No-Fly-Zones (NFZ) sind spezielle Gebiete, in denen der Betrieb von Drohnen aufgrund gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben entweder eingeschränkt oder komplett verboten ist. Diese Zonen dienen dazu, potenzielle Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu minimieren und die Privatsphäre zu schützen. Besonders wichtig sind solche Regelungen in der Nähe von Flughäfen, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten und städtischen Wohngebieten.
Arten von No-Fly-Zones
1. Flughäfen und Flugplätze
In der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen gelten besonders strenge Vorschriften, um Kollisionen zwischen Drohnen und bemannten Flugzeugen zu verhindern. Drohnenflüge sind innerhalb eines Radius von 1,5 Kilometern um Flugplätze und einem Kilometer um Flughäfen grundsätzlich verboten, außer es liegt eine explizite Genehmigung der zuständigen Behörden vor. In den erweiterten Bahnkorridoren, die sich bis zu 5 Kilometer erstrecken, ist das Fliegen ebenfalls stark eingeschränkt.
2. Industrieanlagen und Energieversorgungseinrichtungen
Auch in der Nähe von Industrieanlagen und Energieversorgungseinrichtungen sind Drohnenflüge reguliert. Diese Gebiete umfassen unter anderem Anlagen der zentralen Energieerzeugung und -verteilung, militärische Einrichtungen und andere sicherheitskritische Infrastrukturen. Um das Risiko von Sabotage oder Spionage zu minimieren, ist in diesen Zonen ein Mindestabstand von 100 Metern vorgeschrieben. Für Flüge in der Nähe dieser Gebiete ist eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich.
3. Wohngebiete und städtische Zonen
Über Wohngebieten ist das Fliegen von Drohnen häufig untersagt, es sei denn, die Drohne ist besonders klein (unter 250 Gramm) und verfügt über keine Kamera. Auch hier gilt: Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers darf eine Drohne nicht über private Grundstücke fliegen. Diese Regelungen sollen die Privatsphäre der Anwohner schützen und sicherstellen, dass keine unerlaubten Aufnahmen gemacht werden.
4. Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind besonders schützenswerte Bereiche, in denen der Drohnenbetrieb in der Regel verboten ist. Diese Gebiete beherbergen oft gefährdete Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensraum durch den Lärm und die Bewegung von Drohnen gestört werden könnte. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden, um in bestimmten Höhen fliegen zu dürfen.
5. Justizvollzugsanstalten und militärische Einrichtungen
Über Justizvollzugsanstalten, militärischen Einrichtungen und ähnlichen sensiblen Zonen ist der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten, um die Sicherheit zu gewährleisten und unerlaubte Überwachung zu verhindern. Hier ist immer eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stellen erforderlich.
Wie werden No-Fly-Zones definiert?
No-Fly-Zones werden durch gesetzliche Vorschriften und Verordnungen wie die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Deutschland und die EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) definiert. Diese Regelungen legen fest, welche Gebiete als NFZ klassifiziert sind und welche Bedingungen für den Drohnenbetrieb gelten. Geographische UAS-Zonen sind ein erweitertes Konzept, das spezifische Teile des Luftraums mit zusätzlichen Regeln für Drohnenflüge versieht. Ziel ist es, die Sicherheit von Menschen und kritischen Infrastrukturen zu gewährleisten und gleichzeitig die Privatsphäre und Umweltschutz zu wahren.
Erforderliche Genehmigungen und Ausnahmen
In einigen No-Fly-Zones können Drohnenflüge unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Beispielsweise können Drohnenpiloten eine Genehmigung für den Betrieb in der Nähe von Flughäfen oder über industriellen Anlagen erhalten, sofern sie eine detaillierte Sicherheitsbewertung vorlegen. Diese Bewertungen müssen darlegen, dass der geplante Flug sicher ist und keine Gefahr für Menschen oder Einrichtungen darstellt.
Für Flüge in Wohngebieten oder Naturschutzgebieten können ebenfalls spezielle Genehmigungen erforderlich sein. In Deutschland können solche Ausnahmegenehmigungen bei der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.
Drohnenkarten und digitale Hilfsmittel
Für die Planung und Durchführung sicherer Drohnenflüge können Drohnenpiloten digitale Karten und Apps wie das Map Tool der Deutschen Flugsicherung (DFS) nutzen. Diese Werkzeuge bieten aktuelle Informationen über No-Fly-Zones und andere Flugbeschränkungsgebiete und helfen dabei, den sicheren und regelkonformen Betrieb von Drohnen zu gewährleisten.