Drohnen Versichern

Drohnen Versicherung: Gewerbliche + Private Haftpflicht

Tarife Vergleichen
  • Haftpflicht für Drohnen gemäß EU-Drohnenverordnung 2021
  • Versicherungsschutz für Modelle C0 bis C4 sowie Eigenkonstruktionen
  • Möglichkeit zur Haftpflicht in den Kategorien Open, Specific & Certified
  • Versicherungsdokumente per E-Mail sofort nach Online-Abschluss
Versicherungsnachweis


Vergleich: Gewerbliche Drohnen Haftpflicht Versicherungen



Degenia


Luftfahrthaftpflicht

ab 142,80 EUR

Unser Vorschlag für Teilnahme an Wettbewerben
  • Versicherungssummen: 3 - 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    Preis pro Drohne
  • Geltungsbereich:
    Europa, optional: weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen: Unbegrenzte Steuererzahl
  • Vertragsgültigkeit:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Autonomes Fliegen, FPV, Indoor & Wettbewerbe erlaubt
  • Zusatzbausteine möglich

HDI


Luftfahrthaftpflicht

ab 119,00 EUR

Für Eigenbau! Günstigster Tarif (1 Mio + nur Europa) + Selbstverwaltung im HDI Kundenportal
  • Versicherungssummen: 1 - 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    je nach Tarif
  • Geltungsbereich:
    Europa, optional: weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen: Unbegrenzte Steuererzahl
  • Vertragsgültigkeit:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Eigenbau Drohnen erlaubt
  • Keine Zusatzbausteine

NV-Tarif


Luftfahrthaftpflicht

ab 126,44 EUR

Unsere Empfehlung: Günstigster Weltweit Tarif
  • Versicherungssummen: 3 - 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    Preis pro Drohne
  • Geltungsbereich:
    weltweit ohne USA & Kanada (max 5 Jahre)
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen: Unbegrenzte Steuererzahl
  • Vertragsgültigkeit:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Autonomes Fliegen, FPV & Vermietung erlaubt
  • Keine Zusatzbausteine



Spezialtarife für gewerbliche Drohnenpiloten

Für Gewerbliche Piloten von Drohnen mit besonderen Bedürfnissen

Unabhängig davon, ob der Einsatz Ihrer Drohne dem Verleih, BOS-Zwecken, landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder der Rehkitzrettung dient: Für all diese Szenarien halten wir spezialisierte Tarife für Ihren Drohnenhaftpflichtschutz bereit.



Unsere Haftpflichtversicherungen für Drohnen

Bieten Schutz gegen Forderungen bei Schäden an Eigentum Dritter

Durch die gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Drohnen sind Sie gegen finanzielle Gefahren abgesichert, die aus Unfällen resultieren können.


Haftpflicht
Privat

ab EUR 36,41
  • Versicherungsnachweis (nach §106 LuftVZO)
  • inkl. Film- und Fotoflüge für private Zwecke
  • Europaweite Deckung (optional weltweit)
  • Optional ohne Selbstbeteiligung
  • Jederzeit Upgrade auf höheren Tarif möglich
  • Auch für Wettbewerbe und Indoorflüge

Haftpflicht
Gewerblich

ab EUR 119,00
  • Inklusive Leistungen aus dem privaten Tarif
  • Versicherungsnachweis für Aufstiegsgenehmigungen
  • inkl. Film- und Fotoflüge uvm. für gewerbliche Zwecke
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Autonomes Fliegen (sofern zulässig)
  • Abdeckung für BOS und Sprühflüge möglich


Unsere Kaskoversicherungen für Drohnen

Bieten Schutz vor Schäden an Ihrer Drohne und dem Zubehör

Mit der Kaskoversicherung für Drohnen sind Sie gegen Diebstahl, Verluste durch Flyaways und Beschädigungen durch Fehlbedienungen oder Unfälle an Ihrem Equipment abgesichert. Sie umfasst nicht die Haftpflichtversicherung für Drohnen.





Vergleich: Private Drohnen Haftpflicht Versicherungen

Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren. Erstinformationen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns: [email protected].


Degenia

Luftfahrthaftpflicht

ab 71,40 €

Top Empfehlung für Drohnenpiloten mit internationalen Ambitionen
  • Versicherungssummen: 3 - 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter
    Drohnen: Unbegrenzt
  • Geltungsbereich:
    weltweit
    ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation: direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute möglich
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit

HDI

Luftfahrthaftpflicht

ab 67,95 €

Vertrags Selbstverwaltung im HDI Kundenportal + Kurzzeit Tarife.
  • Versicherungssummen: 1 - 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    je nach Tarif
  • Geltungsbereich:
    Europa, optional: weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute möglich
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit

NV-Tarif

Luftfahrthaftpflicht

ab 36,41 €

Günstigste Luftfahrthaftpflicht. Unsere Top Empfehlung!
  • Versicherungssummen: 5 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    3
  • Geltungsbereich:
    europaweit
    ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute möglich
  • 150€ Selbstbeteiligung (optional)
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit

NV-PHV-Tarif

Privathaftpflichtversicherung

ab 47,54 €

Private Haftpflichtversicherung – mit Einschluss der privaten Drohnennutzung!
  • Versicherungssummen: Bis 50 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    Unbegrenzt bis 5kg
  • Geltungsbereich:
    europaweit
    ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Versicherte Personen: max. Versicherungsnehmer + Partner & Kinder im gleichen Haushalt
  • Dokumentation:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal
  • Gefährdungshaftung
  • Versicherungsbeginn ab heute möglich
  • 150€ Selbstbeteiligung (optional)
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit


🏆 Preissieger: Private Haftpflicht der NV-Versicherung



NV Tarif 1


36,41€ (mit SB)
42,84€ (ohne)

  • Deckungssumme: EUR 5 Mio
  • Bis zu 3 Drohnen versichert
  • Autonome Flugmodi (z.B. Way-Point, Follow-Me) versichert
  • Europaweite Deckung
  • Indoor- und Outdoor-Flüge versichert
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Bis zu 5 Jahre weltweiter Versicherungsschutz (ohne USA & Kanada)
  • Deckung für private und Freizeitaktivitäten
  • Nebengewerbe bis EUR 6.000 Einnahmen abgedeckt
  • Max. Abfluggewicht der Drohnen: 5 kg
  • NV-Best-Leistungs-Garantie
  • NV-Besitzstands-Garantie
  • NV Lückenlos-Garantie
  • Kündigungsfrist 3 Monate

NV Tarif 2


39,45€ (mit SB)
46,41€ (ohne)

  • Deckungssumme: EUR 15 Mio
  • Unbegrenzte Anzahl von Drohnen
  • Autonome Flugmodi (z.B. Way-Point, Follow-Me) versichert
  • EU-weite Deckung, ideal für Vielflieger
  • Indoor- und Outdoor-Flüge versichert
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Bis zu 5 Jahre weltweiter Versicherungsschutz (ohne USA & Kanada)
  • Deckung für private und Freizeitaktivitäten
  • Nebengewerbe bis EUR 6.000 Einnahmen pro Jahr abgedeckt
  • Max. Abfluggewicht der Drohnen: 5 kg
  • NV-Best-Leistungs-Garantie
  • NV-Besitzstands-Garantie
  • NV Lückenlos-Garantie
  • Kündigungsfrist 3 Monate

NV Tarif 3


43,50€ (mit SB)
51,17€ (ohne)

  • Deckungssumme: EUR 50 Mio
  • Unbegrenzte Anzahl von Drohnen
  • Autonome Flugmodi (z.B. Way-Point, Follow-Me) versichert
  • EU-weite Deckung, für risikoreichere Aktivitäten
  • Indoor- und Outdoor-Flüge versichert
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Bis zu 5 Jahre weltweiter Versicherungsschutz (ohne USA & Kanada)
  • Deckung für private und Freizeitaktivitäten
  • Nebengewerbe bis EUR 6.000 Einnahmen pro Jahr abgedeckt
  • Max. Abfluggewicht der Drohnen: 5 kg
  • NV-Best-Leistungs-Garantie
  • NV-Besitzstands-Garantie
  • NV Lückenlos-Garantie
  • Kündigungsfrist 3 Monate


Drohnen Versichern ist unsere Spezialität

Muss eine Drohne überhaupt versichert werden?

Ja, eine Drohnen-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Seit 2005 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen, egal ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Drohnen, Multicopter oder Quadrocopter sind damit klar geregelt.

Die zunehmende Verbreitung von Drohnen, auch als „unbemannte Luftfahrtsysteme“ (UAV – Unmanned Aerial Vehicles) bekannt, macht einen umfassenden Versicherungsschutz unverzichtbar. Dieser Schutz deckt Schäden ab, die durch die Nutzung entstehen.

Gemäß dem Luftverkehrsgesetz ist jeder Drohnen-Besitzer haftbar für Personen- oder Sachschäden, die durch seine Drohne verursacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Unfälle oder technische Defekte handelt.

Ob Quadrocopter, Hexacopter, Mikrocopter oder Octocopter: Der richtige Versicherungsschutz ist ein Muss, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.


Wie versichere ich meine Drohne richtig?

Es gibt drei Hauptwege, um Ihre Drohne zu versichern. Besonders wichtig: Sobald Sie Bild- oder Videomaterial aufnehmen und dieses veröffentlichen, kommt nur die dritte Option in Frage.

  1. Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband: Diese Option ist vor allem für private Nutzer interessant. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung oft nur für Flüge auf Modellfluggeländen gilt und nicht für den Einsatz an anderen Orten.

  2. Erweiterung Ihrer Privathaftpflichtversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung Drohnen abdeckt. Wichtig ist, dass die Police den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht und die sogenannte Gefährdungshaftung für die Luftfahrt umfasst.

  3. Spezialisierte Drohnen-Versicherung: Der sicherste Weg ist die Wahl eines Anbieters, der sich auf Drohnen und Multicopter spezialisiert hat. Solche Versicherungen bieten maßgeschneiderten Schutz, der speziell für die Nutzung Ihrer Drohne nach Luftfahrtbedingungen konzipiert ist.

Tipp: Entscheiden Sie sich für eine Lösung, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht, und stellen Sie sicher, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.

Unterscheidung zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung

Haftpflicht- oder Kaskoversicherung: Was ist der Unterschied?

Bevor Sie Ihre Drohne versichern, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu verstehen:

Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt vor Kosten durch Schäden, die Sie mit Ihrer Drohne Dritten zufügen – sei es an Personen oder an deren Eigentum.

Kaskoversicherung: Diese Option deckt Schäden an Ihrem eigenen Equipment ab, etwa an der Drohne, Kamera oder Zubehör wie Smartphone, Tablet oder FPV-Brillen. Sie greift z. B. bei Unfällen, „Fly Aways“ oder Wasserlandungen.

Tipp: Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, bietet eine Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz, der besonders für teures Equipment sinnvoll ist.


Was kosten unsere Drohnenversicherungen?

Unsere Versicherungen bieten Ihnen verschiedene Optionen, um Ihre Drohne optimal abzusichern. Die jährlichen Basispreise lauten wie folgt:

1. Haftpflichtversicherungen:

- Privathaftpflichtversicherung inkl. Drohnenschutz (§106 LuftVZO): ab 47,54 EUR (netto).

- Luftfahrthaftpflicht für private Nutzung: ab 36,41 EUR (netto).

- Luftfahrthaftpflicht für gewerbliche Nutzung: ab 119,00 EUR (netto).

2. Kaskoversicherungen:

- Für private Nutzung: ab 105,91 EUR (netto), max. Versicherungssumme bis 10.000 EUR.

- Für gewerbliche Nutzung: ab 178,50 EUR (netto), max. Versicherungssumme bis 6.000 EUR.


Wie wähle ich die richtige Versicherung?

Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:

- Wechsel zur Privathaftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss (ab 47,54 EUR netto).

- Beibehaltung Ihrer bestehenden Privathaftpflicht und Abschluss einer Luftfahrthaftpflichtversicherung (ab 36,41 EUR netto).

Wichtig: Bei gewerblicher Nutzung ist der Schutz über eine private Haftpflichtversicherung nicht möglich. Wählen Sie stattdessen unsere spezialisierten Luftfahrthaftpflicht-Tarife (z. B. NV, Zurich oder HDI), die auch Zusatzleistungen wie BOS-Einsätze, landwirtschaftliche Nutzung oder Vermieterhaftpflicht bieten.

Besonderheiten der Drohnenversicherung:

Drohnen gelten laut Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeuge, ähnlich wie Segelflugzeuge oder sogar Flugzeuge. Deshalb benötigen sie einen speziellen Versicherungsschutz, der auch sogenannte „Gefährdungshaftung“ umfasst – selbst für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Windböen oder technische Defekte entstehen.

Unsere Versicherungen sind durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassen und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes.

Tipp: Wenn Ihre aktuelle Privathaftpflicht diese Anforderungen nicht erfüllt, wechseln Sie zu unserem PHV-Tarif mit Drohneneinschluss, um Ihre Drohne rechtssicher zu versichern.

Zusammenfassung: Egal ob Multicopter, Quadrocopter oder FPV-Drohne – unsere Versicherungen bieten Ihnen den nötigen Schutz, privat wie gewerblich.



Häufige Fragen zu unseren Drohnen Versicherungen


Ist eine Drohnenversicherung in Deutschland Pflicht?

Ja, in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) muss jede Drohne, unabhängig von ihrer Nutzung (privat oder gewerblich), haftpflichtversichert sein. Dies gilt für alle Arten von Drohnen, unabhängig von Größe, Gewicht oder Einsatzort.

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Drohne an Personen oder Gegenständen verursacht werden. Ohne eine solche Versicherung dürfen Drohnen nicht betrieben werden.

Hinweis: Eine Kaskoversicherung, die Schäden an Ihrer eigenen Drohne abdeckt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, um teure Reparaturen oder Ersatzkosten abzusichern.

Stellen Sie sicher, dass Sie eine geeignete Drohnenversicherung abschließen, bevor Sie Ihre Drohne fliegen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.



Deckt eine private Haftpflichtversicherung Drohnen ab?

In vielen Fällen reicht eine private Haftpflichtversicherung für Drohnen nicht aus. Nach deutschem Luftverkehrsgesetz gelten Drohnen als Luftfahrzeuge, für die eine spezielle Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Diese deckt Schäden ab, die durch die Drohne an Dritten (Personen oder Eigentum) verursacht werden – unabhängig davon, wer die Drohne steuert.

Einige private Haftpflichtversicherungen bieten zwar Schutz für Modellflugzeuge, erfüllen jedoch oft nicht die strengen Anforderungen für Drohnen. Dies liegt daran, dass:

  • Der Versicherungsschutz häufig nur Personen im selben Haushalt umfasst.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungshaftung für Luftfahrzeuge nicht immer eingeschlossen ist.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre aktuelle Versicherungspolice genau. Falls diese den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes nicht entspricht, ist der Abschluss einer speziellen Drohnenhaftpflichtversicherung notwendig. Diese bietet umfassenden Schutz und ist auf die rechtlichen Vorgaben abgestimmt.

Hinweis: Gewerbliche Drohnenflüge erfordern eine separate Versicherung, da private Policen hierfür nicht gelten. Unsere spezialisierten Drohnenversicherungen decken sowohl private als auch gewerbliche Nutzung ab.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherung oder beim Wechsel zu einer passenden Drohnenversicherung.



Wie viel kostet eine Drohnenversicherung?

Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen von der Art der Nutzung und den gewünschten Leistungen ab:

1. Private Drohnenversicherung: Eine Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, beginnt bereits bei 36,41 Euro pro Jahr. Diese Basisversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihre Drohne an Dritten entstehen.

2. Gewerbliche Drohnenversicherung: Für den gewerblichen Einsatz beginnt die Haftpflichtversicherung ab 119,00 Euro netto pro Jahr. Hier sind Tarife speziell auf die gewerbliche Nutzung abgestimmt, z. B. für Filmproduktionen, Vermessungsflüge oder landwirtschaftliche Anwendungen.

Was beeinflusst die Kosten?

Die Preise variieren je nach:

  • Versicherungsunternehmen und Tarifauswahl
  • Höhe der Deckungssumme (z. B. 1,5 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro)
  • Geltungsbereich (national oder international)

Tipp: Nutzen Sie unseren Drohnenversicherungs-Vergleich, um die für Ihre Bedürfnisse optimale Versicherung zu finden. Wir bieten transparente Lösungen für private und gewerbliche Nutzer mit weltweiter Abdeckung.



Welche Arten von Drohnenversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten von Drohnenversicherungen:

1. Haftpflichtversicherung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne an Personen oder Gegenständen Dritter verursacht werden. Sie ist für private und gewerbliche Nutzer verfügbar.

2. Kaskoversicherung: Diese ist optional und schützt vor Schäden an Ihrer eigenen Drohne sowie an Zubehör wie Kamera, Tablet oder FPV-Brillen. Sie deckt häufig Risiken wie Unfälle, „Fly Aways“ oder Wasserlandungen ab.

Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Tarife an, die sich in der Deckungssumme, dem Geltungsbereich (z. B. europaweit oder weltweit) und den inkludierten Leistungen unterscheiden. Gewerbliche Kasko-Tarife sind oft speziell auf professionelle Anwendungen wie Vermessungsflüge oder Filmaufnahmen zugeschnitten.

Hinweis: Bei einigen internationalen Versicherungen können Länder wie die USA oder Kanada ausgeschlossen sein. Prüfen Sie daher stets den Geltungsbereich Ihrer Police.



Welche Drohnenversicherung passt am besten zu meinen Bedürfnissen?

Die Wahl der besten oder günstigsten Drohnenversicherung hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:

1. Haftpflichtversicherung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Wählen Sie eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro, besser jedoch 3 Mio. Euro oder mehr. Günstige Tarife starten ab 36,41 Euro pro Jahr und sind ideal für private Drohnenflüge.

2. Kaskoversicherung: Für den Schutz Ihrer Drohne und Ihres Zubehörs (z. B. Kamera, FPV-Brillen) ist eine Kaskoversicherung sinnvoll. Diese Tarife starten ab 105,91 Euro jährlich und bieten zusätzlichen Schutz bei Unfällen oder Verlust.

3. Private oder gewerbliche Nutzung:

  • Private Nutzung: Oft reicht eine günstige Privathaftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss aus. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Policen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gewerbliche Nutzung: Hier sind spezialisierte Tarife erforderlich, die Risiken wie Filmproduktionen, Vermessungsflüge oder landwirtschaftliche Anwendungen abdecken. Preise starten ab 119,00 Euro netto pro Jahr. Details finden Sie unter gewerbliche Drohnenversicherungen.

Tipp: Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich, um die für Sie optimale Drohnenversicherung zu finden. Vergleichen Sie Tarife anhand der Deckungssumme, des Geltungsbereichs (z. B. europaweit oder weltweit) und der Anzahl der zu versichernden Drohnen.

Unabhängig davon, ob Sie die günstigste Versicherung suchen oder umfassenden Schutz bevorzugen: Eine fundierte Auswahl hilft Ihnen, sicher und sorgenfrei zu fliegen.



Warum ist eine Drohnenversicherung in Europa Pflicht?

Der Abschluss einer Drohnenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Dritte vor Schäden zu schützen, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen können. In Deutschland regelt dies § 43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen vorschreibt – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Ähnliche Regelungen gelten auch in vielen anderen europäischen Ländern.

Warum diese Vorschrift?

Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge und können erhebliche Risiken mit sich bringen. Schäden an Personen, Fahrzeugen oder Gebäuden können schnell teuer werden. Die Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass Drohnenhalter für solche Schäden aufkommen können, ohne dass Betroffene auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Was bedeutet das für Sie?

Als Drohnenhalter sind Sie verantwortlich, eine passende Haftpflichtversicherung abzuschließen, bevor Sie Ihre Drohne in Betrieb nehmen. Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnen abdeckt und die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungshaftung enthält. Viele Policen erfüllen diese Anforderungen nicht.

Für eine zuverlässige Absicherung empfehlen wir spezialisierte Drohnenversicherungen, die genau auf die gesetzlichen Vorgaben und Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Sie können aus einer breiten Auswahl an Tarifen wählen, die eine hohe Deckungssumme, europaweite oder sogar weltweite Geltung bieten.



Was ist der Unterschied zwischen einer Drohnen-Haftpflicht- und Kaskoversicherung?

Der Unterschied liegt im Schutzbereich der beiden Versicherungen:

Drohnen-Haftpflichtversicherung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Schäden, die Sie mit Ihrer Drohne an Dritten verursachen. Dazu gehören:

  • Personenschäden: z. B. wenn Ihre Drohne eine Person verletzt.
  • Sachschäden: z. B. wenn Ihre Drohne fremdes Eigentum, wie ein Auto oder Gebäude, beschädigt.

Ohne eine Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihre Drohne nicht betreiben. Sie ist die wichtigste Grundversicherung für alle Drohnenhalter.

Drohnen-Kaskoversicherung: Diese ist optional und deckt Schäden an Ihrer eigenen Drohne sowie an Zubehör ab, z. B.:

  • Schäden durch Abstürze oder Kollisionen.
  • Verlust durch „Fly Away“ (unkontrolliertes Entfliegen der Drohne).
  • Defekte durch unvorhergesehene Ereignisse wie Wasserlandungen.

Eine private Kaskoversicherung ist besonders sinnvoll, wenn Ihre Drohne oder Ihr Zubehör, wie Kameras und FPV-Brillen, sehr teuer sind und die Wiederbeschaffung hohe Kosten verursachen würde. Für professionelle Drohneneinsätze ist eine gewerbliche Kaskoversicherung oft notwendig, um auch spezielle Einsatzszenarien abzudecken.



Wie finde ich die passende Drohnenversicherung?

Die Wahl der richtigen Drohnenversicherung hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab. Beachten Sie dabei folgende Kriterien:

1. Privat oder gewerblich?

Nutzen Sie Ihre Drohne nur zu Freizeit- und Hobbyzwecken, reicht eine private Drohnen-Haftpflichtversicherung aus. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Drohne Einnahmen erzielen (z. B. durch Filmaufnahmen, Luftaufnahmen für Kunden oder Monetarisierung auf Plattformen wie YouTube), benötigen Sie eine gewerbliche Drohnenversicherung. Gewerbliche Policen bieten den erforderlichen Schutz und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für kommerzielle Drohnennutzung.

2. Deckungssumme:

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt ca. 1 Million Euro. Für optimalen Schutz empfehlen wir höhere Summen, wie 3, 5 oder sogar 20 Millionen Euro. Eine höhere Deckungssumme sorgt für zusätzlichen Schutz bei größeren Schäden.

3. Anzahl der Drohnen:

Besitzen Sie mehrere Drohnen oder setzen Sie diese gleichzeitig ein? Einige Versicherungen erlauben die Abdeckung mehrerer Drohnen mit nur einer Police. Prüfen Sie jedoch, ob die Anzahl der gleichzeitig fliegenden Drohnen begrenzt ist.

4. Anzahl der Piloten:

Wenn mehrere Personen Ihre Drohne steuern (z. B. Freunde, Familie oder Mitarbeiter), stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung keine Einschränkungen für die Anzahl der Piloten hat. Viele Tarife bieten umfassenden Schutz für alle berechtigten Nutzer Ihrer Drohne.

5. Selbstbeteiligung:

Einige Tarife bieten die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu wählen, um die jährlichen Kosten zu senken. Bei anderen Policen entfällt die Selbstbeteiligung vollständig. Überlegen Sie, welches Modell am besten zu Ihnen passt.

6. Geltungsbereich:

Fliegen Sie Ihre Drohne nur in Deutschland oder Europa, genügt ein Standardtarif mit regionaler Abdeckung. Für weltweite Flüge (ausgenommen USA und Kanada) bieten viele Versicherungen Erweiterungen für zusätzlichen Schutz an.



Welche Vorteile bietet drohneversicherungsvergleich.de?

Wenn Sie Ihre Drohne über drohneversicherungsvergleich.de versichern, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

Unsere Luftfahrthaftpflichtversicherungen bieten umfassenden Schutz, indem sie auch Schäden abdecken, die durch externe Faktoren wie Windböen oder technische Defekte entstehen. Sie können aus einer Vielzahl renommierter Anbieter wie NV-Tarif, HDI, Zurich und Degenia wählen, um die Versicherung zu finden, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Zusätzlich stehen Ihnen hohe Deckungssummen zur Verfügung – bis zu 10, 20 oder sogar 50 Millionen Euro – um maximalen Schutz zu gewährleisten.

Der Versicherungsabschluss ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Ihre Police tritt sofort mit Vertragsunterzeichnung in Kraft. Wenn Sie mehrere Drohnen besitzen, können Sie alle mit nur einer Police versichern, was sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer ideal ist. Zudem bieten wir flexible Zahlungsmöglichkeiten, darunter SEPA-Lastschrift und PayPal, damit Sie sich den Aufwand von Überweisungen sparen.

Unser exzellenter Kundenservice ist während der Arbeitswoche per E-Mail und Telefon erreichbar, um Ihnen bei Fragen, Problemen oder Schadensfällen schnell und unkompliziert zu helfen.



Welche Versicherungsgesellschaften stehen hinter den Drohnenversicherungen?

Unsere Drohnenversicherungen werden in Zusammenarbeit mit renommierten Versicherungsgesellschaften angeboten, um Ihnen den besten Schutz zu garantieren:

Zu unseren Partnern gehören bekannte Unternehmen wie Zurich, HDI und Degenia. Zusätzlich bieten wir mit dem NV-Tarif eine Versicherungslösung an, die speziell auf die Bedürfnisse vieler Drohnenpiloten abgestimmt ist. Dieser Tarif bietet umfassenden Schutz sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer.

Für Drohnen-Kaskoversicherungen arbeiten wir ebenfalls mit führenden Anbietern zusammen: Die Kaskoversicherung im privaten Tarif wird von der NV Versicherung getragen, während der gewerbliche Tarif über Degenia angeboten wird.

Hinter der speziell geprüften luftfahrttauglichen Privathaftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss steht ein großes und etabliertes deutsches Versicherungsunternehmen. So stellen wir sicher, dass alle Tarife den gesetzlichen Anforderungen und den spezifischen Bedürfnissen von Drohnenhaltern entsprechen.



Brauche ich trotz privater Haftpflichtversicherung eine zusätzliche Drohnenversicherung?

In den meisten Fällen ist eine zusätzliche Drohnenversicherung erforderlich, da viele private Haftpflichtversicherungen die gesetzlichen Anforderungen für Drohnen nicht vollständig abdecken.

Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen mit „Drohnenklausel“ übernehmen Schäden nur, wenn Sie den Unfall aktiv verursacht haben. Das sogenannte „Verursacherprinzip“ gilt jedoch nicht für alle Fälle. Ein Beispiel: Stürzt Ihre Drohne durch eine Windböe auf das Auto eines Nachbarn, wird dieser Schaden oft nicht übernommen, da er nicht durch Ihr eigenes Verschulden entstanden ist. In solchen Fällen greift die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungshaftung, die nur spezialisierte Drohnenversicherungen bieten.

Warum ist die Gefährdungshaftung so wichtig? Die Gefährdungshaftung stellt sicher, dass der Schaden unabhängig von der Ursache bezahlt wird, selbst wenn äußere Umstände wie Windböen oder technische Defekte verantwortlich sind. Ohne diesen Schutz könnten Sie auf hohen Kosten sitzen bleiben – vor allem bei Personenschäden, die schnell sechsstellige Beträge erreichen können.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass private Haftpflichtversicherungen im Schadensfall oft prüfen, ob die Ursache tatsächlich bei Ihnen liegt. Dies kann zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung der Schadensregulierung führen. Um dies zu vermeiden, ist eine spezielle Drohnenversicherung mit Gefährdungshaftung dringend zu empfehlen.

Unser Angebot: Auf drohneversicherungsvergleich.de bieten wir ausschließlich Drohnenversicherungen an, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Gefährdungshaftung abdecken. Mit unseren Policen sind Sie umfassend abgesichert – egal, ob der Schaden durch eigenes Verschulden oder äußere Einflüsse verursacht wurde.

Prüfen Sie daher Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung sorgfältig. Falls die Gefährdungshaftung nicht enthalten ist, empfehlen wir den Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung, um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern.



Welche Schäden deckt eine Drohnenversicherung typischerweise nicht ab?

Drohnenversicherungen bieten umfassenden Schutz, decken jedoch nicht alle Schadensarten ab. Es ist wichtig, die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Typische Ausschlüsse sind:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Schäden, die absichtlich durch den Drohnenhalter oder Steuerer verursacht wurden, sind in der Regel nicht versichert.
  • Nutzung außerhalb der genehmigten Bereiche: Flüge in gesperrten oder gesetzlich verbotenen Zonen, wie Flughäfen oder Naturschutzgebieten, führen oft zum Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben: Beispielsweise Flüge ohne gültigen Kenntnisnachweis, falls dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Verschleiß und Abnutzung: Schäden, die durch normale Abnutzung oder Materialermüdung entstehen, werden nicht übernommen.
  • Eigenschäden: Schäden an der eigenen Drohne oder am eigenen Zubehör (z. B. Kamera oder Fernbedienung) sind nur durch eine Kaskoversicherung abgedeckt, nicht durch die Haftpflicht.
  • Gewerbliche Nutzung ohne entsprechende Versicherung: Wird eine Drohne gewerblich eingesetzt, während nur eine private Versicherung abgeschlossen wurde, sind gewerbliche Schäden ausgeschlossen.
  • Nutzung durch unbefugte Personen: Wenn Personen die Drohne steuern, die nicht durch die Police abgedeckt sind, entfällt der Versicherungsschutz.

Um sicherzustellen, dass Ihre Drohne optimal versichert ist, empfehlen wir, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren und bei Bedarf eine zusätzliche Kaskoversicherung abzuschließen. Diese schützt vor Eigenschäden wie Abstürzen, Diebstahl oder Fly-Aways.



Wie lange ist die Vertragslaufzeit einer Drohnenversicherung, und welche Kündigungsfristen gelten?

Die Vertragslaufzeit einer Drohnenversicherung variiert je nach Anbieter und Tarifmodell. In den meisten Fällen beträgt die Laufzeit ein Jahr. Einige Versicherer bieten jedoch auch flexiblere Optionen, wie kurzfristige Versicherungen für wenige Tage, Wochen oder Monate, die besonders für gelegentliche oder einmalige Einsätze attraktiv sind.

Kündigungsfristen:

  • Für Jahresverträge beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und rechtzeitig beim Versicherer eingehen.
  • Bei kurzfristigen Versicherungen, wie Tages- oder Wochenpolicen, entfällt meist eine Kündigungsfrist, da diese Policen automatisch enden.
  • Einige Versicherer bieten täglich kündbare Verträge, die maximale Flexibilität gewährleisten. In diesem Fall können Sie den Vertrag jederzeit mit kurzer Frist beenden.

Vertragsverlängerung: Wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich die Versicherung bei den meisten Anbietern automatisch um ein weiteres Jahr. Dies gilt jedoch nicht für kurzfristige Versicherungen.

Unser Tipp: Wenn Sie planen, die Versicherung zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln, setzen Sie eine Erinnerung, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Eine rechtzeitige Prüfung der neuen Vertragsbedingungen hilft, nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Auf drohneversicherungsvergleich.de finden Sie Anbieter, die sowohl Jahresverträge als auch flexibel kündbare Policen anbieten, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu bieten.



Kann ich eine Drohnenversicherung kurzfristig abschließen, z. B. für eine Woche oder einen Monat?

Ja, Sie können eine Drohnenversicherung auch für kurze Zeiträume wie eine Woche oder einen Monat abschließen.

Die HDI bietet hierfür einen speziellen Kurzzeittarif an, der sowohl für private als auch gewerbliche Nutzung geeignet ist. Dieser Tarif kann für Zeiträume von 1 Tag, 7 Tagen oder 30 Tagen abgeschlossen werden und bietet eine Deckungssumme von bis zu 3 Millionen Euro.

Vorteile des HDI-Kurzzeittarifs:

  • Flexible Laufzeit: 1 Tag, 7 Tage oder 30 Tage
  • Deckungssumme: bis zu 3 Millionen Euro
  • Kein Selbstbehalt bei Personen- und Sachschäden
  • Weltweiter Schutz (ausgenommen USA und Kanada)

Dieser Tarif eignet sich ideal für Drohnenpiloten, die ihre Drohne nur gelegentlich nutzen, etwa für ein einzelnes Event oder Projekt.



Sind auch fremde oder geliehene Drohnen durch meine Versicherung geschützt?

Ob fremde oder geliehene Drohnen durch Ihre Versicherung geschützt sind, hängt vom gewählten Tarif ab. Einige Versicherungen bieten explizit Schutz für geliehene oder fremde Drohnen, während andere Policen ausschließlich die eigene Drohne des Versicherungsnehmers abdecken.

Beispielsweise ermöglichen Tarife von Getsafe und Haftpflichthelden eine unbegrenzte Nutzung fremder Drohnen, solange der Versicherungsnehmer selbst anwesend ist oder die Drohne steuert. Hierbei sind auch Schäden abgedeckt, die durch geliehene Modelle entstehen.

Wichtig: Bei Versicherungen ohne diese Option wird eine fremde Drohne nicht automatisch mitversichert. Prüfen Sie daher, ob Ihre Police den Zusatz für geliehene oder fremde Drohnen enthält, falls Sie gelegentlich Geräte von Freunden oder anderen Nutzern steuern möchten.

Falls Sie regelmäßig geliehene Drohnen nutzen, empfiehlt es sich, auf einen Tarif mit offener Pilotenklausel oder unbegrenzter Kopteranzahl zu achten, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.



Was ist mit Drohnenflügen in kontrolliertem Luftraum oder bei Veranstaltungen?

Drohnenflüge in kontrolliertem Luftraum oder bei Veranstaltungen sind grundsätzlich mit zusätzlichen Vorgaben verbunden und nicht automatisch durch jede Versicherung abgedeckt.

Kontrollierter Luftraum ist der Bereich in der Nähe von Flughäfen oder anderen sensiblen Zonen, der besonderen Regeln unterliegt. Hier ist eine genehmigte Flugerlaubnis durch die zuständige Luftfahrtbehörde erforderlich. Ohne diese Genehmigung erlischt in der Regel der Versicherungsschutz, selbst wenn Ihre Drohne haftpflichtversichert ist.

Flüge bei Veranstaltungen, wie Konzerten oder Sportevents, stellen eine weitere Besonderheit dar. Viele Versicherungen schließen Flüge über Menschenansammlungen explizit aus, es sei denn, sie wurden vorher mit einer Sondergenehmigung genehmigt. Tarife wie die HDI Classic oder Zurich Luftfahrthaftpflicht bieten jedoch häufig Zusatzbausteine, um solche Einsätze abzusichern, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Klären Sie vor einem geplanten Flug in kontrollierten Lufträumen oder bei Veranstaltungen mit Ihrer Versicherung, ob dieser Flug abgedeckt ist. Zusätzlich sollten Sie die rechtlichen Genehmigungen einholen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall greift.



Wie unterscheidet sich der Versicherungsschutz für FPV-Drohnen oder Racing-Drohnen?

FPV-Drohnen (First Person View) und Racing-Drohnen unterscheiden sich im Versicherungsschutz durch ihre spezifischen Einsatzbereiche und die erhöhten Risiken.

FPV-Drohnen werden oft mit FPV-Brillen geflogen, was bedeutet, dass der Pilot die Drohne nicht direkt sieht. Viele Standard-Drohnenversicherungen erfordern jedoch, dass die Drohne immer in direkter Sichtlinie geflogen wird. Einige Tarife, wie beispielsweise der HDI Classic oder NV-Tarif, decken FPV-Flüge unter bestimmten Bedingungen ab, solange die gesetzlichen Anforderungen (z. B. ein Spotter) erfüllt sind.

Racing-Drohnen, die speziell für Geschwindigkeit und Wettbewerbe entwickelt wurden, bergen ein höheres Risiko für Unfälle und Schäden. Nicht alle Versicherer schließen Wettbewerbsflüge ein, aber Tarife wie die Zurich Luftfahrthaftpflicht bieten oft Erweiterungen für Rennen oder Indoor-Flüge. Es ist wichtig, dass der Versicherungsschutz ausdrücklich solche Aktivitäten abdeckt.

Unterschiede im Versicherungsschutz:

  • Sichtflugregel: Viele Standardversicherungen decken keine FPV-Flüge ab, es sei denn, ein Spotter ist vorhanden.
  • Höheres Risiko: Racing-Drohnen können aufgrund ihrer Geschwindigkeit mehr Schäden verursachen. Einige Versicherungen erheben daher höhere Prämien für solche Drohnen.
  • Wettbewerbe: Nur ausgewählte Tarife decken Wettbewerbsflüge oder Events ab. Prüfen Sie vor Abschluss der Police die spezifischen Bedingungen.

Tipp: Wenn Sie FPV-Drohnen oder Racing-Drohnen nutzen, wählen Sie eine Versicherung, die ausdrücklich Flüge mit erhöhtem Risiko, Wettbewerbe oder FPV-Betrieb abdeckt. Achten Sie dabei auf Tarife, die internationale Deckung bieten, falls Sie an Events im Ausland teilnehmen.



Deckt die Versicherung auch Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus ab?

Die standardmäßige Drohnen-Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus ab, da sie ausschließlich Schäden an Dritten abdeckt.

Um Ihre Drohne gegen Diebstahl oder Vandalismus zu schützen, benötigen Sie eine Drohnen-Kaskoversicherung. Diese deckt nicht nur Schäden an der Drohne selbst, sondern auch Verlust durch Diebstahl oder mutwillige Beschädigung durch Dritte. Versicherer wie NV oder Degenia bieten solche Policen speziell für Drohnen an.

Leistungen einer Kaskoversicherung bei Diebstahl und Vandalismus:

  • Diebstahlschutz: Erstattung des Neuwertes oder Zeitwertes Ihrer Drohne, abhängig von den Versicherungsbedingungen.
  • Vandalismus: Übernahme der Reparaturkosten oder Ersatz, wenn Ihre Drohne mutwillig beschädigt wurde.
  • Zubehörschutz: Oft sind auch Zubehörteile wie Kameras, FPV-Brillen oder Ersatzteile mitversichert.

Wichtig: Die Kaskoversicherung greift in der Regel nur, wenn die Drohne ordnungsgemäß gesichert war (z. B. bei Diebstahl aus einem verschlossenen Raum oder Fahrzeug). Beachten Sie die genauen Bedingungen in Ihrer Police.

Tipp: Eine Kombination aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung bietet umfassenden Schutz. Prüfen Sie Tarife, die speziell für teure oder professionell genutzte Drohnen entwickelt wurden, um finanzielle Verluste bei Diebstahl oder Vandalismus zu minimieren.



Was passiert, wenn meine Drohne während eines Fluges abstürzt und beschädigt wird?

Wenn Ihre Drohne während eines Fluges abstürzt und beschädigt wird, hängt der Versicherungsschutz von der Art der abgeschlossenen Police ab.

Haftpflichtversicherung: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung deckt in diesem Fall keine Schäden an Ihrer Drohne selbst ab. Sie übernimmt ausschließlich Schäden, die durch den Absturz an Dritten verursacht werden, wie z. B. Sach- oder Personenschäden.

Kaskoversicherung: Für Schäden an Ihrer eigenen Drohne benötigen Sie eine Kaskoversicherung. Diese übernimmt die Kosten für:

  • Reparaturen: Falls die Drohne beschädigt, aber reparierbar ist.
  • Totalschaden: Falls die Drohne irreparabel beschädigt ist, wird der Zeitwert oder Neuwert (je nach Vertrag) erstattet.
  • Fly-Away: Manche Policen decken auch den Verlust der Drohne, wenn sie außer Reichweite gerät und nicht wiedergefunden wird.

Wichtige Hinweise:

  • Die Kaskoversicherung greift in der Regel nur, wenn der Absturz durch technische Defekte oder unvorhergesehene Ereignisse wie Windböen verursacht wurde. Abstürze durch grobe Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften können ausgeschlossen sein.
  • Versicherer wie NV oder Degenia bieten spezielle Tarife an, die Fly-Aways und Absturzschäden abdecken.

Tipp: Für teure Drohnen ist der Abschluss einer Kaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sie schützt Ihre Investition und minimiert finanzielle Verluste bei Abstürzen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen.



Decken gewerbliche Tarife immer alle gewerblichen Anwendungsfälle (z. B. Vermessungsflüge, landwirtschaftliche Nutzung, Film- und Fotoaufnahmen) ab?

Gewerbliche Drohnenversicherungen decken nicht automatisch alle gewerblichen Anwendungsfälle ab. Der genaue Versicherungsumfang hängt stark vom jeweiligen Tarif und Anbieter ab. Es ist daher wichtig, vor Abschluss einer Police zu prüfen, ob die spezifischen Einsatzzwecke Ihrer Drohne abgedeckt sind.

Typische gewerbliche Anwendungsfälle:

  • Vermessungsflüge: Diese sind in vielen gewerblichen Tarifen enthalten, besonders bei Anbietern wie Zurich oder HDI. Dabei ist zu beachten, dass hochauflösende Kameras und spezielle Sensoren (z. B. LiDAR) separat abgesichert sein können.
  • Landwirtschaftliche Nutzung: Einsätze wie das Sprühen von Pflanzenschutzmitteln oder die Überwachung von Feldern sind oft in speziellen Tarifen enthalten. Einige Anbieter wie Degenia bieten Zusatzbausteine für solche Anwendungen an.
  • Film- und Fotoaufnahmen: Standardmäßig versichert, solange die Drohne nicht in Flugverbotszonen betrieben wird. Bei umfangreichen Produktionen oder hochpreisigem Equipment empfiehlt sich eine zusätzliche Kaskoversicherung.

Wichtige Einschränkungen:

  • Bestimmte Hochrisiko-Anwendungen, wie z. B. Einsätze in städtischen oder stark frequentierten Gebieten, erfordern oft spezielle Zusatzvereinbarungen.
  • Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten (BVLOS) oder autonome Flugmissionen müssen in einigen Fällen gesondert versichert werden.
  • Nicht alle Tarife decken Schäden durch rechtliche Verstöße, wie das Fliegen ohne Genehmigung in regulierten Lufträumen.

Tipp: Bei spezialisierten Anforderungen (z. B. BOS-Einsätze oder Forschungsprojekte) empfiehlt es sich, Tarife von Anbietern wie NV oder Zurich zu prüfen, da diese oft Zusatzbausteine für individuelle Anwendungsfälle anbieten. Nutzen Sie unseren Gewerbetarif-Vergleich, um den passenden Schutz für Ihre spezifischen gewerblichen Aktivitäten zu finden.



Eignet sich die Versicherung für den Erhalt von Aufstiegsgenehmigungen oder -erlaubnissen?

Ja, viele Drohnenversicherungen eignen sich für den Erhalt von Aufstiegsgenehmigungen oder -erlaubnissen. Diese Genehmigungen sind in Deutschland und der EU erforderlich, wenn Drohnen außerhalb der Regelungen der offenen Kategorie (z. B. in kontrollierten Lufträumen, über Menschenansammlungen oder bei Nachtflügen) eingesetzt werden.

Wichtige Anforderungen:

  • Deckungssumme: Eine Mindestdeckungssumme von 1,5 Millionen Euro für Personenschäden ist in der Regel vorgeschrieben. Viele Versicherungen, wie die von Zurich, HDI oder Degenia, bieten Deckungssummen von bis zu 50 Millionen Euro, was weit über den gesetzlichen Anforderungen liegt.
  • Internationale Versicherungsbestätigung: Für die Beantragung einer Aufstiegsgenehmigung wird oft ein Versicherungsnachweis in deutscher und englischer Sprache benötigt. Viele Anbieter stellen diese Dokumente direkt nach Abschluss der Police zur Verfügung.
  • Spezialisierte Tarife: Gewerbliche Tarife beinhalten häufig alle notwendigen Angaben, die Luftfahrtbehörden für die Genehmigung verlangen.

Besonderheiten:

  • Versicherungen, die BOS-Einsätze (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) oder landwirtschaftliche Flüge abdecken, werden von Behörden häufig bevorzugt anerkannt.
  • Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder Nachtflüge erfordern in der Regel spezielle Genehmigungen. Einige Versicherungen wie die von Zurich decken diese Szenarien bereits im Standardtarif ab.


Sind Drohnen, die von Freiberuflern, Vereinen oder Hochschulen genutzt werden, versichert?

Ja, viele Drohnenversicherungen bieten speziell zugeschnittene Tarife für Freiberufler, Vereine und Hochschulen an. Diese Gruppen haben oft besondere Anforderungen, die über den Standard-Versicherungsschutz hinausgehen.

Freiberufler:

Drohnen, die von Freiberuflern zu beruflichen Zwecken genutzt werden, wie z. B. Fotografen, Vermessungsingenieuren oder Landwirten, können durch gewerbliche Tarife versichert werden. Diese Tarife decken oft auch spezifische Einsätze wie:

  • Film- und Fotoaufnahmen
  • Inspektionen und Vermessungsflüge
  • Landwirtschaftliche Anwendungen (z. B. Sprühen von Pflanzenschutzmitteln)

Einige Versicherer wie Zurich und HDI bieten umfassende Tarife, die diese speziellen Einsätze abdecken.

Vereine:

Vereine, die Drohnen für Schulungen, Wettkämpfe oder Freizeitaktivitäten nutzen, können oft von Gruppentarifen profitieren. Diese Tarife decken in der Regel:

  • Flüge durch Vereinsmitglieder
  • Wettkämpfe und öffentliche Veranstaltungen
  • Spezielle Trainingsflüge (auch FPV-Training)

Es ist wichtig, bei Abschluss der Versicherung anzugeben, dass die Drohne im Rahmen eines Vereins genutzt wird, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder abgesichert sind.

Hochschulen:

Für Hochschulen, die Drohnen zu Forschungszwecken oder für spezielle Projekte einsetzen, sind gewerbliche Drohnenversicherungen besonders geeignet. Diese Tarife bieten oft:

  • Abdeckung für Forschungsflüge (z. B. in Naturschutzgebieten)
  • Weltweite Deckung für internationale Projekte
  • Flexible Anpassung der Versicherungssummen für hochspezialisierte Drohnen


Welche gesetzlichen Vorgaben (z. B. Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis, Ausweichpflicht) gelten für Drohnenflüge?

Für den Betrieb von Drohnen gelten in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben, die durch die EU-Drohnenverordnung geregelt werden:

  • Kennzeichnungspflicht: Drohnen über 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten Plakette versehen sein, auf der Name und Adresse des Halters vermerkt sind.
  • Kenntnisnachweis: Für Drohnen ab 250 Gramm, die außerhalb von Modellflugplätzen geflogen werden, ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser umfasst eine Online-Schulung und einen Test.
  • Ausweichpflicht: Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten.
  • Flugverbote: Flüge über Menschenansammlungen, in Naturschutzgebieten und in der Nähe von Flughäfen sind verboten, es sei denn, es liegen Sondergenehmigungen vor.

Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch den Versicherungsschutz gefährden.



Was ist der Unterschied zwischen den Kategorien „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“?

Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Betrieb von Drohnen in drei Hauptkategorien:

  • Offen: Diese Kategorie gilt für Drohnen bis 25 kg, die in Sichtweite des Piloten und bis maximal 120 Meter Flughöhe betrieben werden. Sie ist genehmigungsfrei und umfasst die Unterkategorien A1 (näher an Personen), A2 (mit Abstand zu Personen) und A3 (abseits von Menschen und Gebäuden).
  • Speziell: Hierbei handelt es sich um Drohnen, die ein oder mehrere Kriterien der offenen Kategorie nicht erfüllen, wie z. B. Flüge außerhalb der Sichtweite. Für den Betrieb ist eine Risikobewertung und Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde erforderlich.
  • Zulassungspflichtig: Diese Kategorie umfasst Drohnen, die für den Transport gefährlicher Güter oder Personen genutzt werden, wie z. B. große Drohnen in der Logistik. Sie erfordert eine umfassende Zulassung und Zertifizierung.

Die richtige Einstufung Ihrer Drohne ist entscheidend für die Wahl der passenden Versicherung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.



Benötige ich für meine Drohne einen Drohnenführerschein oder einen Kompetenznachweis?

Ob Sie einen Drohnenführerschein oder Kompetenznachweis benötigen, hängt von der Drohnenklasse und dem Einsatzzweck ab:

  • Drohnen unter 250 g: Kein Kenntnisnachweis erforderlich, sofern die Drohne keine Kamera hat oder keine personenbezogenen Daten aufzeichnet.
  • Offene Kategorie (A1 und A3): Für Drohnen ab 250 g bis 25 kg ist der EU-Kompetenznachweis („kleiner Drohnenführerschein“) erforderlich. Diesen können Sie durch einen Online-Kurs und Test beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erwerben.
  • Offene Kategorie (A2): Für Flüge näher an Personen ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis („großer Drohnenführerschein“) erforderlich. Es umfasst eine theoretische Prüfung und ein Praxistraining.
  • Speziell und zulassungspflichtig: Hier sind umfangreiche Nachweise und Genehmigungen erforderlich, einschließlich Risikobewertungen und ggf. einer Pilotenlizenz.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Nachweise aktuell sind, um den gesetzlichen Anforderungen und Versicherungsbedingungen zu entsprechen.



Wie beeinflussen gesetzliche Regelungen den Versicherungsschutz (z. B. Flugverbotszonen, maximale Flughöhe)?

Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen hat direkten Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz:

  • Flugverbotszonen: Flüge in verbotenen Bereichen, wie Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Flughäfen, sind untersagt. Verstöße können dazu führen, dass die Versicherung Schadensansprüche ablehnt.
  • Maximale Flughöhe: Drohnen dürfen in der offenen Kategorie maximal 120 Meter hoch fliegen. Überschreitungen gelten als Verstoß und können den Versicherungsschutz gefährden.
  • Sichtweite: Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten (außer in der speziellen Kategorie) sind nicht versichert, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
  • Kennzeichnung und Registrierung: Ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung oder Registrierung einer Drohne kann die Versicherung Leistungen verweigern.

Es ist entscheidend, dass Sie sich vor jedem Flug über die geltenden Regeln informieren, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren.



Dürfen Freunde oder Familienmitglieder meine Drohne fliegen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

Ob Freunde oder Familienmitglieder Ihre Drohne fliegen dürfen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren, hängt vom gewählten Tarif ab:

  • Viele Versicherungen erlauben es, dass Freunde oder Familienmitglieder Ihre Drohne fliegen, solange Sie als Halter anwesend sind und der Flug den vereinbarten Bedingungen entspricht.
  • Einige Tarife enthalten eine sogenannte offene Pilotenklausel, die es erlaubt, dass beliebige Personen die Drohne steuern dürfen, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.
  • Andere Policen beschränken den Versicherungsschutz auf den Halter oder bestimmte eingetragene Personen. Prüfen Sie hierzu die Versicherungsbedingungen genau.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Police den gewünschten Nutzungskreis abdeckt, um im Schadensfall abgesichert zu sein.



Sind andere Personen, wie Mitarbeiter oder Vereinsmitglieder, beim Fliegen versichert?

Die Versicherung von Mitarbeitern oder Vereinsmitgliedern hängt von der Art der Police ab:

  • Für gewerbliche Tarife sind Mitarbeiter in der Regel mitversichert, solange sie autorisiert sind, die Drohne zu fliegen.
  • Bei Vereinsnutzung müssen die Versicherungsbedingungen prüfen, ob auch Vereinsmitglieder oder andere Dritte mitversichert sind. Viele Versicherungen bieten Tarife mit unbegrenzter Steuererzahl.
  • Einige Versicherungen verlangen, dass der Halter oder eine eingetragene Person anwesend ist, wenn andere Personen die Drohne fliegen.

Prüfen Sie vor Abschluss der Versicherung, ob der gewünschte Nutzerkreis im Schutz eingeschlossen ist.



Was passiert, wenn ich meine Drohne für kommerzielle Zwecke nutze, aber nur eine private Versicherung habe?

Die Nutzung einer Drohne für kommerzielle Zwecke mit einer privaten Versicherung kann den Versicherungsschutz komplett erlöschen lassen:

  • Private Versicherungen sind ausschließlich für Freizeit- und Hobbyzwecke ausgelegt. Sobald die Drohne für Einnahmen, z. B. durch Filmproduktionen oder Vermessungsflüge, eingesetzt wird, fällt dies unter gewerbliche Nutzung.
  • Im Schadensfall können Versicherungen Leistungen verweigern, wenn die Drohne gewerblich genutzt wurde, ohne dass ein gewerblicher Tarif abgeschlossen war.
  • Für kommerzielle Zwecke wird eine gewerbliche Drohnenversicherung benötigt, die speziell für professionelle Anwendungen ausgelegt ist.

Um rechtlich und finanziell abgesichert zu sein, sollten Sie bei kommerzieller Nutzung unbedingt eine gewerbliche Versicherung abschließen.



Wie wird die Nutzung von Drohnenaufnahmen in sozialen Medien bewertet? Entstehen hierbei gewerbliche Rechte?

Die Nutzung von Drohnenaufnahmen in sozialen Medien kann je nach Art der Veröffentlichung als gewerblich eingestuft werden:

  • Wenn Sie Drohnenaufnahmen auf Plattformen wie YouTube oder Instagram posten, könnten diese Aufnahmen als kommerziell gelten, insbesondere wenn Sie Einnahmen durch Werbung oder Monetarisierung erzielen.
  • Auch wenn keine direkten Einnahmen entstehen, könnte die Abtretung von Nutzungsrechten an die Plattform (z. B. gemäß deren Nutzungsbedingungen) den Einsatz als gewerblich auslegen.
  • Für rein private Zwecke, wie das Teilen von Fotos mit Freunden oder Familie, gilt dies in der Regel nicht.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungstarif den beabsichtigten Verwendungszweck abdeckt, insbesondere bei potenziell gewerblicher Nutzung. Mehr Informationen finden Sie hier.



Deckt die Versicherung auch Grauzonen ab, wie z. B. unentgeltliche Gefälligkeiten oder das Posten auf Social Media?

Die Abdeckung von Grauzonen wie unentgeltlichen Gefälligkeiten oder der Nutzung auf sozialen Medien hängt vom gewählten Tarif ab:

  • Einige Versicherungen decken unentgeltliche Gefälligkeiten ausdrücklich mit ab, etwa wenn Sie für Freunde oder Bekannte Aufnahmen machen, ohne dafür bezahlt zu werden.
  • Das Posten von Drohnenaufnahmen auf Social Media kann problematisch sein, wenn es als gewerbliche Nutzung gewertet wird. Hier sollten Sie einen Tarif wählen, der auch diese Fälle abdeckt.
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder sich an den Anbieter zu wenden.

Für umfassenden Schutz sollten Sie einen Tarif wählen, der Grauzonen ausdrücklich mit einschließt, wie z. B. die Tarife der NV, welche auch in den Privat-Tarifen geringfügige gewerbliche Tätigkeiten einschließen.



Was passiert, wenn die Drohne durch äußere Einflüsse (z. B. Wind) abstürzt und einen Schaden verursacht?

Wenn Ihre Drohne durch äußere Einflüsse wie Wind abstürzt und einen Schaden verursacht, greift die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungshaftung:

  • Die Gefährdungshaftung bedeutet, dass Sie als Halter der Drohne auch dann haftbar sind, wenn der Schaden nicht durch eigenes Verschulden verursacht wurde.
  • Eine spezialisierte Drohnenversicherung deckt solche Fälle in der Regel ab, vorausgesetzt, die Drohne wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Versicherungsbedingungen betrieben.
  • Ohne eine geeignete Versicherung könnten Sie auf den Kosten für Personen- oder Sachschäden sitzen bleiben.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Police die Gefährdungshaftung umfassend abdeckt, um sich vor unvorhergesehenen Kosten zu schützen.



Bieten die Tarife weltweite Abdeckung, und gelten besondere Einschränkungen (z. B. in den USA oder Kanada)?

Viele Drohnenversicherungen bieten weltweite Abdeckung, jedoch mit einigen Einschränkungen:

  • Die meisten Policen schließen Flüge in den USA und Kanada aus, da in diesen Ländern strengere Vorschriften und höhere Haftungsrisiken gelten.
  • Einige Versicherer bieten optionalen Schutz für die USA und Kanada an, der jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
  • Prüfen Sie vor einem internationalen Flug stets die lokalen Flug- und Versicherungsbestimmungen, da diese variieren können.

Wenn Sie eine weltweite Abdeckung benötigen, empfehlen wir, die Tarifdetails sorgfältig zu prüfen und den Anbieter bei Unsicherheiten direkt zu kontaktieren.



Kann ich meine Drohne auch während eines Auslandsurlaubs versichern?

Ja, viele Versicherungen bieten Schutz für Drohnenflüge während eines Auslandsurlaubs:

  • Standardtarife decken oft Flüge innerhalb Europas ab, während weltweite Abdeckung separat vereinbart werden muss.
  • Bei einigen Tarifen ist eine kurzfristige Erweiterung für Auslandsreisen möglich, um länderspezifische Anforderungen zu erfüllen.
  • Einige Versicherer stellen zusätzlich internationale Versicherungsbestätigungen aus, die für den Nachweis im Ausland erforderlich sind.

Überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihre Police den Zielort abdeckt und ob zusätzliche Dokumente erforderlich sind.



Was ist der Unterschied zwischen Verschuldenshaftung (z. B. Unachtsamkeit des Piloten) und Gefährdungshaftung (z. B. durch äußere Einflüsse)?

Die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung unterscheiden sich grundlegend:

  • Verschuldenshaftung: Sie haften, wenn der Schaden direkt durch Ihr eigenes Fehlverhalten, wie Unachtsamkeit oder Steuerungsfehler, verursacht wurde.
  • Gefährdungshaftung: Sie haften auch dann, wenn der Schaden ohne eigenes Verschulden entsteht, z. B. durch äußere Einflüsse wie Wind oder technische Defekte.

Drohnenversicherungen decken in der Regel beide Haftungsarten ab, was sie besonders wichtig für Drohnenhalter macht.



Deckt die Versicherung auch Schäden an geliehenen Gegenständen, z. B. an einer ausgeliehenen Kamera während eines Drohnenflugs?

Ob geliehene Gegenstände wie Kameras während eines Drohnenflugs versichert sind, hängt vom gewählten Tarif ab:

  • Einige Versicherungen bieten eine Deckung für geliehene Gegenstände, sofern diese bei einem Drohnenunfall beschädigt werden.
  • Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Police, da nicht alle Tarife solche Schäden abdecken.
  • Zusätzlich könnte es sinnvoll sein, eine separate Elektronik- oder Kaskoversicherung abzuschließen, um teures Zubehör umfassend zu schützen.


Kann ich eine neue Drohne zu meiner bestehenden Haftpflicht-Police hinzufügen?

Ja, es ist möglich, eine neue Drohne zu Ihrer bestehenden Drohnen-Haftpflichtversicherung hinzuzufügen. Der Prozess ist unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt:

Wenn Sie eine neue Drohne gekauft oder Ihre alte Drohne ersetzt haben, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail. Teilen Sie uns folgende Informationen mit:

  • Marke und Modell der neuen Drohne
  • Kaufdatum und Seriennummer
  • Falls relevant: Geänderte Einsatzart (z. B. privat oder gewerblich)

Nach Erhalt Ihrer Angaben passen wir Ihre Police an und senden Ihnen eine aktualisierte Bestätigung. Die Änderung tritt in der Regel sofort in Kraft.

Hinweis: Es können zusätzliche Kosten entstehen, wenn die neue Drohne unter eine andere Tarifkategorie fällt (z. B. bei höherem Wert oder gewerblicher Nutzung). Prüfen Sie die Konditionen Ihrer bestehenden Versicherung oder kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie hier.



Was mache ich, wenn meine Drohne einen Schaden verursacht?

Keine Sorge – bei einem Schadensfall helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert. Folgen Sie diesen Schritten:

1. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos vom Schaden, der betroffenen Drohne und, falls möglich, vom Unfallort. Halten Sie alle relevanten Informationen fest, z. B. Datum, Uhrzeit und eine kurze Beschreibung des Vorfalls.

2. Kontakt aufnehmen: Melden Sie den Schaden umgehend an uns. Sie können uns per E-Mail, Telefon oder Chat auf drohneversicherungsvergleich.de erreichen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Schadensmeldung und erklären den weiteren Ablauf.

3. Unterlagen bereitstellen: Je nach Fall benötigen wir folgende Dokumente:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Angaben zu beteiligten Personen oder Objekten
  • Fotos und gegebenenfalls Zeugenberichte

4. Schadensregulierung: Sobald wir alle notwendigen Informationen erhalten haben, leiten wir den Fall an die zuständige Versicherungsgesellschaft weiter. Der Schaden wird geprüft und reguliert. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.

Unser Ziel ist es, den Schaden schnell und reibungslos für Sie abzuwickeln, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.



Wie kann ich meine Drohnenversicherung kündigen oder wechseln?

Kündigung Ihrer Drohnenversicherung: Unsere Drohnenversicherungen werden auf jährlicher Basis abgeschlossen. Sie können Ihre Police zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags bei uns eingehen. Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung per E-Mail oder Post. Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

Widerrufsrecht: Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Senden Sie uns dazu eine schriftliche Widerrufserklärung, entweder per E-Mail oder Post. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die gezahlte Prämie vollständig zurück.

Wechsel zu einer anderen Versicherung: Wenn Sie bereits eine Drohnenversicherung bei einem anderen Anbieter haben und zu uns wechseln möchten, ist dies problemlos möglich. Der gewünschte Versicherungsbeginn darf dabei nicht mehr als drei Monate in der Zukunft liegen. Kontaktieren Sie uns, um den Wechsel zu planen. Wir helfen Ihnen dabei, die Übergangszeit nahtlos zu gestalten.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Kündigung oder dem Wechsel Ihrer Drohnenversicherung stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.



Benötige ich auch bei einer Drohne unter 250 Gramm einen Kenntnisnachweis und eine Drohnenversicherung?

Ja, eine Drohnenversicherung ist auch für Drohnen unter 250 Gramm gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig vom Gewicht der Drohne besteht eine Versicherungspflicht, die Schäden abdeckt, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können. Wir empfehlen eine Mindestdeckungssumme von 1,5 Millionen Euro, besser jedoch 3 Millionen Euro oder mehr, um optimal abgesichert zu sein. Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, ob privat oder gewerblich genutzt.

Was den Kenntnisnachweis betrifft: Für Drohnen unter 250 Gramm benötigen Sie keinen Drohnenführerschein oder Kompetenznachweis. Für Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm ist jedoch ein Kenntnisnachweis oder ein Fernpilotenzeugnis erforderlich, bevor Sie diese in Betrieb nehmen dürfen.

Tipp: Die gesetzlichen Vorschriften für Drohnen können sich ändern. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Regelungen zu informieren, um sicherzugehen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen. Eine Drohnenversicherung war jedoch schon immer eine durchgängige Verpflichtung.

Falls Sie noch keine Drohnenversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich auf drohneversicherungsvergleich.de über passende Tarife informieren und direkt eine Versicherung abschließen.



Haben Sie weitere Fragen zu unseren Drohnen Versicherungen?

Falls wir Sie auch jetzt noch nicht überzeugen konnten oder Sie ganz spezielle Fragen haben, welche Sie auch nach dem Studium unserer Webseite nicht beantworten konnten, so schauen Sie einfach mal in unseren FAQ Bereich (hier geht es zur erweiterten FAQ). Wenn auch das noch nicht reicht, so schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, Sie mit Ihrem spezifischen Anliegen angemessen beraten zu dürfen.