Drohnen-Gesetze in Uganda ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-uganda Die Drohnen-Gesetze in Uganda sind streng geregelt und erfordern umfangreiche Genehmigungsverfahren. Wer eine Drohne in Uganda nutzen oder importieren möchte, sollte sich im Vorfeld gut informieren. In diesem Artikel erfährst du alle wichtigen Vorschriften für den Drohnenbetrieb in Uganda, inklusive Importauflagen, Betriebsrichtlinien und behördlicher Genehmigungen.

Drohnen-Import nach Uganda

Bevor du eine Drohne nach Uganda bringst, musst du eine Importgenehmigung beantragen. Diese muss mindestens drei Monate vor Einreise bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.

Ablauf der Importgenehmigung:

  • Genehmigungsantrag stellen: Antrag beim Office of the Chief of Defense Forces einreichen.
  • Sicherheitsprüfung: Die Entscheidung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Special Force Command und der Uganda Civil Aviation Authority (CAA).
  • Formeller Antrag bei der CAA: Nach der Sicherheitsfreigabe muss ein offizieller Antrag bei der CAA gestellt werden. Hierbei sind Flugzweck, Drohnenmodell und technisches Equipment anzugeben.
  • Fluggebiet deklarieren: Eine Karte mit den geplanten Flugzonen muss eingereicht werden.

Wichtig: Falls du ohne diese Importgenehmigung anreist, wird dir die Drohne am Flughafen abgenommen und erst bei deiner Abreise zurückgegeben.

Registrierung und Flugberechtigungen

  • Staatliche Registrierung: Vor dem Betrieb muss die Drohne offiziell registriert werden.
  • Praktische Flugfähigkeiten nachweisen: Der Pilot muss vorab seine Flugkompetenz unter Beweis stellen.
  • Kommunikation mit der Flugsicherung: Während des Betriebs ist ständiger Kontakt zur Luftverkehrskontrolle erforderlich.

Verbotene Flugzonen

  • Keine Flüge über Städten oder Menschenansammlungen
  • Strikte Beschränkungen für sensible Gebiete (z.B. Regierungsgebäude, Militärzonen)

Drohnen-Klassifizierung in Uganda

Die CAA hat Drohnenoperationen in verschiedene Kategorien unterteilt:

Kategorie A: Grundlegende Flüge

  • VLOS (Visual Line of Sight) erforderlich
  • Maximal 400 Fuß (120 m) Flughöhe
  • Mindestabstand von 50 Metern zu Personen und Gebäuden
  • Maximales Startgewicht: 25 kg
  • Erforderliche Genehmigung: CAA-Zertifikat

Kategorie B: Erweiterte Flüge

  • Erweiterte Sichtflugbedingungen (EVLOS)
  • Einsatz in nicht kontrolliertem Luftraum
  • Zusätzliche Sicherheitsauflagen
  • Erforderliche Genehmigung: Lizenz der CAA

Kategorie C: Kommerzielle und BVLOS-Flüge

  • Flüge außerhalb der Sichtlinie (BVLOS) erlaubt
  • Unterliegt strikter Luftverkehrskontrolle
  • Erforderliche Genehmigung: Lufttüchtigkeitszeugnis und Lizenz

Drohnenbetrieb in Uganda

Allgemeine Betriebsrichtlinien

  • Maximalhöhe: 400 Fuß (120 Meter)
  • Mindestabstand: 100 Meter zu unbeteiligten Personen
  • Sichtkontakt zur Drohne erforderlich
  • Einhaltung der Wetterbedingungen (Flüge nur bei guter Sicht erlaubt)
  • Kein Betrieb unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Probleme und Herausforderungen

Die Praxis zeigt, dass es extrem schwierig ist, eine Drohne legal in Uganda zu betreiben. Langwierige Genehmigungsprozesse und hohe Auflagen erschweren es selbst professionellen Anwendern, eine Drohne zu fliegen.

Erfahrungsberichte

Laut Reiseberichten von Drohnen-Piloten wurde bei der Einreise das gesamte Gepäck gescannt. Viele Drohnen wurden konfisziert und erst bei der Ausreise wieder herausgegeben. Einige Piloten berichten jedoch, dass kleinere Drohnen im Handgepäck manchmal unentdeckt blieben.

Fazit: Ist Drohnenfliegen in Uganda empfehlenswert?

Kurz gesagt: Nein.

Die bestehenden Regeln und aufwendigen Genehmigungen machen es für Touristen und Hobby-Piloten nahezu unmöglich, eine Drohne in Uganda zu nutzen. Wer es dennoch versuchen möchte, sollte sich auf einen monatelangen Verwaltungsprozess einstellen.

Wichtige Kontakte

Falls du weitere Fragen hast, kontaktiere die ugandische Luftfahrtbehörde:

Alternativ kann auch die ugandische Botschaft in Deutschland für weitere Informationen kontaktiert werden.