In Deutschland müssen Drohnenpiloten bestimmte Vorschriften beachten, um ihre Drohnen legal zu betreiben. Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die Aufstiegserlaubnis (Flugerlaubnis), die in verschiedenen Situationen erforderlich ist. Hier sind die Hauptfaktoren, die bestimmen, wann eine Aufstiegserlaubnis notwendig ist:
1. Gewicht der Drohne
Eine Aufstiegserlaubnis wird in Deutschland für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm benötigt. Leichtere Drohnen, die weniger als 5 kg wiegen, dürfen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Aufstiegserlaubnis fliegen, sofern sie die allgemeinen Vorschriften des unkontrollierten Luftraums (Luftraum G) einhalten.
2. Kontrollierte Lufträume
Der Betrieb von Drohnen in kontrollierten Lufträumen erfordert stets eine Aufstiegserlaubnis. Kontrollierte Lufträume befinden sich in der Nähe von Verkehrsflughäfen und anderen sensiblen Gebieten, in denen der Luftverkehr reguliert ist. Innerhalb eines Abstands von 1,5 Kilometern vom Flughafenzaun ist der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten, es sei denn, eine spezifische Genehmigung wurde erteilt. Ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (Luftraum G) geflogen werden, wobei die maximale Flughöhe 100 Meter über Grund beträgt.
3. Gewerbliche Nutzung
Für alle gewerblichen Drohnenflüge ist eine Aufstiegserlaubnis obligatorisch. Dies gilt für Drohnen, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise Luftaufnahmen, Inspektionen oder andere gewerbliche Einsätze. Gewerbliche Flüge erfordern zudem eine spezifische Haftpflichtversicherung, da die Standard-Privathaftpflichtversicherung nicht ausreicht. Für bestimmte gewerbliche Einsätze, wie Flüge über Menschenmengen oder in städtischen Gebieten, gelten zusätzliche Einschränkungen und Auflagen.
4. Flüge über Menschenansammlungen oder bei Nacht
Das Fliegen von Drohnen über Menschenansammlungen oder das Fliegen bei Nacht ist ebenfalls erlaubnispflichtig. Diese Regel gilt unabhängig von der Drohnengröße oder dem Gewicht und soll die Sicherheit von Menschen und Sachwerten gewährleisten. Für solche Flüge sind neben der Aufstiegserlaubnis auch besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, wie z.B. die Ausstattung der Drohne mit Beleuchtung bei Nachtflügen.
5. Regionale Besonderheiten und spezifische Flugzonen
In einigen deutschen Bundesländern und Städten, wie Berlin und Bremen, sind die Vorschriften strenger. Beispielsweise kann in Berlin aufgrund der dichten Luftraumstruktur keine allgemeine Aufstiegserlaubnis erteilt werden. Hier muss eine spezielle Aufstiegsgenehmigung beantragt werden, die eine Vielzahl an Dokumenten und Genehmigungen, wie Versicherungsnachweise und Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer, erfordert. In Bremen ist eine Aufstiegserlaubnis für Flüge, die über 100 Meter über dem Boden oder mit einer Drohnenmasse von mehr als 10 kg durchgeführt werden, erforderlich.
6. Versicherungspflicht
Unabhängig von der Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Drohnen. Drohnenbetreiber müssen eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen, da eine normale Privathaftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden könnten.
7. EU-Drohnenführerschein und Registrierung
Zusätzlich zur Aufstiegserlaubnis kann es notwendig sein, einen Drohnenführerschein zu erwerben, insbesondere wenn Drohnen gewerblich genutzt oder in der Nähe von Menschen geflogen werden. Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist für die meisten Drohnen obligatorisch, während das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) für den Betrieb in dichteren Gebieten erforderlich ist. Alle Drohnen-Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren lassen, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
8. Betriebssicherheit und verantwortungsvolles Fliegen
Um die Sicherheit im deutschen Luftraum zu gewährleisten, sind Drohnenpiloten verpflichtet, ihre Drohnen immer in direkter Sichtweite zu betreiben und keine technischen Hilfsmittel wie Ferngläser oder Nachtsichtgeräte zu verwenden. Der Drohnenbetrieb sollte niemals über Menschenmengen, militärischen Einrichtungen, Kraftwerken oder anderen sensiblen Bereichen stattfinden. In Naturschutzgebieten und über bestimmten Infrastrukturen gelten ebenfalls strenge Regeln, die zusätzlich zur allgemeinen Aufstiegserlaubnis eingehalten werden müssen.
Zusammenfassung
Eine Aufstiegserlaubnis ist in Deutschland für Drohnenflüge erforderlich, die bestimmte Gewichtsgrenzen überschreiten, in kontrollierten Lufträumen stattfinden, gewerblichen Zwecken dienen, oder unter spezifischen Bedingungen (wie Nachtflüge oder Flüge über Menschenmengen) durchgeführt werden. Es ist wichtig, sich vor jedem Flug genau über die geltenden Vorschriften zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen und Versicherungen zu beschaffen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.