Offene Drohnen-Kategorie: Regeln & Anforderungen

In der rasch wachsenden Welt der Drohnentechnologie hat die Europäische Union spezifische Vorschriften für den Betrieb von Drohnen entwickelt, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) ist eine der drei Hauptkategorien, die in der neuen EU-Drohnenverordnung eingeführt wurden. Diese Kategorie richtet sich an Drohnenbetreiber, die ihre Geräte ohne spezielle Genehmigung nutzen möchten, solange sie innerhalb eines bestimmten Betriebsrahmens bleiben.

Die offene Kategorie ist besonders attraktiv für Freizeit- und kommerzielle Drohnennutzer, da sie eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Luftfahrtbehörden erforderlich ist. In diesem Artikel werden die wesentlichen Aspekte der offenen Kategorie, ihre Unterkategorien, Anforderungen und Anwendungsbereiche detailliert erläutert.

Die offene Drohnen-Kategorie im Detail

Allgemeine Bestimmungen der offenen Kategorie

Die offene Drohnen-Kategorie ist für Drohnen und Betriebsszenarien gedacht, die ein geringes Risiko darstellen. Hier sind keine gesonderten Anträge oder Genehmigungen erforderlich, solange die Drohnenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Maximale Flughöhe: Die Drohne darf eine Höhe von 120 Metern über Grund nicht überschreiten.
  • Direkte Sichtweite: Der Flug muss stets in Sichtweite (VLOS – Visual Line Of Sight) des Bedieners stattfinden.
  • Mindestalter: Der Pilot muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Haftpflichtversicherung: Eine Versicherungspflicht besteht für alle Drohnen.
  • Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich registrieren lassen und die Drohne entsprechend kennzeichnen.
  • Fernidentifikation: In einigen Fällen ist die Einrichtung einer Fernidentifikation erforderlich.
  • Nationale Gesetze und GEO-Zonen: Betreiber müssen die spezifischen nationalen Gesetze und GEO-Zonen, wie Mindestabstände zu Autobahnen oder Flughäfen, beachten.

Unterkategorien der offenen Kategorie

Die offene Drohnen-Kategorie ist weiter in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt, die verschiedene Betriebsszenarien und Risikoklassen abdecken.

Unterkategorie A1

  • Zugelassene Drohnen: Drohnen der Klassen C0 und C1 sowie Bestandsdrohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 250 Gramm.
  • Erlaubte Manöver: Diese Drohnen dürfen sehr nahe an Menschen fliegen, jedoch ohne Überfliegen von Menschenansammlungen.
  • Qualifikationsanforderungen: Für Drohnen der Klasse C1 ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich.

Unterkategorie A2

  • Zugelassene Drohnen: Drohnen der Klasse C2.
  • Erlaubte Manöver: Drohnen dieser Klasse dürfen näher an Menschen fliegen, allerdings nur, wenn ein Abstand von mindestens 30 Metern eingehalten wird. Im Langsamflugmodus kann der Abstand auf 5 Meter reduziert werden.
  • Qualifikationsanforderungen: Zusätzlich zum EU-Kompetenznachweis ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.

Unterkategorie A3

  • Zugelassene Drohnen: Drohnen der Klassen C2, C3, C4 sowie Bestandsdrohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm.
  • Erlaubte Manöver: Flüge dürfen nur weit entfernt von Menschen und Wohngebieten durchgeführt werden, wobei ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden muss.
  • Qualifikationsanforderungen: Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist erforderlich.
Drohnen-KlasseKATEGORIEBetriebsbeschränkungenErforderliche Qualifikationen
C0OPEN A1Überflug von Menschenansammlungen verboten, Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubtKeine erforderlich
C1OPEN A1Kein Überflug von Menschenansammlungen, Überflug so kurz wie möglichEU-Kompetenznachweis (A1/A3)
C2OPEN A3Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder ErholungsgebietenEU-Kompetenznachweis (A1/A3)
C2 (optional)OPEN A2Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, 5 m im LangsamflugmodusEU-Fernpilotenzeugnis (A2)
C3, C4OPEN A3Betrieb nur weit weg von Menschen, Mindestabstand 150 mEU-Kompetenznachweis (A1/A3)

Pflichten und Vorschriften für Drohnenbetreiber

Obwohl die offene Kategorie als die „einfache“ Option für Drohnenbetreiber gilt, gibt es dennoch wichtige Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen:

  1. Registrierung: Jeder Drohnenbetreiber muss sich registrieren und eine eindeutige Betreibernummer erhalten, die auf der Drohne angebracht werden muss.
  2. Haftpflichtversicherung: Eine Versicherung ist verpflichtend. Die meisten Versicherungen bieten spezielle Drohnen-Tarife an, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  3. Kennzeichnung und Fernidentifikation: Je nach Drohnenklasse muss die Drohne gekennzeichnet werden. In einigen Fällen ist auch eine Fernidentifikation notwendig, um die Drohne in Echtzeit zu identifizieren.
  4. Ausbildung und Prüfungen: Ab der Drohnenklasse C1 ist der Erwerb eines Drohnenführerscheins notwendig, der durch einen Online-Lehrgang und eine Prüfung erworben wird.

Häufige Fragen zur offenen Drohnen-Kategorie

Was ist die offene Drohnen-Kategorie (OPEN)?

Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) ist eine rechtliche Klassifizierung innerhalb der EU-Drohnenverordnung, die es Drohnenbetreibern ermöglicht, ihre Drohnen ohne spezielle Genehmigung zu betreiben, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Kategorie ist besonders für Freizeitflieger und gewerbliche Nutzer attraktiv, die Drohnen in einem festgelegten Betriebsrahmen einsetzen möchten.

Welche Voraussetzungen müssen für die offene Kategorie erfüllt sein?

Um in der offenen Kategorie zu fliegen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Drohne muss in eine definierte Drohnenklasse fallen oder privat hergestellt worden sein.
  • Das Gewicht der Drohne darf 25 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Der Flug darf nicht über Menschenansammlungen stattfinden und muss in sicherer Entfernung zu Personen durchgeführt werden.
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter, kann jedoch in Ausnahmefällen um 15 Meter erhöht werden, wenn Hindernisse wie Türme oder Windräder vorhanden sind.
  • Der Flug muss in Sichtweite des Piloten stattfinden.

Welche Qualifikationen sind für die Unterkategorien A1, A2 und A3 erforderlich?

  • Unterkategorie A1: Für Drohnen der Klasse C1 ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich.
  • Unterkategorie A2: Für Drohnen der Klasse C2 ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
  • Unterkategorie A3: Für Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich.

Was passiert, wenn die Vorschriften der offenen Kategorie nicht eingehalten werden?

Sollten die Vorschriften der offenen Kategorie nicht eingehalten werden, kann der Drohnenflug in die spezielle oder zulassungspflichtige Kategorie eingestuft werden, was eine Genehmigung durch die zuständigen Luftfahrtbehörden erforderlich macht. Solche Verstöße können außerdem zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen.

Welche weiteren Vorschriften gelten für Drohnen in der offenen Kategorie?

Neben den allgemeinen Vorschriften der offenen Kategorie müssen Drohnenbetreiber auch nationale Gesetze und Vorschriften beachten, die spezifische Anforderungen an den Drohnenbetrieb in verschiedenen geografischen Zonen stellen können. Dies umfasst zum Beispiel Mindestabstände zu Autobahnen, Flughäfen und anderen sensiblen Bereichen.

Fazit

Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) bietet eine flexible und zugängliche Möglichkeit für Drohnenbetreiber, ihre Geräte ohne aufwändige Genehmigungsverfahren zu nutzen. Durch die klare Einteilung in die Unterkategorien A1, A2 und A3 können Drohnenbetreiber den für ihre Drohne passenden Betriebsrahmen wählen und somit sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Es ist jedoch wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Vorschriften zu informieren, um sicher und legal fliegen zu können. Wenn Sie eine Drohne betreiben oder planen, eine zu kaufen, sollten Sie auch über eine passende Drohnenversicherung nachdenken.