Wer in Deutschland eine Drohne fliegen möchte, benötigt in vielen Fällen einen Drohnenführerschein. Doch wer kontrolliert diesen eigentlich? Die Kontrolle erfolgt sowohl durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als auch durch lokale Behörden wie Polizei und Ordnungsämter. Dieser Artikel gibt eine detaillierte Übersicht über die Kontrollmechanismen, Prüfstellen und mögliche Sanktionen.
Wer ist für die Kontrolle des Drohnenführerscheins verantwortlich?
Die Kontrolle des Drohnenführerscheins erfolgt auf zwei Ebenen:
- Behördliche Ebene: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überwacht die Prüfstellen und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Praktische Kontrolle: Polizei, Ordnungsämter und Luftfahrtbehörden kontrollieren Drohnenpiloten im laufenden Betrieb.
Welche Rolle spielt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)?
Das LBA ist die zentrale Behörde für die Überwachung und Kontrolle des Drohnenführerscheins in Deutschland. Es ist verantwortlich für:
- Durchführung der Prüfungen für den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
- Zulassung und Kontrolle von Prüfstellen für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
- Regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass Prüfstellen die gesetzlichen Standards erfüllen.
Wer führt praktische Kontrollen durch?
Die Einhaltung der Vorschriften wird durch folgende Institutionen überprüft:
- Polizei: Führt Kontrollen bei Drohnenflügen im öffentlichen Raum durch.
- Ordnungsämter: Zuständig für Verstöße gegen Auflagen innerhalb ihrer Gemeinden.
- Luftfahrtbehörden der Länder: Überprüfung der Einhaltung von Flugvorschriften.
Welche Dokumente müssen bei einer Kontrolle vorgelegt werden?
Bei einer Kontrolle müssen Drohnenpiloten folgende Dokumente vorzeigen:
- Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
- Versicherungsnachweis: Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- UAS-Betreiber-Registrierung: Für Drohnen über 250 g ist eine Registrierung erforderlich.
Welche Strafen drohen bei fehlendem Drohnenführerschein?
Wer ohne gültigen Drohnenführerschein fliegt, muss mit Sanktionen rechnen. Mögliche Strafen umfassen:
| Verstoß | Mögliche Strafe |
|---|---|
| Flug ohne gültigen Drohnenführerschein | Bußgeld bis zu 50.000 € |
| Flug ohne Versicherung | Bußgeld + Schadenersatzpflicht |
| Nichteinhaltung der Flugzonen | Bußgeld oder Flugverbot |
Welche Anbieter gibt es für den Drohnenführerschein?
Top-Anbieter: Eudrohnenpruefung.de
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Weitere Anbieter für den Drohnenführerschein sind:
- dph-drohnenschule.de – Alternative für A2-Kurse.
Fazit: Wer kontrolliert den Drohnenführerschein?
Die Kontrolle des Drohnenführerscheins erfolgt durch das LBA auf behördlicher Ebene und durch die Polizei und Ordnungsämter in der Praxis. Drohnenpiloten sollten sich auf mögliche Kontrollen vorbereiten, indem sie stets die notwendigen Dokumente mitführen.
Weitere Informationen zu Drohnenführerscheinen
Für eine umfassende Übersicht zu den Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz besuchen Sie: