Drohnen-Gesetze in Marokko ✈️ Regeln & Vorschriften

drohnen-gesetze-marokko Marokko hat sehr strenge Vorschriften für Drohnen. Seit März 2015 ist der Import und die Nutzung von Drohnen für private Zwecke komplett verboten. Unternehmen können Drohnen nur mit einer Sondergenehmigung einsetzen. Wer ohne Erlaubnis eine Drohne mitführt, riskiert hohe Strafen.

Drohneneinfuhr nach Marokko

  • Private Drohnen sind verboten.
  • Der Import von Drohnen ist nicht erlaubt.
  • Bei der Einreise wird das Gepäck gescannt.
  • Gefundene Drohnen werden beschlagnahmt oder für 45 Tage aufbewahrt.
  • Nach 45 Tagen wird die Drohne eingezogen, falls sie nicht abgeholt wird.
  • Die Strafgebühr beträgt ca. 110 Euro (1.165 Dirhams).

Kommerzielle Nutzung von Drohnen in Marokko

Unternehmen dürfen Drohnen nur mit einer speziellen Genehmigung nutzen. Dafür sind mehrere Dokumente erforderlich:

  • Eine offizielle Erlaubnis der Regierung.
  • Eine Registrierung mit genauen Flugdetails (GPS-Koordinaten, Datum, Uhrzeit).
  • Eine Drehgenehmigung des marokkanischen Filmzentrums (CCM), falls Luftaufnahmen gemacht werden.

Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. Eine frühzeitige Planung ist essenziell.

Verbotene Gebiete für Drohnen

Das Fliegen von Drohnen ist in bestimmten Bereichen streng untersagt:

  • Militärische Einrichtungen
  • Königliche Paläste
  • Regierungsgebäude
  • Flughäfen

Wer in diesen Bereichen mit einer Drohne erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen und möglichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Strafen und mögliche Konsequenzen

Wer mit einer Drohne erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Beschlagnahmung der Drohne
  • Strafzahlung von ca. 110 Euro
  • Mögliche rechtliche Maßnahmen (in Einzelfällen sogar Gefängnisstrafen)

Kann ich meine Drohne bei der Ausreise zurückbekommen?

Falls die Drohne bei der Einreise deklariert wurde, kann sie innerhalb von 45 Tagen bei der Ausreise abgeholt werden. Danach wird sie dauerhaft eingezogen.

Empfehlung: Drohne zu Hause lassen

Angesichts der strengen Gesetze und der Risiken wird dringend empfohlen, keine Drohne nach Marokko mitzunehmen. Falls ein Drohneneinsatz nötig ist, sollten alle erforderlichen Genehmigungen vorab eingeholt werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist es erlaubt, eine Drohne nach Marokko mitzunehmen?

Nein, die Einfuhr und Nutzung von Drohnen ist für Privatpersonen verboten.

Was passiert, wenn ich mit einer Drohne einreise?

Die Drohne wird am Zoll beschlagnahmt oder für 45 Tage aufbewahrt. Danach wird sie eingezogen.

Kann ich eine Genehmigung für Drohnenflüge beantragen?

Ja, Unternehmen können eine Sondergenehmigung beantragen. Der Prozess kann jedoch mehrere Wochen dauern.

Welche Strafen drohen, wenn ich mit einer Drohne erwischt werde?

Es drohen eine Beschlagnahmung der Drohne, eine Strafzahlung von 110 Euro und in schweren Fällen sogar rechtliche Konsequenzen.

Wie kann ich meine Drohne zurückbekommen?

Falls die Drohne bei der Einreise deklariert wurde, kann sie innerhalb von 45 Tagen zurückgeholt werden.

Fazit

Die Drohnengesetze in Marokko sind sehr streng. Für Privatpersonen sind Drohnen komplett verboten, und auch für Unternehmen ist der Einsatz nur mit einer Sondergenehmigung möglich. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen und der Beschlagnahmung der Drohne rechnen.

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