Der Betrieb von Drohnen unterliegt in der Europäischen Union strengen Regelungen, die dazu dienen, die Sicherheit sowohl in der Luft als auch am Boden zu gewährleisten. Eine besonders relevante Kategorie für Drohnenpiloten, die eine Drohne der Klasse C2 besitzen, ist die Unterkategorie OPEN A2. Diese Kategorie bietet mehr Flexibilität bei der Nutzung von Drohnen, erfordert jedoch auch die Einhaltung bestimmter Vorschriften und den Nachweis erweiterter Fähigkeiten.
Was ist die Unterkategorie OPEN A2?
Die Unterkategorie OPEN A2 ermöglicht es Drohnenpiloten, Drohnen der Klasse C2 in dicht besiedelten oder städtischen Gebieten zu betreiben. Im Gegensatz zur restriktiveren Unterkategorie A3, die den Betrieb nur weit entfernt von Menschen und bewohnten Gebieten erlaubt, bietet die A2-Kategorie mehr Freiheit, unter bestimmten Bedingungen näher an unbeteiligte Personen heranzufliegen.
Voraussetzungen für die Nutzung der Unterkategorie OPEN A2
Um eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben zu dürfen, müssen Drohnenpiloten bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestabstand zu Personen: Ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen ist einzuhalten. Diese Distanz kann auf 5 Meter reduziert werden, wenn die Drohne in einem sogenannten Langsamflugmodus betrieben wird, der eine maximale Geschwindigkeit von 3 m/s erlaubt. Dabei gilt die 1:1-Regel: Der horizontale Abstand muss mindestens der Flughöhe entsprechen.
- Zertifikate: Der Drohnenpilot muss sowohl den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (den sogenannten kleinen Drohnenführerschein) als auch das Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) erwerben. Dieser erweiterte Nachweis erfordert das Bestehen einer theoretischen Prüfung, die in einem anerkannten Prüfzentrum abgelegt wird. Zusätzlich muss eine Selbsterklärung über das praktische Training in einer sicheren Umgebung (entsprechend den A3-Vorgaben) abgegeben werden.
- Technische Anforderungen: Die Drohne muss über eine CE-Kennzeichnung und eine Klassenmarkierung C2 verfügen. Zudem sind spezielle Sicherheitsfunktionen erforderlich, darunter ein einstellbares Höhenlimit, ein Return-to-Home-System, elektronische Identifikation (eID) und ein GEO-Awareness-System zur Überwachung von Flugbeschränkungen.
Technische Anforderungen an C2-Drohnen in der OPEN A2
C2-Drohnen, die in der Unterkategorie A2 betrieben werden, müssen spezifische technische Anforderungen erfüllen:
- Maximale Fluggeschwindigkeit: Die Drohne darf eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht überschreiten.
- Return-to-Home Funktion: Diese Funktion muss standardmäßig verfügbar sein, um im Falle eines Verbindungsverlusts die Drohne sicher zurückzuführen.
- GEO-Awareness: Ein System zur automatischen Überwachung von Flugbeschränkungszonen ist zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Drohne nicht in gesperrte Lufträume eindringt.
- Fernidentifikation: Die Drohne muss über ein System zur Fernidentifikation verfügen, das es Behörden ermöglicht, den Betreiber der Drohne im Falle eines Vorfalls schnell zu identifizieren.
Vorteile der Nutzung der Unterkategorie OPEN A2
Die Unterkategorie A2 bietet eine Reihe von Vorteilen, insbesondere für den Einsatz von Drohnen in urbanen oder dicht besiedelten Gebieten:
- Betrieb in städtischen Gebieten: Im Gegensatz zur A3-Kategorie erlaubt die A2-Kategorie den Drohnenflug in der Nähe von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten, ohne einen Mindestabstand von 150 Metern einhalten zu müssen.
- Reduzierte Sicherheitsabstände: Dank des Langsamflugmodus kann der Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen auf 5 Meter verringert werden, was die Flexibilität beim Fliegen erhöht.
Der Weg zum Fernpilotenzeugnis A2
Das Fernpilotenzeugnis A2 ist unerlässlich für den Betrieb einer C2-Drohne in der Unterkategorie A2. Der Erwerb dieses Zeugnisses erfordert:
- Erwerb des A1/A3-Zertifikats: Der Pilot muss zunächst das A1/A3-Zertifikat durch eine Online-Schulung und eine Prüfung erwerben.
- Praktisches Selbststudium: Ein praktisches Selbststudium in einer sicheren Umgebung (entsprechend den A3-Vorgaben) ist erforderlich. Der Abschluss dieses Selbststudiums muss in einer Selbsterklärung bestätigt werden.
- Theoretische Prüfung: Nach dem Selbststudium muss eine theoretische Prüfung in einem anerkannten Prüfzentrum bestanden werden.
Erst nach bestandener Prüfung und abgegebener Selbsterklärung erhält der Pilot das A2-Zertifikat, das zum Fliegen in der A2-Kategorie berechtigt.
Sicherheitsabstände und Flugregeln in der OPEN A2
Die Einhaltung der Sicherheitsregeln in der A2-Kategorie ist entscheidend, um das Risiko für unbeteiligte Personen zu minimieren. Zu den wichtigsten Regeln gehören:
- Mindestabstand: Ein Abstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen ist grundsätzlich einzuhalten. Dieser Abstand kann im Langsamflugmodus auf 5 Meter reduziert werden.
- Überflugverbot: Der Überflug über unbeteiligte Personen ist strikt verboten.
- 1:1 Regel: Der horizontale Abstand muss mindestens der Flughöhe entsprechen, um eine sichere Distanz zu gewährleisten.
Vergleich der Unterkategorien OPEN A1, A2 und A3
Um die Unterschiede zwischen den verschiedenen Unterkategorien der offenen Kategorie zu verdeutlichen, folgt hier eine Übersichtstabelle:
Kriterium | OPEN A1 | OPEN A2 | OPEN A3 |
---|---|---|---|
Mindestabstand zu Personen | Kein Mindestabstand (C0-Drohnen) | 30 m, 5 m im Langsamflugmodus | 150 m zu Wohngebieten, Menschen, Industriegebieten |
Drohnenklasse | C0, C1 | C2 | C2, C3, C4 |
Fluggebiet | Nahe bei Menschen erlaubt | Nahe bei Menschen, in städtischen Gebieten | Weit weg von Menschen, keine unbeteiligten Personen |
Drohnenführerschein | Kein Führerschein (C0), A1/A3 (C1) | A1/A3, A2 | A1/A3 |
Drohnenversicherung in der OPEN A2
Zusätzlich zu den flugbetrieblichen Anforderungen ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne in der A2-Kategorie gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt sowohl den Drohnenbetreiber als auch Dritte im Falle eines Unfalls oder Schadens.
Eine maßgeschneiderte Drohnenversicherung für die A2-Kategorie kann über Drohnenversicherung.de abgeschlossen werden. Diese Versicherungen erfüllen alle rechtlichen Anforderungen und bieten umfassenden Schutz für C2-Drohnen, die in der A2-Kategorie betrieben werden.
Fazit: Die Unterkategorie OPEN A2 bietet neue Möglichkeiten
Die Unterkategorie OPEN A2 eröffnet neue Möglichkeiten für Drohnenbetreiber, ihre C2-Drohnen in dichter besiedelten oder städtischen Gebieten einzusetzen. Die erweiterten Freiheiten gehen jedoch mit höheren Anforderungen an die technischen Fähigkeiten der Drohne sowie an die Qualifikationen des Piloten einher. Eine gründliche Vorbereitung und der Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 sind daher unerlässlich.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass eine Drohnenversicherung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine sinnvolle Investition ist, um potenzielle Risiken abzusichern. Entsprechende Versicherungen können unkompliziert über Drohnenversicherung.de abgeschlossen werden.