Der Begriff „Betreiber einer Drohne“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Drohnen betreibt oder plant zu betreiben. Der Betreiber ist nicht unbedingt der Pilot, sondern kann auch die Person oder Organisation sein, die für den Einsatz und die Nutzung der Drohne verantwortlich ist. Der Betreiber trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Registrierung der Drohne und des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet es, ein Drohnenbetreiber zu sein?
Ein Drohnenbetreiber ist verantwortlich für die sichere Nutzung der Drohne und muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies schließt die Einhaltung der EU-Drohnenverordnung ein, die seit 2021 in Kraft ist. Diese Verordnung verlangt, dass Drohnenbetreiber sich bei der zuständigen Behörde, dem Luftfahrtbundesamt (LBA), registrieren, eine eindeutige elektronische Identifikationsnummer (eID) erhalten und diese auf jeder Drohne anbringen.
Registrierungspflicht
Die Registrierungspflicht gilt für Drohnenbetreiber, wenn ihre Drohnen eine Masse von mehr als 250 Gramm aufweisen oder mit einer Kamera ausgestattet sind, die personenbezogene Daten erfassen kann. Auch Drohnen unter 250 Gramm müssen registriert werden, wenn sie mit einer solchen Kamera ausgestattet sind. Die Registrierung erfolgt online über das Portal des Luftfahrtbundesamtes (LBA). Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Betreiber eine eID, die auf der Drohne sichtbar angebracht werden muss. Dies kann entweder durch eine feuerfeste Plakette oder durch eine Aufschrift mit einem wasserfesten Stift erfolgen.
Versicherungspflicht
Zusätzlich zur Registrierung sind Drohnenbetreiber verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche Schäden durch den Betrieb der Drohne abdeckt. Diese Versicherungspflicht gilt unabhängig von der Drohnenklasse oder dem Einsatzgebiet der Drohne. Es gibt spezielle Versicherungen sowohl für private als auch für gewerbliche Drohnennutzung, die bereits zu niedrigen Jahresbeiträgen abgeschlossen werden können.
Unterschiede zwischen Betreiber-ID und Fernpiloten-ID
Es gibt zwei wichtige Identifikationsnummern, die im Kontext des Drohnenbetriebs relevant sind: die Betreiber-ID (eID) und die Fernpiloten-ID.
- Betreiber-ID (eID): Diese wird dem Drohnenbetreiber zugeordnet und muss auf jeder Drohne, die der Betreiber besitzt oder betreibt, sichtbar angebracht werden. Sie dient der Identifikation des Drohnenbetreibers im Luftraum und muss in das Remote-ID-System der Drohne eingetragen werden, sodass die Drohne diese ID während des Fluges kontinuierlich sendet.
- Fernpiloten-ID: Diese Identifikationsnummer wird dem Drohnenpiloten zugeordnet, der die Drohne tatsächlich steuert. Sie ist auf dem Drohnenführerschein (Kompetenznachweis) vermerkt und muss nicht auf der Drohne selbst angebracht werden. Diese ID unterscheidet sich von der Betreiber-ID, da nicht jeder Drohnenpilot auch der Besitzer oder Betreiber der Drohne ist. Besonders in Unternehmen fliegen Mitarbeiter oft die Drohnen des Arbeitgebers.
Relevante Vorschriften und Gesetze
Der Betrieb von Drohnen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die sich auf verschiedene Aspekte beziehen, darunter:
- Flugbeschränkungen und Lufträume: Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Flughäfen oder in kontrollierten Lufträumen ohne spezielle Genehmigung betrieben werden. Innerhalb einer Zone von 1,5 km um Flughäfen ist der Betrieb von Drohnen generell verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
- Maximale Flughöhe und Sichtweite: Drohnen dürfen in Deutschland bis zu einer maximalen Höhe von 120 Metern über dem Boden fliegen. Der Betrieb muss stets in direkter Sichtweite des Steuerers erfolgen. Dies bedeutet, dass technische Hilfsmittel wie Ferngläser oder On-Board-Kameras nicht als Sichtweite gelten.
- Spezielle Genehmigungen: Für den gewerblichen Betrieb von Drohnen ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich, die in der Regel eine maximale Betriebsdauer von zwei Jahren hat und dann erneuert werden muss. Diese Genehmigung wird vom Luftfahrtbundesamt erteilt und setzt eine gültige Haftpflichtversicherung voraus.
- Verbotene Zonen und Bereiche: Drohnen dürfen nicht über Menschenmengen, militärischen Anlagen, Kraftwerken oder anderen kritischen Infrastrukturen betrieben werden. Der Flugbetrieb in diesen Bereichen ist stark eingeschränkt und erfordert spezielle Genehmigungen.
Praktische Schritte zur Einhaltung der Vorschriften
- Registrierung beim LBA: Die Registrierung erfolgt online über das LBA-Portal. Es sind persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum anzugeben sowie eine Kopie des Personalausweises hochzuladen. Nach erfolgreicher Registrierung wird die eID ausgestellt.
- Anbringen der eID auf der Drohne: Die eID muss auf allen Drohnen, die der Betreiber besitzt, sichtbar angebracht werden. Die Kennzeichnung kann durch eine Plakette oder Aufschrift erfolgen.
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor dem Betrieb der Drohne abgeschlossen werden. Die Versicherung schützt vor finanziellen Risiken im Falle eines Unfalls oder Schadens.
Zusammenfassung und Wichtigkeit der Vorschriften
Der Betreiber einer Drohne trägt eine große Verantwortung, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regeln schützt nicht nur die Öffentlichkeit und den Betreiber selbst, sondern trägt auch zur nachhaltigen und sicheren Nutzung von Drohnentechnologie bei.