FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet der Begriff "Gefährdungshaftung" im Rahmen der Kopter Haftpflicht?

Was bedeutet eigentlich der Begriff "Gefährdungshaftung" und bedeutet Gefährdungshaftung, dass auch bei Gesetzesverstoß und/oder Vorsatz an den Geschädigten gezahlt werden muss?

Eine Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten besteht grundsätzlich, und zwar unabhängig davon, wie der Schaden sich ereignet hat und ob der Versicherungsnehmer, bzw. Steuerer den Schaden zu verantworten hat oder nicht. Sie besteht nur dann nicht, sofern sich der Schaden außerhalb der von uns übernommenen Gefahr ereignet oder der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird. Weitere Ausschlüsse können sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Eine Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten besteht in diesen Fällen nicht. Auch an dieser Stelle sei angemerkt, dass es stets auf den Einzelfall ankommt.

Abhängig vom Einzelfall wird unterstellt, dass überhaupt eine Leistungspflicht besteht. D.h. die Versicherung könnte Regress beim Versicherungsnehmer, bzw. Steuerer nehmen, sofern dieser den Schaden grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursacht oder aber eine Obliegenheit verletzt hat. Bei einer Obliegenheitsverletzung bemisst sich die Höhe der Regressforderung in der Regel nach dem Grad der Kausalität zwischen dem eingetretenen Schaden und der verletzten Obliegenheit.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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