Müssen Drohnen-Plaketten feuerfest sein?
Gemäß der aktuellen EU-Regularien ist keine Feuerfestigkeit der Kennzeichnungsplakette für Drohnen mehr erforderlich. Somit ist ein feuerfestes Schild nicht mehr verpflichtend.
Aktuelle Kennzeichnungspflicht für Drohnen
Trotz des Wegfalls der Feuerfestigkeit bleibt die Kennzeichnungspflicht für Drohnen bestehen. Betreiber müssen ihre Drohnen mit einer sichtbaren und dauerhaften Plakette versehen, die folgende Informationen enthält:
- Name des Betreibers
- Anschrift des Betreibers
Diese Kennzeichnung dient der eindeutigen Identifizierung und erhöht die Sicherheit im Luftraum.
Materialien für Drohnen-Plaketten
Auch wenn die Feuerfestigkeit nicht mehr vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, hochwertige und langlebige Materialien für die Plaketten zu verwenden. Aluminium ist aufgrund seines geringen Gewichts und seiner Beständigkeit eine beliebte Wahl. Solche Plaketten sind oft selbstklebend und lassen sich leicht an der Drohne anbringen.
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Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber
Neben der Kennzeichnungspflicht müssen sich Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie eine UAS-Betreiber-ID (e-ID), die ebenfalls sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss.
Zusammenfassung
- Feuerfeste Plaketten sind nicht mehr vorgeschrieben.
- Kennzeichnungspflicht mit Name und Anschrift des Betreibers bleibt bestehen.
- Registrierung beim LBA und Anbringung der e-ID ist verpflichtend.
Durch die Einhaltung dieser Vorgaben stellen Sie sicher, dass Ihre Drohne den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und tragen zur Sicherheit im Luftraum bei.