Drohnen ohne Versicherung fliegen: Geht das?
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen, die im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgelegt ist. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe oder Nutzung der Drohne – sowohl privat als auch gewerblich. Jede Drohne, die im Außenbereich geflogen wird, muss durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, um mögliche Schäden an Personen oder Eigentum abzudecken. Diese Regelung schließt Drohnen jeder Gewichtsklasse und Kategorie ein, von kleinen Consumer-Drohnen bis zu größeren Modellen (drohnen.de, kopter-profi.de).
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Es gibt allerdings wenige Ausnahmen von dieser Versicherungspflicht. Drohnen, die ausschließlich innerhalb von Gebäuden verwendet werden, müssen nicht versichert sein, da sie nicht am offiziellen Luftverkehr teilnehmen. Dennoch wird auch hier eine Haftpflichtversicherung empfohlen, da auch in Innenräumen Schäden verursacht werden können (drohnen.de). Ebenso sind reine Spielzeugdrohnen, die der EU-Spielzeugnorm entsprechen und keine Kamera besitzen, von der Versicherungspflicht befreit. Wichtig ist, dass die Drohne offiziell als Spielzeug zertifiziert ist; andernfalls gilt auch hier die Versicherungspflicht (drohnen.de).
Mögliche Strafen bei fehlender Versicherung
Das Fliegen einer Drohne ohne die erforderliche Versicherung kann zu erheblichen Bußgeldern führen. In Deutschland können diese bis zu 50.000 Euro betragen, abhängig von der Schwere des Verstoßes und den daraus resultierenden Schäden. Das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die streng geahndet wird (drohnen.de, kopter-profi.de).
Versicherungssummen und Anforderungen
Die Mindestversicherungssumme für Drohnenhaftpflichtversicherungen richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz und beträgt in der Regel mindestens 1 Million Euro. Einige Experten empfehlen jedoch höhere Deckungssummen von 3 Millionen Euro oder mehr, besonders wenn die Drohne in Gebieten mit hohem Risiko oder für gewerbliche Zwecke eingesetzt wird. Diese Deckungssummen bieten zusätzlichen Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen, insbesondere bei Personenschäden (drohnen.de, kopter-profi.de).
Fazit: Keine Versicherung – Kein Flug
In Deutschland ist das Fliegen ohne Drohnenversicherung im Freien grundsätzlich nicht erlaubt. Auch wenn es für den Innenraum oder für bestimmte Spielzeugdrohnen Ausnahmen gibt, sollte man immer sicherstellen, dass die Drohne versichert ist, um sich und andere zu schützen und gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
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