Überblick: Drohnen-Gesetze in Tansania
- Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung.
- Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung.
- Maximale Flughöhe: 400 Fuß (121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
- Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge.
- Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung? Ja.
- Müssen Drohnen registriert werden? Ja, bei der Tanzania Civil Aviation Authority (TCAA).
Weitere Drohnen-Regeln in Tansania
Tansania unterscheidet Drohnen nach Gewicht in Klassen und nach Nutzungszweck in Kategorien:
Gewichtsklassen
- Class 1: 0-5 kg
- Class 2: 5 kg – 25 kg
- Class 3: 25 kg und mehr
Nutzungskategorien
- Category 1: Nutzung für Freizeit und Sport
- Category 2: Private Nutzung außer Freizeit und Sport
- Category 3: Kommerzielle Nutzung
Registrierungsprozess und Genehmigungen
Um eine Drohne ins Land einzuführen, ist eine Genehmigung der TCAA notwendig. Jede Drohne muss vor dem Flug registriert werden.
Registrierung erfolgt beim TCAA-Hauptsitz in Dar Es Salaam oder in einer der Regionalstellen.
Einzureichende Dokumente:
- Formular aus dem Anhang des Gesetzestextes
- Besitznachweis der Drohne (z. B. Kaufquittung)
- Registrierungsgebühr: 100 US-Dollar
Bedingungen für Drohnen-Piloten
Piloten der Kategorie 2 und 3 benötigen eine Pilot’s Licence:
- Mindestalter: 21 Jahre
- Aktuelles medizinisches Zertifikat erforderlich
- Fließende Englischkenntnisse
- „Radio Telephony Licence“ erforderlich
- Absolviertes Flugtraining sowie Wissens- und Fähigkeitstest
- Ggf. zusätzliche Gebühr von 200 US-Dollar
Haftpflichtversicherung für alle Drohnenpiloten Pflicht.
Gewerbliche Drohnenpiloten benötigen zusätzlich eine Operator Certificate und Genehmigungen für ihre Flüge.
Flugverbote und Sicherheitsabstände
- Drohnen dürfen keine anderen Fluggeräte, Personen oder das Eigentum Dritter gefährden.
- Flugverbot über Menschenansammlungen.
- Nicht im kontrollierten oder eingeschränkten Luftraum ohne Genehmigung fliegen.
- Falls unbeabsichtigt in den kontrollierten Luftraum eingetreten, muss sofort die Flugsicherung informiert werden.
- 10 km Abstand zu Flugplätzen (Code C, D, E, F).
- 7 km Abstand zu Flugplätzen (Code A, B).
- Max. 400 Fuß (121,9 Meter) Flughöhe über Grund.
- 50 Meter Abstand zu Personen, Fahrzeugen, Schiffen und Gebäuden.
- Nur in Sichtweite und bei Tageslicht fliegen.
Spezielle Vorschriften für Nationalparks
Das Überfliegen von Nationalparks ist generell verboten.
Kontakt zur TCAA
Für aktuelle Informationen sollte man sich direkt an die Tanzania Civil Aviation Authority wenden:
Tanzania Civil Aviation Authority (TCAA)
E-Mail: [email protected]
Webseite: TCAA Offizielle Seite