Allgemeine Regeln für die Drohnennutzung
- Registrierung: Alle Drohnen müssen vor dem Betrieb registriert werden.
- Freizeitnutzung: Erlaubt nach Registrierung und Genehmigung.
- Kommerzielle Nutzung: Erlaubt nach Registrierung und Erhalt einer speziellen Genehmigung.
- Maximale Flughöhe: 150 Fuß (45,7 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
- Versicherung: Obligatorisch für sowohl Freizeit- als auch kommerzielle Drohnenpiloten.
- Identifikation: Keine obligatorische Kennzeichnung oder Plaketten für Drohnen.
- Privatsphäre beachten: Die Privatsphäre anderer Personen darf nicht verletzt werden.
- Beschränkte Gebiete: Kein Fliegen über Militärbasen, Polizeistationen, Regierungsgebäuden oder Privatgrundstücken ohne Genehmigung.
Registrierungsprozess für Drohnen
Sowohl private als auch kommerzielle Nutzer müssen eine Genehmigung für ein Remote Pilot Aircraft System (RPAS) beantragen. Erforderliche Dokumente:
- Formelles Antragsschreiben an den Executive Director der NCAA mit Angaben zum geplanten Nutzungszweck und -zeitraum.
- Eine mit Google Earth erstellte Karte mit den Koordinaten der Flugzone.
- Risikobewertung und Sicherheitsmanagementplan.
- Technische Daten der Drohne in englischer Sprache.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die auch in Namibia gültig ist.
- Zahlungsnachweis der Bearbeitungsgebühr:
- Private Nutzer: 300 NAD (~15 EUR)
- Kommerzielle Nutzer: 4.500 NAD (~308 EUR)
- Kopie des Reisepasses.
Anträge müssen mindestens 60 Tage im Voraus für private Nutzer und 120 Tage für kommerzielle Nutzer eingereicht werden.
Flüge in Nationalparks
Der Einsatz von Drohnen in Nationalparks ist grundsätzlich verboten, da sie Wildtiere stören und von Wilderern genutzt werden könnten. Dieses Verbot gilt in einem Umkreis von 9,3 km (5 Seemeilen) um Schutzgebiete.
Ausnahmen erfordern eine schriftliche Genehmigung sowohl von der NCAA als auch vom Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Zusätzliche Vorschriften
- Erlaubnis des Grundstückseigentümers: Vor jedem Start ist eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers erforderlich.
- Nur bei Tageslicht: Drohnenflüge sind nur tagsüber und in direkter Sichtweite erlaubt.
- Keine Menschenmengen: Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist untersagt.
- Mindestabstände:
- 9,3 km (5 Seemeilen) von Flughäfen entfernt.
- 50 Meter Abstand zu Menschen, Fahrzeugen, Gebäuden und Straßen.
- Start und Landung auf Straßen: Öffentliche Straßen dürfen nicht als Start- oder Landeplatz genutzt werden.
Kontaktinformationen
Namibia Civil Aviation Authority (NCAA)
Email: [email protected]
Telefon: +264 61 70 2005
Wichtige Hinweise
Die Drohnenvorschriften in Namibia können sich ändern. Für die neuesten Updates besuchen Sie die Website der Namibia Civil Aviation Authority oder kontaktieren Sie die namibische Botschaft in Ihrem Land.