Drohnen-Gesetze in Montenegro ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-montenegro Montenegro hat strenge Vorschriften für Drohnenflüge. Ohne die notwendigen Genehmigungen droht die Konfiszierung der Drohne. Hier sind alle wichtigen Details zu den aktuellen Vorschriften.

1. Allgemeine Vorschriften

  • Drohnenflüge sind erlaubt, aber eine Registrierung und Genehmigung sind erforderlich.
  • Eine Einfuhrgenehmigung vom Wirtschaftsministerium ist verpflichtend.
  • Alle Drohnen mit Kamera müssen bei der Zivilen Luftfahrtbehörde (CAA) registriert werden.
  • Ohne Genehmigung kann die Drohne bei der Einreise beschlagnahmt werden.

2. Einfuhr von Drohnen

  • Vor der Einreise muss eine Genehmigung beim Wirtschaftsministerium beantragt werden.
  • Die Bearbeitung dauert bis zu 30 Tage und muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
  • Erforderliche Dokumente:
    • Technische Daten der Drohne
    • Gesetzeskenntniserklärung
    • Notariell beglaubigte Unterlagen auf Montenegrinisch
  • Die Einfuhrgenehmigung ist 1 Jahr gültig.

3. Registrierung von Drohnen

Alle Drohnen mit Kamera müssen bei der CAA registriert werden.

Seit Juli 2024 sendet die CAA keine Bestätigungen mehr. Eine Rückmeldung erfolgt nur, wenn etwas nicht in Ordnung ist.

4. Vorschriften für den Drohnenflug

  • Maximale Flughöhe: 150 Meter
  • Maximale Entfernung: 500 Meter Sichtkontakt
  • Versicherungspflicht: Ja
  • Flüge nur bei Tageslicht erlaubt
  • Mindestabstände:
  • Drohnen müssen mit einer feuerfesten Plakette gekennzeichnet sein.

5. Kategorisierung von Drohnenflügen

Gewichtsklassen

  • Klasse 5: unter 5 kg
  • Klasse 10: 5–10 kg
  • Klasse 20: 10–20 kg

Fluggebiete

  • Klasse I: Unbebaute Gebiete ohne Personen
  • Klasse II: Unbewohnte Gebiete mit kommerziellen Einrichtungen
  • Klasse III: Wohn- und Arbeitsgebiete (Schulen, Parks, Büros)
  • Klasse IV: Städtische Zonen

Flugkategorien nach Risiko & Gewicht

  • Kategorie A: Registrierung erforderlich, Drohnen bis 10 kg
  • Kategorie B: Zusätzliche Dokumentation nötig, Drohnen bis 15 kg
  • Kategorie C: Erfordert Betriebshandbuch & Schulung, Drohnen bis 20 kg
  • Kategorie D: Nur mit spezieller CAA-Genehmigung

6. Gewerbliche Nutzung

Gewerbliche Drohnenpiloten müssen:

  • Die Drohne bei der CAA registrieren
  • Ein Flugbuch mit Datum, Uhrzeit, Standort und Ereignissen führen
  • Alle Flüge für mindestens 2 Jahre dokumentieren

7. Strafen & Konsequenzen

  • Illegale Einfuhr: Drohnenkonfiszierung & Geldstrafen
  • Verstöße gegen Flugvorschriften: 500–2.000 Euro Strafe

8. Kontakt zur Luftfahrtbehörde (CAA)

Civil Aviation Agency
Josip Broz Tito bb, 81000 Podgorica, Montenegro
Email: [email protected]

💡 Tipp:

Falls du sorgenfrei in Montenegro fliegen willst, solltest du dich rechtzeitig um alle Genehmigungen kümmern! 🚀