Überblick der Drohnengesetze in Serbien
- Freizeitnutzung: Erlaubt, jedoch oft mit Registrierung oder Genehmigung
- Gewerbliche Nutzung: Erlaubt, jedoch mit Registrierung oder Genehmigung
- Maximale Flughöhe: 100 Meter im unkontrollierten Luftraum
- Versicherungspflicht: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen
- Drohnen-Kennzeichnung: Keine genauen Informationen
- Registrierungspflicht: Ja, für viele Drohnen
Kategorisierung von Drohnen
Serbien unterscheidet Drohnen nach Gewicht und Nutzungszweck:
Kategorie 1 (bis 500 Gramm)
- Maximale Flughöhe: 50 Meter
- Maximale Geschwindigkeit: 30 m/s
- Maximale Entfernung zum Piloten: 100 Meter
Kategorie 2 (500 Gramm bis 5 Kilogramm)
- Maximale Flughöhe: 150 Meter
- Maximale Geschwindigkeit: 30 m/s
- Maximale Entfernung zum Piloten: 2500 Meter
Kategorie 3 (5 Kilogramm bis 20 Kilogramm)
- Maximale Flughöhe: 500 Meter
- Maximale Geschwindigkeit: 55 m/s
- Maximale Entfernung zum Piloten: 2500 Meter
Kategorie 4 (20 Kilogramm bis 150 Kilogramm)
- Keine spezifischen Einschränkungen bezüglich Flughöhe, Geschwindigkeit oder Entfernung
Wichtig: Falls eine Drohne die Gewichtsgrenzen einer Kategorie erfüllt, jedoch die anderen Werte (Höhe, Geschwindigkeit, Entfernung) überschreitet, wird sie in die nächsthöhere Kategorie eingestuft.
Registrierung und Genehmigungen
- Freizeitdrohnen (ab Kategorie 2) müssen registriert werden
- Alle Drohnen für gewerbliche Zwecke müssen registriert werden
- Foto- und Videoaufnahmen gelten in Serbien als kommerzieller Zweck
Zur Registrierung ist ein Formular auszufüllen. Zudem müssen die Bedienungsanleitung und Wartungsinformationen der Drohne vorgelegt werden. Es ist möglich, dass eine bereits erfolgte Registrierung im Heimatland anerkannt wird.
Flugerlaubnis und Luftraumfreigabe
Flüge dürfen nur in freigegebenem Luftraum stattfinden. Eine Genehmigung ist erforderlich und muss mindestens fünf Tage vor dem geplanten Flug bei der serbischen Flugsicherung (SMATSA) beantragt werden:
- Kontakt: [email protected]
- Die Anfrage kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen
Altersbeschränkungen
- Für kommerzielle Drohnenflüge gilt ein Mindestalter von 18 Jahren
- Für nicht-kommerzielle Flüge der Kategorie 1 dürfen Minderjährige fliegen, wenn sie von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
- Maximale Flughöhe: 100 Meter
- Maximale Entfernung zum Piloten: 500 Meter
- Mindestabstand zu Flughäfen: 5 Kilometer
- Flüge nur bei Tageslicht und in Sichtweite des Piloten
- Mindestabstand zu unbeteiligten Personen: 30 Meter
- Kein Fliegen über Menschenmengen
- Kein gleichzeitiges Steuern mehrerer Drohnen
- Kein Fliegen von einem fahrenden Fahrzeug aus
- Mindestabstand zu kritischer Infrastruktur (z. B. Kraftwerke, Regierungsgebäude, Militäranlagen): 500 Meter
- Kein Fliegen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Strafen und Empfehlungen
Verstöße gegen die Drohnengesetze können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Es wird dringend empfohlen, sich über die aktuellen Bestimmungen bei den Behörden zu informieren:
Zuständige Behörde:
Civil Aviation Directorate of the Republic of Serbia
Skadarska 23, 11000 Belgrade, Serbia
Telefon: +381 11 292 70 00
Fax: +381 11 311 75 79
E-Mail: [email protected]
Fazit
Die Drohnengesetze in Serbien sind komplex und können für ausländische Piloten herausfordernd sein. Die Genehmigungsverfahren sind zeitaufwendig, und Verstöße können zu hohen Strafen führen. Wer in Serbien eine Drohne fliegen lassen möchte, sollte sich gut vorbereiten und rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen einholen.