Welche Versicherungen benötigen UAS Betreiber?

Als Betreiber eines Unmanned Aircraft Systems (UAS), umgangssprachlich als Drohne bekannt, ist es essenziell, sich über die erforderlichen Versicherungen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die notwendigen Versicherungen für UAS-Betreiber.

Haftpflichtversicherung: Ein Muss für jeden UAS-Betreiber

In Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne an Dritten verursacht werden können.

Wichtige Aspekte der Drohnen-Haftpflichtversicherung:

  • Deckungssumme: Die Versicherung sollte eine ausreichende Deckungssumme bieten, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
  • Geltungsbereich: Ein weltweiter Versicherungsschutz ist vorteilhaft, insbesondere wenn die Drohne auch im Ausland genutzt wird.
  • Mitversicherung von Fremdsteuerern: Es ist sinnvoll, wenn auch andere Personen, die die Drohne steuern, mitversichert sind.

Einige Versicherungsanbieter bieten umfassende Pakete an, die neben der Drohnen-Haftpflicht auch weitere Leistungen umfassen.

Kaskoversicherung: Schutz für die eigene Drohne

Neben der Haftpflichtversicherung kann eine Kaskoversicherung sinnvoll sein, um die eigene Drohne gegen Schäden wie Abstürze, Diebstahl oder Vandalismus abzusichern.

Leistungen der Drohnen-Kaskoversicherung:

  • Abdeckung von Eigenschäden: Schutz bei Beschädigung oder Verlust der Drohne.
  • Diebstahlschutz: Absicherung bei Diebstahl der Drohne.
  • Vandalismusschäden: Schutz vor mutwilliger Beschädigung durch Dritte.

Es ist wichtig, die Bedingungen und Ausschlüsse der Kaskoversicherung genau zu prüfen, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

Gewerbliche Nutzung: Spezielle Versicherungsanforderungen

Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen gelten oft erweiterte Anforderungen. Hier ist es ratsam, spezielle Versicherungen abzuschließen, die auf die gewerbliche Nutzung zugeschnitten sind.

Wichtige Punkte für gewerbliche Drohnenbetreiber:

  • Erhöhte Deckungssummen: Aufgrund des höheren Risikopotenzials sind oft höhere Deckungssummen erforderlich.
  • Spezielle Haftpflichtversicherungen: Angebote, die auf gewerbliche Einsätze zugeschnitten sind.
  • Zusätzliche Kaskoversicherungen: Schutz für teure Ausrüstung und spezielle Einsatzszenarien.

Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann helfen, das passende Angebot zu finden.

Registrierungspflicht für UAS-Betreiber

Gemäß der EU-Drohnenverordnung sind nahezu alle Drohnenpiloten verpflichtet, sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu registrieren. Dabei erhalten sie eine elektronische UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Wichtige Schritte zur Registrierung:

  • Online-Registrierung: Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über das Portal des LBA.
  • Anbringen der e-ID: Nach erfolgreicher Registrierung muss die erhaltene e-ID dauerhaft und sichtbar an der Drohne angebracht werden.

Drohnenführerschein: Notwendige Qualifikation für UAS-Betreiber

Je nach Drohnenklasse und Einsatzgebiet ist der Erwerb eines Drohnenführerscheins erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt, dass der Pilot über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Drohne sicher zu steuern.

Arten des Drohnenführerscheins:

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: Grundlegende Qualifikation für kleinere Drohnen und einfache Einsatzszenarien.
  • EU-Fernpilotenzeugnis A2: Erweiterte Qualifikation für größere Drohnen und komplexere Einsatzgebiete.

Für den Abschluss eines Drohnenführerscheins bietet Drone Class kostengünstige Schulungen an. Weitere Informationen finden Sie hier: Drone Class

Fazit

Als UAS-Betreiber ist es unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die passenden Versicherungen abzuschließen. Eine umfassende Haftpflichtversicherung ist Pflicht, während eine Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz bietet. Bei gewerblicher Nutzung sollten spezielle Versicherungsangebote in Betracht gezogen werden. Zudem ist die Registrierung beim LBA und gegebenenfalls der Erwerb eines Drohnenführerscheins notwendig, um einen sicheren und rechtskonformen Betrieb zu gewährleisten.