✈️ Kennzeichnungspflicht für Drohnen in Deutschland

Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und im Falle eines Unfalls oder einer Regelverletzung den Betreiber schnell zu identifizieren. Diese Pflicht ist in der EU-Drohnenverordnung 2021 geregelt und gilt für alle Drohnen unabhängig von ihrem Startgewicht.

Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht soll sicherstellen, dass jede Drohne im Falle eines Vorfalls zurückverfolgt werden kann. Dies hilft Behörden, die für die Regulierung und Sicherheit des Luftraums zuständig sind, schnell zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus schützt sie die Privatsphäre und Sicherheit von Menschen, indem sie verantwortungsbewusstes Fliegen fördert.

Welche Drohnen sind von der Kennzeichnungspflicht betroffen?

Alle Drohnen, die im europäischen Luftraum betrieben werden, müssen gekennzeichnet werden. Dies gilt für Drohnen jeglicher Größe, einschließlich solcher unter 250 Gramm, die bisher von dieser Pflicht ausgenommen waren. Unabhängig davon, ob eine Drohne gewerblich oder privat genutzt wird, ist eine Kennzeichnung erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Anforderungen an die Drohnen-Kennzeichnung

Die Kennzeichnung muss folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Feuerfest: Die Kennzeichnung muss aus feuerfestem Material bestehen, um auch bei einem Unfall oder Feuer lesbar zu bleiben. Meistens wird hierfür ein selbstklebendes Aluminiumschild mit Lasergravur verwendet.
  • Dauerhaft und sichtbar: Die Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht und an einer gut sichtbaren Stelle auf der Drohne befestigt sein.
  • Inhalt: Die Kennzeichnung muss den Namen und die Anschrift des Drohnenbetreibers sowie die UAS-Betreiber-ID (e-ID) enthalten, die bei der Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) vergeben wird.

Schritte zur Einhaltung der Kennzeichnungspflicht

  1. Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA): Drohnenbetreiber müssen sich beim LBA registrieren, um eine e-ID zu erhalten. Diese Registrierung ist für alle Drohnenbetreiber in der EU verpflichtend.
  2. Anbringen der Kennzeichnung: Nach Erhalt der e-ID muss diese sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Dies kann durch eine Drohnenplakette erfolgen, die alle notwendigen Informationen enthält.
  3. Fernidentifikation: Zusätzlich zur sichtbaren Kennzeichnung wird bei Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 auch eine Fernidentifikation gefordert. Die e-ID muss in der Software oder Firmware der Drohne hinterlegt und kontinuierlich gesendet werden.

Unterschiede und Ausnahmen in der Kennzeichnungspflicht

Während die Kennzeichnungspflicht grundsätzlich für alle Drohnen gilt, gibt es einige Unterschiede basierend auf der Klasse und dem Einsatzbereich der Drohne. Drohnen der Klassen C0 bis C4, die in der Kategorie OPEN operieren, müssen nur die Basiskennzeichnung aufweisen. Drohnen, die in spezifischeren oder risikoreicheren Szenarien eingesetzt werden (z. B. in der Kategorie SPECIFIC oder CERTIFIED), unterliegen strengeren Anforderungen und müssen möglicherweise zusätzliche Kennzeichnungen aufweisen.

Vorteile der ordnungsgemäßen Kennzeichnung

Durch die ordnungsgemäße Kennzeichnung Ihrer Drohne schützen Sie sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern tragen auch zur Sicherheit und Ordnung im Luftraum bei. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Vorteile entstehen, da eine korrekt gekennzeichnete Drohne die Abwicklung von Schäden und Ansprüchen erleichtert.

Fazit

Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit im Luftverkehr zu gewährleisten. Jeder Drohnenbetreiber muss sicherstellen, dass seine Drohne gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichnet ist, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit im Luftraum zu fördern.