umbauten in die Kategorie Specific überführt wurden. Diese Drohnen können unter speziellen Bedingungen in Städten eingesetzt werden.
Anforderungen:
- Spezielles Zubehör: Zur Umrüstung erforderlich.
- Betrieb in Sichtweite: Muss gewährleistet sein.
Klasse C6 – Für den Betrieb außerhalb der Sichtweite
Drohnen der Klasse C3, die so modifiziert wurden, dass sie außerhalb der Sichtweite betrieben werden können, ebenfalls in der Kategorie Specific.
Anforderungen:
- Erweiterte Steuerungs- und Sicherheitssysteme: Notwendig für den Betrieb außerhalb der Sichtweite.
Rechtliche Grundlagen und Versicherungspflicht
Versicherungspflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Alle Drohnenbetreiber sind verpflichtet, eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können, und ist unabhängig von der Drohnenklasse vorgeschrieben.
Details der Versicherungspflicht:
- Gilt für alle Drohnenklassen.
- Mindestdeckungssummen sind gesetzlich festgelegt.
- Wichtig für die Risikominimierung und Entschädigung im Schadensfall.
Verantwortung der Drohnenpiloten
Drohnenpiloten tragen eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Einhaltung der geltenden Vorschriften. Dies umfasst die Registrierung der Drohne, das Wissen über Flugverbotszonen, Datenschutzbestimmungen und die kontinuierliche Verbesserung der Flugfähigkeiten.
Wichtige Aspekte der Verantwortung:
- Einhaltung der Drohnenklassen: Kenntnis der spezifischen Betriebsbestimmungen jeder Klasse.
- Regelmäßige Weiterbildung: Über Änderungen in der Gesetzgebung und neue Sicherheitsrichtlinien.
- Datenschutz: Sicherstellung, dass keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung aufgezeichnet oder verbreitet werden.
Drohnenregeln ab 2024
Allgemeine Drohnenregeln
- Maximale Flughöhe: 120 Meter
- Sichtweite (VLOS) muss gewährleistet sein
- Fliegen nur tagsüber erlaubt
- No-Fly-Zonen sind zu beachten
- Über Menschenmengen darf nicht geflogen werden
Regeln für Unterkategorien A1, A2, A3
- A1: Fliegen über wenigen unbeteiligten Personen erlaubt, über Menschenmengen verboten.
- A2: Mindestabstand von 30 Metern zu Personen, 5 Meter im Langsamflugmodus.
- A3: Mindestabstand von 150 Metern zu Personen, Gebäuden und Erholungsgebieten.
Regelungen für Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung
Ab dem 1. Januar 2024 werden Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung in die Kategorien A1 oder A3 eingestuft, abhängig vom Gewicht. Drohnen unter 250 Gramm dürfen weiterhin in der Unterkategorie A1 fliegen, während Drohnen über 250 Gramm nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden dürfen.
Weitere Anforderungen:
- Registrierungspflicht: Wenn die Drohne eine Kamera hat oder mehr als 249 Gramm wiegt.
- Remote ID: Ab 2024 müssen Drohnen in der offenen Kategorie die Betreibernummer per Remote ID übertragen.
Nachträgliche Klassifizierung von Bestandsdrohnen
Bestandsdrohnen, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt gebracht wurden, können möglicherweise nachträglich zertifiziert werden. Hersteller wie DJI bieten hierfür entsprechende Möglichkeiten an.
EU-Drohnenverordnung 2024 – Änderungen und Updates
Ab dem 1. Januar 2024 treten weitere Punkte der EU-Drohnenverordnung in Kraft, die sowohl für Hersteller als auch für Drohnenpiloten relevant sind.
Für Händler und Hersteller:
- Ab 2024 dürfen nur noch zertifizierte Drohnen mit einer Drohnenklasse auf den Markt gebracht werden.
Für Drohnenpiloten:
- Ende der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen.
- Finale Einführung der Drohnenklassen und Verpflichtung zur Fernidentifikation.
Details:
- Drohnenklasse C0: Erlaubt größtmögliche Freiheiten bei geringem Risiko.
- Drohnenklasse C1: Erfordert zusätzlichen kleinen Drohnenführerschein und Fernidentifizierung.
- Drohnenklasse C2: Großer Drohnenführerschein A2 erforderlich, um in OPEN A2 zu fliegen.
Besondere Regelungen für Drohnen mit Cx-Kennzeichnung
Ab 2024 müssen alle neu auf den Markt gebrachten Drohnen eine Cx-Kennzeichnung besitzen, um in den entsprechenden Unterkategorien fliegen zu dürfen. Dies erhöht die Übersichtlichkeit für Drohnenpiloten und erleichtert die Einhaltung der Vorschriften.
Fazit
Die EU-Drohnenverordnung 2024 und die Klassifizierung der Drohnen in C0 bis C6 sind wichtige Schritte zur Sicherstellung eines sicheren und verantwortungsvollen Drohnenbetriebs. Mit klaren Regeln und Vorschriften können Drohnen sowohl von Hobbyfliegern als auch von professionellen Nutzern effektiv und sicher genutzt werden.
Wichtige Punkte:
- Versicherungspflicht: Gilt für alle Drohnenklassen.
- Registrierung und Kennzeichnung: Pflicht für Drohnenpiloten.
- Einhaltung der Drohnenklassen: Notwendig für einen sicheren und regelkonformen Betrieb.
Mit den richtigen Kenntnissen und der Einhaltung aller Vorschriften können Drohnenpiloten dazu beitragen, die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und gleichzeitig das Potenzial dieser Technologie voll auszuschöpfen.