In Guyana gelten spezifische Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, die von der Guyana Civil Aviation Authority (GCAA) festgelegt wurden. Diese Regelungen dienen der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre aller Luftraumnutzer und der allgemeinen Öffentlichkeit.
Drohnen-Genehmigung in Guyana beantragen
Damit du eine Drohne mit nach Guyana nehmen darfst, benötigst du vor der Einreise eine Genehmigung der GCAA. Diese kann über die Website der GCAA beantragt werden. Die Bearbeitung kann bis zu 30 Tage dauern. Falls du ohne Genehmigung einreist, kann dir die Drohne bereits am Flughafen abgenommen werden.
Hast du eine Genehmigung erhalten und bist erfolgreich eingereist, gelten folgende Vorschriften:
Überblick: Drohnen-Gesetze in Guyana
- Freizeitnutzung: Erlaubt, nach vorheriger Genehmigung
- Gewerbliche Nutzung: Erlaubt, nach vorheriger Genehmigung
- Maximale Flughöhe: 150 Meter (492 Fuß) im unkontrollierten Luftraum
- Drohnen-Versicherung: Erforderlich für gewerbliche Flüge (wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung)
- Drohnen-Kennzeichnung: Nicht erforderlich
- Registrierungspflicht: Nein
Weitere Anforderungen an Drohnen-Piloten
- Drohnen dürfen nur bei Tageslicht geflogen werden
- Die Nutzung von First-Person-View (FPV)-Geräten ist nur erlaubt, wenn eine direkte Sichtverbindung zur Drohne besteht
- Drohnen dürfen nur in einem Radius von maximal 500 Metern (1.600 Fuß) um den Piloten geflogen werden
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Die folgenden Mindestabstände müssen in Guyana eingehalten werden:
- 8 Kilometer (5 Meilen) Abstand zu Flughäfen, Landebahnen und Helipads
- 50 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen
- 100 Meter Abstand zu Fahrzeugen und Booten
- 150 Meter Abstand zu Menschenansammlungen und besiedeltem Gebiet
Flugverbotszone in Georgetown: Im Umkreis von 5 Kilometern (3 Meilen) um den Leuchtturm ist das Fliegen mit Drohnen verboten.
Antragsverfahren für die Drohnenbetriebserlaubnis
- Antragstellung: Ein formelles Schreiben an den Generaldirektor der GCAA senden, in dem die Erlaubnis zum Drohnenbetrieb beantragt wird.
- Dokumentation: Ein UAV-Informationsblatt zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (für ausländische Antragsteller) einreichen.
- Sicherheitsüberprüfung: Die GCAA führt eine Sicherheitsüberprüfung durch, die in der Regel mindestens 29 Tage dauert.
- Genehmigung: Nach erfolgreicher Überprüfung und Dokumentenprüfung erteilt die GCAA die Betriebserlaubnis.
Für die aktuellsten und detailliertesten Informationen wird empfohlen, die offiziellen Ressourcen der GCAA zu konsultieren oder direkt Kontakt aufzunehmen. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet einen sicheren und legalen Drohnenbetrieb in Guyana.