Neu bei uns: Ihre Drohne nach allen Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes günstig über die Privathaftpflicht versichern
Sie verschenken zu Weihnachten eine Drohne, oder haben vielleicht eine geschenkt bekommen? Dann ist es jetzt an der Zeit, sich über alle gültigen Regeln und Vorgaben zu informieren.
Ein großes und wichtiges Thema spielt definitiv die Versicherungspflicht. Vor allem Hobbypiloten sind sehr oft der Meinung, dass die bestehende private Haftpflichtversicherung doch ausreichen müsste.
Diesem Thema stehen wir schon lange sehr kritisch gegenüber.
Warum? Weil es uns nicht einfach darum geht, unseren Kunden irgendeine Versicherung zu verkaufen, sondern weil wir bei drohneversicherungsvergleich.de unsere Produkte genau überprüfen, oder sogar selbst entwerfen.
Wir wissen also sehr genau, worauf es bei der Versicherung Ihrer Drohne ankommt.
Speziell beim Thema Privathaftpflicht sind dies 3 Dinge:
- Gefährdungshaftung
- Halterhaftpflicht
- Zulassung des Versicherers
Darauf kommt es an
Falls Sie also darüber nachdenken, Ihre bestehende Haftpflichtversicherung auch zur Versicherung Ihrer Drohne, bzw. Ihres Quadrocopters zu verwenden, dann raten wir Ihnen, sich Ihre Police genau anzusehen. Nehmen Sie bei Unklarheiten auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Falls die Versicherung Ihnen mündlich zusichert, dass die genannten Themen in Ihrer Haftpflicht integriert sind, dies aber nicht aus Ihrer Police hervorgeht, dann lassen Sie sich diese Zusage unbedingt schriftlich geben.
Warum sind diese Themen so wichtig?
Ganz einfach, weil das Gesetz es vorschreibt!
Die Gefährdungshaftung besteht für alle fliegenden Objekte im Luftraum. Egal ob Segelflugzeug, Modellflugzeug, Heißluftballon oder Airbus, falls etwas passiert haftet unabhängig von der Schuldfrage der Halter des Flugobjekts. Dies ist ein bedeutender Unterschied zu z.B. ihrer KFZ-Versicherung.
Da der Halter also immer haftet, ist solch eine Versicherung natürlich nicht ganz billig. Die allermeisten privaten Haftpflichtversicherungen haften aber nicht im Rahmen der Gefährdungshaftung, sondern nur dann, wenn der Halter selbst den Schaden verursacht hat. Der Schaden mit einer Versicherung ohne Gefährdungshaftung ist also nicht nur für den Halter unter Umständen kostspieliger als er es sich leisten kann, der Halter verstößt mit solch einer Versicherung auch gegen geltendes Recht und muss auch von Seiten der Luftfahrtbehörde mit einer Strafe rechnen.
Auch die Halterhaftpflicht ist vom Luftverkehrsgesetz gefordert. Das bedeutet, dass die Versicherung dann haftet, wenn auch der Halter haften müsste. Mit anderen Worten heißt das, dass die Drohne / der Copter auch dann versichert ist, wenn jemand anderes als der Versicherungsnehmer fliegt.
Würde in solch einem Fall ein Schaden entstehen, dann würde nicht der aktuell fliegende Pilot haften, sondern eben der Halter. Gut also, wenn die Versicherung des Halters auch in solch einem Fall für ihn einspringt.
Eine konventionelle Privathaftpflichtversicherung schließt meist nur die unmittelbare Familie ein, hat also mit dem Prinzip der Halterhaftpflicht rein gar nichts zu tun.
Zuletzt ist auch das Thema Zulassung des Versicherers zu erwähnen. Nicht alle Versicherungen in Deutschland dürfen Luftfahrtversicherungen anbieten. Man spricht auch davon, dass nur bestimmte Versicherungen mit spezieller Zulassungen bestimmte Risiken zeichnen dürfen.
Es kann also sein, dass Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung gar nicht im Bereich Luftfahrt tätig sein darf.
Informieren Sie sich lieber früher als zu spät
Wir haben Ihnen nun kurz aufgezeigt worauf es ankommt, wenn Sie Ihre Drohne mit einer Privathaftpflicht versichern wollen. Informieren Sie sich also unbedingt vor einem möglichen Schaden, ob Ihre Versicherung alle angesprochenen Punkte abdeckt.
Sicherlich haben Sie auch schon persönlich oder in Ihrem Bekanntenkreis die Erfahrung gemacht, dass sich eine Rechtschutz-, eine Zahnzusatz- oder eine Hausratversicherung auch schon mal schwer tut, wenn es um die Zahlung der versicherten Leistung geht. Sie können sich sicher vorstellen, dass Ihre bestehende Privathaftpflicht die genannten Punkte unter Umständen ausnutzen könnte, um um die Erstattung eines Schadens herumzukommen.
Warum bietet drohneversicherungsvergleich.de denn nun eine Privathaftpflicht an?
Aus den bereits genannten Gründen mussten und müssen wir immer noch von den allermeisten Privathaftpflichtversicherungen abraten. Uns ist aber auch nicht entgangen, dass vor allem viele unserer Hobbypiloten bei der Versicherungswahl sehr preisbewusst sind.
Daher haben wir zahlreiche Policen von Anbietern privater Haftpflichtversicherungen geprüft und können Ihnen nun ein Produkt anbieten, von dem wir selbst auch wirklich überzeugt sind.
Falls Ihre aktuelle Privathaftpflichtversicherung Drohnen nicht in beschriebenem Umfang abdeckt, so raten wir Ihnen entweder:
- zum Abschluss einer unserer klassischen Luftfahrthaftpflicht Tarife oder
- zu einen Wechsel ihrer Privathaftpflicht zu unserem Privathaftpflichtkonzept mit Drohnen-Einschluss. Gerne sind wir Ihnen mit der Kündigung behilflich.
Ein abschließender Hinweis
Die Informationen zur Privathaftpflicht und der Abschluss einer solchen Versicherung beziehen sich auf die 100%tige private Nutzung der Drohne. Sollten Sie mit Ihrer Drohne Foto- oder Videoaufnahmen machen und diese zum Beispiel für eine Website oder ein Videoportal nutzen, so sollten Sie eine gewerbliche Versicherung abschließen.