Drohnen-Gesetze in Aserbaidschan ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-aserbaidschanDie Nutzung von Drohnen in Aserbaidschan unterliegt strengen Vorschriften. Egal ob Freizeitpilot oder gewerblicher Anwender, es gelten besondere Genehmigungspflichten und Einschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Registrierung und Genehmigung

  • Alle Drohnen müssen registriert werden.
  • Für den Betrieb einer Drohne ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Gewerbliche Drohnenpiloten benötigen eine Betriebserlaubnis (Operating Permission) und müssen ihre Qualifikation nachweisen.

Klassifizierung von Drohnen

  • Small Unmanned Aircraft: Drohnen bis zu 20 kg.
  • Light UAS: Drohnen zwischen 20 und 150 kg (Registrierungspflicht).
  • UAS: Drohnen über 150 kg (Registrierungspflicht).

Versicherungspflicht

  • Private Drohnen müssen erst ab 20 kg versichert sein.
  • Für alle gewerblichen Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Flugregeln und Beschränkungen

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über dem Boden.
  • Maximale Entfernung: 500 Meter – größere Distanzen nur mit „Detect and Avoid“-System erlaubt.
  • Mindestabstand zu Städten und Siedlungen: 150 Meter.
  • Mindestabstand zu Personen, Fahrzeugen und Strukturen: 50 Meter (während Start & Landung: 30 Meter).
  • Flüge dürfen nur in Sichtweite des Piloten erfolgen.

Einreise mit Drohnen

Es gibt Berichte, dass Drohnen bei der Einreise in Aserbaidschan beschlagnahmt wurden, wenn keine spezielle Genehmigung vorlag. Es ist unklar, wie man diese Erlaubnis erhält. Touristen wird daher geraten, ihre Drohne nicht mitzubringen oder sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden zu erkundigen.

Empfehlung

Da die Vorschriften sehr streng sind und sich regelmäßig ändern können, sollten sich Drohnenpiloten vor ihrer Reise direkt bei der State Civil Aviation Administration of the Republic of Azerbaijan (SCAA) informieren. Alternativ kann auch die Botschaft in Deutschland weitere Informationen bereitstellen.

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