Der EU-Kompetenznachweis A1/A3, auch bekannt als der kleine Drohnenführerschein, bestätigt, dass ein Fernpilot über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um Drohnen sicher in den Kategorien A1 und A3 zu betreiben. Dieser Nachweis ist in der gesamten EU verpflichtend für Drohnen ab einer Startmasse von 250 Gramm.
Bedeutung und Zweck des EU-Kompetenznachweises A1/A3
Der Nachweis soll die Sicherheit im Luftraum gewährleisten und schafft einheitliche Regeln für Drohnenpiloten innerhalb der Europäischen Union.
Voraussetzungen für den EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Online-Training: Ein kostenfreies Training beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Online-Prüfung: 40 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 75% richtig.
- Mindestalter: Der Pilot muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Gültigkeit und Verlängerung
Der EU-Kompetenznachweis ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf muss die Prüfung erneut absolviert oder ein Auffrischungskurs besucht werden.
Unterschiede zum EU-Fernpilotenzeugnis A2
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2, der große Drohnenführerschein, erlaubt das Fliegen von Drohnen näher an unbeteiligten Personen. Im Gegensatz zu A1/A3 erfordert A2 zusätzlich:
- Ein praktisches Selbsttraining.
- Eine zusätzliche Prüfung bei einer anerkannten Prüfstelle.
Kosten und Anbieter
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) derzeit kostenlos. Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 gibt es kostenpflichtige Anbieter.
💡 Tipp: Der günstigste Anbieter für den Drohnenführerschein ist Drone Class. Alternativ können Sie das Fernpilotenzeugnis A2 bei dph-drohnenschule.de erwerben.
Fazit
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist ein wichtiger Schritt zur sicheren und regelkonformen Nutzung von Drohnen in Europa. Durch standardisierte Prüfungen und Schulungen wird die Sicherheit im Luftraum erhöht.