Drohnen in OPEN A1: Voraussetzungen und Vorschriften

Die Drohnenkategorie OPEN A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie in der offenen Drohnenkategorie. Sie bietet die größten Freiheiten für Drohnenpiloten und ist besonders beliebt bei Hobbyfliegern und professionellen Anwendern. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Anforderungen, Regeln und Vorteile der OPEN A1-Kategorie und wie sich diese im Jahr 2024 geändert haben.

Einleitung

Wenn Sie eine Drohne besitzen oder planen, eine zu kaufen, und sich fragen, welche gesetzlichen Vorschriften gelten, dann ist die OPEN A1-Kategorie wahrscheinlich die ideale Option für Sie. Diese Kategorie ermöglicht den Betrieb von Drohnen nahe an Menschen, mit minimalen Einschränkungen und Auflagen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte dieser Drohnenkategorie detailliert erläutert.

Was ist die Drohnenkategorie OPEN A1?

Die Drohnenkategorie OPEN A1 ist Teil der offenen Drohnenkategorie, die sich in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Die Einteilung erfolgt basierend auf der Drohnenklasse oder dem Gewicht der Drohne. Die Kategorie OPEN A1 erlaubt den Flug von Drohnen in der Nähe von Menschen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Drohnenkategorie OPEN A1

Um in der Kategorie OPEN A1 fliegen zu dürfen, müssen einige grundlegende Anforderungen erfüllt werden:

  • Mindestalter: Der Drohnenpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein. Alternativ kann auch in Anwesenheit eines Flugberechtigten, der mindestens 16 Jahre alt ist, geflogen werden.
  • Registrierung: Eine Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt ist erforderlich, insbesondere wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist.
  • Kennzeichnung: Die Drohne muss mit einer UAS-Betreiber-Nummer gekennzeichnet werden. Abhängig von der Drohnenklasse kann auch die Einrichtung der Fernidentifikation erforderlich sein.
  • Drohnenversicherung: Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist Pflicht.
  • Drohnenführerschein: Abhängig von der Drohnenklasse und der Drohnenkategorie kann ein Drohnenführerschein erforderlich sein. Drohnen unter 250g benötigen keinen Führerschein, solange sie keine personenbezogenen Daten erfassen können.

Vorteile der Kategorie OPEN A1

Die Kategorie OPEN A1 bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie besonders attraktiv machen:

  • Flug in der Nähe von Menschen: Es ist erlaubt, Drohnen in der Nähe von Menschen zu fliegen, ohne einen Mindestabstand einhalten zu müssen. Allerdings sollte der Überflug von Menschen vermieden werden.
  • Kein Drohnenführerschein erforderlich für Drohnen unter 250g: Für Drohnen der Klasse C0 oder Bestandsdrohnen unter 250g ist kein Drohnenführerschein erforderlich.
  • Hohe Flexibilität: Drohnen können in Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten ohne Mindestabstand betrieben werden.

Welche Drohnen fallen unter die Kategorie OPEN A1?

Drohnen, die in die Kategorie OPEN A1 fallen, gehören entweder zur Drohnenklasse C0, C1 oder sind Bestandsdrohnen mit einem Gewicht unter 250g.

Drohnenklasse C0

Drohnen der Klasse C0 sind die sichersten und leichtesten Drohnen auf dem Markt. Diese Drohnen dürfen sogar über unbeteiligten Personen fliegen, solange keine Menschenansammlungen überflogen werden.

Drohnenklasse C1

Drohnen der Klasse C1 erfordern den kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3). Diese Drohnen dürfen in der Nähe von Menschen fliegen, aber nicht über unbeteiligte Personen hinweg. Zusätzlich ist seit 2024 eine Remote ID erforderlich, was bedeutet, dass die Drohne im Flug ihre Identifizierungsinformationen aussenden muss.

Bestandsdrohnen unter 250g

Auch ältere Drohnen ohne Klassifizierung, sogenannte Bestandsdrohnen, dürfen in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden, wenn sie weniger als 250g wiegen. Für diese Drohnen ist ebenfalls kein Drohnenführerschein erforderlich, jedoch dürfen sie nicht über unbeteiligten Personen fliegen.

DrohnenklasseErforderlicher FührerscheinErlaubter Überflug von PersonenMaximalgewichtRemote ID
C0Kein Führerschein erforderlichÜber unbeteiligten Personen erlaubtUnter 250gNein
C1EU-Kompetenznachweis A1/A3Über unbeteiligten Personen verbotenUnter 900gJa
Bestandsdrohnen < 250gKein Führerschein erforderlichÜber unbeteiligten Personen verbotenUnter 250gNein

Welche Einschränkungen gibt es?

Obwohl die Kategorie OPEN A1 viele Freiheiten bietet, gibt es auch einige wichtige Einschränkungen:

  • Maximale Flughöhe: Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
  • Flug nur in Sichtreichweite: Die Drohne darf nur in Sichtreichweite betrieben werden.
  • GEO-Zonen: Es müssen Flugzonen und GEO-Zonen beachtet werden, ebenso wie nationale Bestimmungen und Gesetze, wie beispielsweise §21h der Luftverkehrsordnung in Deutschland.
  • Überflugverbot von Menschenansammlungen: Der Überflug von Menschenansammlungen ist streng verboten.

Warum eine Drohnenversicherung wichtig ist

Eine Drohnenversicherung (Drohnenhaftpflicht) ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt Sie auch vor finanziellen Risiken im Falle eines Unfalls oder Schadens. Besonders in der Kategorie OPEN A1, wo Drohnen in der Nähe von Menschen betrieben werden, ist eine Versicherung unerlässlich.

Fazit

Die Drohnenkategorie OPEN A1 bietet eine ideale Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit. Mit den richtigen Voraussetzungen und einer passenden Drohne können Sie die Freiheit genießen, Ihre Drohne in der Nähe von Menschen und in städtischen Gebieten zu fliegen. Vergessen Sie jedoch nicht, sich bei der Drohnenversicherung abzusichern, um im Falle eines Unfalls geschützt zu sein.