Drohnen-Gesetze in Ungarn ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-ungarn EU-Drohnenverordnung und nationale Regelungen

In Ungarn gilt die EU-Drohnenverordnung gemeinsam mit einem nationalen Drohnengesetz. Die EU-weiten Regeln vereinheitlichen die Vorschriften für Drohnenpiloten, sodass du dich nur in einem EU-Land als Betreiber registrieren musst. Dein EU-Drohnenführerschein wird in allen EU-Ländern anerkannt.

Registrierungspflicht für Drohnen

  • Alle Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, außer:
    • Die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und
    • Hat keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten.
  • Die Registrierung erfolgt aktuell noch über ein Formular, das hier abgerufen werden kann.

Pflicht zur Drohnen-Kennzeichnung

Alle registrierungspflichtigen Drohnen müssen mit einer individuellen Registrierungsnummer (e-ID) versehen sein. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden.

Drohnenführerschein

Je nach Kategorie des Betriebs müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erhalten. Dieser wird in allen EU-Staaten anerkannt.

Nationale Besonderheiten in Ungarn

Zusätzlich zur EU-Verordnung gibt es spezifische ungarische Vorschriften:

Haftpflichtversicherung

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist für private Drohnen ab 250 Gramm und für alle gewerblichen Drohnen verpflichtend.

Die Mindestdeckungssummen sind:

  • 250 g bis 4 kg: 3.000.000 Forint (~8.500 EUR) pro Schadensfall
  • 4 kg bis 20 kg: 5.000.000 Forint (~14.000 EUR) pro Schadensfall
  • 20 kg bis 200 kg: 10.000.000 Forint (~28.000 EUR) pro Schadensfall

Mindestalter

Das Mindestalter für Fernpiloten beträgt 16 Jahre.

Maximale Flughöhe

Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.

Luftraumfreigabe und Flugzonen

  • In Wohngebieten darfst du nur mit einer temporären Luftraumfreigabe fliegen.
  • Auch andere Gebiete dürfen nur mit eigens zugewiesenem Luftraum überflogen werden.
  • Die Nutzung der App MyDroneSpace ist verpflichtend. Dort werden auch temporäre Flugverbotszonen angezeigt.

Die temporäre Luftraumfreigabe (Temporary Designated AirSpace, Eseti légtér engedély) muss bei der Militärischen Luftfahrtbehörde beantragt werden. Der Antrag sollte mindestens 30 Tage vor dem geplanten Flug eingereicht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 9.000 Forint (~25 EUR).

Kontakt zur Militärischen Luftfahrtbehörde

Email: [email protected]

Telefon: +36/1/474-12-74

Vorsicht bei der Ausreise

Wenn du per Flugzeug aus Ungarn ausreist, darfst du deine Drohne nicht im Handgepäck mitführen. Sie muss im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Fazit

Wenn du in Ungarn mit einer Drohne fliegen möchtest, musst du die EU-Drohnenverordnung sowie die nationalen Besonderheiten beachten. Besonders wichtig sind die Registrierungspflicht, die Luftraumfreigabe in bestimmten Gebieten und die Versicherungspflicht. Plane deinen Flug sorgfältig und informiere dich regelmäßig über aktuelle Vorschriften.