Genehmigungsverfahren für Drohnen
Organisationen oder Einzelpersonen, die dennoch Drohnen importieren oder nutzen möchten, müssen eine spezielle Genehmigung des Ministerkabinetts einholen. Zusätzlich ist eine Autorisierung des Ministeriums für Entwicklung von Informationstechnologien und Kommunikation (Mininfocom) für die Nutzung von funkelektronischen Geräten erforderlich.
Nach Erhalt dieser Genehmigungen muss das UAV bei der Agentur für zivile Luftfahrt des Verkehrsministeriums registriert werden. Zudem ist eine Erlaubnis der Einheitlichen Luftraumverwaltungsbehörde für die Nutzung des usbekischen Luftraums notwendig.
Ausnahmen für Spielzeugmodelle
Spielzeugflugmodelle sind von diesen strengen Vorschriften ausgenommen. Diese dürfen:
- Bis zu einer Höhe von 50 Metern betrieben werden.
- Müssen mindestens 150 Meter von Anflugschneisen entfernt bleiben.
- Dürfen nur in sicherer Entfernung zu Personen geflogen werden.
- Müssen stets innerhalb der Sichtweite des Piloten bleiben.
Strafen bei Verstößen
Im März 2024 wurden die gesetzlichen Bestimmungen angepasst, wodurch die Strafen für illegale Nutzung oder Einfuhr von Drohnen reduziert wurden. Die Strafen umfassen:
- Geldstrafen zwischen dem 10- bis 20-Fachen des Mindestlohns.
- Die Möglichkeit, eine Strafe durch freiwillige Abgabe der Drohne zu vermeiden.
- Wiederholungstäter können mit höheren Geldstrafen, Korrekturarbeit oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren rechnen.
Historie der Drohnengesetze in Usbekistan
Bereits seit Januar 2015 war der Import, Verkauf und Betrieb von Drohnen in Usbekistan illegal. Diese Regelung wurde mit der Resolution von 2022 noch weiter verschärft.
Empfehlungen für Drohnenpiloten
Da die usbekischen Behörden Drohnennutzung sehr ernst nehmen, ist es ratsam, vor dem Betrieb einer Drohne in Usbekistan:
- Die Agentur für zivile Luftfahrt zu kontaktieren.
- Sich über aktuelle Vorschriften bei der usbekischen Botschaft zu informieren.
⚠️ Hinweis: Die oben genannten Informationen basieren auf dem Stand von Februar 2025. Es ist empfehlenswert, regelmäßig die offiziellen Mitteilungen der usbekischen Behörden zu konsultieren.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Darf ich meine Drohne nach Usbekistan mitnehmen?
Nein, der Import und Betrieb von Drohnen ist für Privatpersonen verboten.
2. Gibt es Ausnahmen für bestimmte Drohnen?
Ja, Spielzeugmodelle sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
3. Welche Strafen drohen bei illegaler Nutzung?
Geldstrafen, Korrekturarbeit oder sogar bis zu drei Jahre Haft.
4. Gibt es Möglichkeiten für eine Genehmigung?
Ja, für Organisationen gibt es ein aufwendiges Genehmigungsverfahren.
5. Wie kann ich mich über aktuelle Änderungen informieren?
Die beste Anlaufstelle sind die usbekischen Luftfahrtbehörden oder die Botschaft.