Neue Regeln ab Juli 2020
Argentinien hat die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2015 überarbeitet. Seit dem 1. Juli 2020 gelten neue Vorschriften, die sich nach Verwendungszweck und Gewicht der Drohne richten.
Verwendungszweck
- Freizeit: Nutzung zu privaten Zwecken, ohne kommerziellen Hintergrund.
- Kommerziell: Nutzung mit Gewinnerzielung oder gegen Entgelt.
Klassifizierung nach Gewicht
| Klasse | Gewicht |
|---|---|
| A | bis 500 g |
| B | mehr als 500 g bis 5 kg |
| C | mehr als 5 kg bis 25 kg |
| D | mehr als 25 kg bis 150 kg |
| E | mehr als 150 kg |
Registrierungspflicht
Alle Drohnen, außer Klasse A für Freizeitflüge, müssen registriert werden. Gewerbliche Drohnen müssen zudem eine Plakette tragen.
Sicherheitsabstände & Flugverbote
- Flughäfen: Mindestabstand von 5 km.
- Hubschrauber: Mindestabstand von 1 km.
- Höhenbeschränkung: Maximal 122 m (400 Fuß).
- Nationalparks: Drohnenflüge verboten.
- Menschenmengen & Wohngebiete: Flüge sind untersagt.
Versicherungspflicht
Für gewerbliche Drohnen ist eine Drohnenversicherung vorgeschrieben. Für Freizeitnutzer besteht keine Pflicht, dennoch ist eine Absicherung empfehlenswert.
Vorschriften für gewerbliche Piloten
Gewerbliche Piloten müssen folgende Schritte befolgen:
- Registrierung der Drohne (ab 800 Pesos)
- Genehmigung für den Betrieb (2.700 Pesos)
- Betriebserlaubnis (1.100 Pesos)
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Fazit
Wer in Argentinien Drohne fliegen möchte, muss sich an die neuen Regelungen seit 2020 halten. Besonders wichtig sind die Registrierungspflicht, die Höhenbegrenzung sowie die Abstandsregelungen.