- Gewicht unter 500 Gramm
- Maximale kinetische Energie von 79 Joule
- Höchstgeschwindigkeit von 20 m/s
- Maximale Flugentfernung von 15 Metern
- Maximale Flughöhe von 30 Metern über Grund
Für diese Drohnen ist keine Genehmigung erforderlich, jedoch muss 72 Stunden vor dem Flug eine AIS-Meldung erfolgen.
Kategorien für Drohnen in Kosovo
Alle anderen Drohnen werden in vier Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Abflugmasse | Max. Flughöhe | Max. horizontale Entfernung | Max. Geschwindigkeit | Registrierungsgebühr |
---|---|---|---|---|---|
1 | < 1 kg | 50 m | 100 m | 30 m/s | 10 € |
2 | 1 – 5 kg | 150 m | 2.500 m | 30 m/s | 20 € |
3 | 5 – 20 kg | 500 m | 2.500 m | 55 m/s | 50 € |
4 | 20 – 150 kg | Ohne Limit | Ohne Limit | Ohne Limit | 100 € |
Fällt ein Fluggerät in mehrere Kategorien, gilt die höhere. Für Kategorie 3 und 4 ist ein Theorietest erforderlich.
Erforderliche Genehmigungen
Für alle Kategorien ist eine Flugerlaubnis der Civil Aviation Authority (CAA) notwendig. Diese muss mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Flug beantragt werden und ist bis zu zwei Jahre gültig.
Der Antrag erfordert folgende Angaben:
- Name und Adresse des Piloten
- Kopie des Reisepasses
- Beschreibung des geplanten Fluges mit Ortsangaben
- Art des unbemannten Fluggeräts
- Fotos der Drohne
- Flug- oder Benutzerhandbuch
- Unterschriebene Erklärung
Nach Erhalt der Genehmigung muss jeder Flug 72 Stunden im Voraus beim Aeronautical Information Service (AIS) angemeldet werden.
Flugklasseneinteilung
Flugmanöver werden zusätzlich nach Umgebung eingeteilt:
- Klasse 1: Unbebautes Gebiet ohne Menschen
- Klasse 2: Bebautes Gebiet ohne Personen
- Klasse 3: Bewohntes Gebiet (Wohnhäuser, Parks, Schulen)
- Klasse 4: Dicht besiedelte Zonen in Städten
Flugbuchführung
Alle Flüge müssen in einem Flugbuch dokumentiert werden mit Angaben zu:
- Pilot
- Datum
- Start- und Landeplatz
- Uhrzeiten
- Flugzeit
- Zweck des Fluges
- Unterschrift des Steuerers
Weitere Vorschriften
- Mindestens 2 km Abstand zu Flughäfen
- 1 km Abstand zur Landesgrenze
- 2 km Abstand zu Militärbasen
- 30 m Abstand zu Personen, Tieren, Gebäuden, Straßen, Schienen und Hochspannungsleitungen
- 150 m Abstand zu Menschenansammlungen
- Flüge nur bei Tageslicht
- Mindestens 5 km Sichtweite
- Pilot muss während des Fluges über ein Funkgerät erreichbar sein
Wichtiger Hinweis
Es ist strengstens untersagt, staatliche Einrichtungen, Regierungsgebäude, Militäranlagen oder diplomatische Vertretungen zu fotografieren oder zu filmen. Verstöße können zur Beschlagnahmung der Drohne und weiteren Strafen führen.
Versicherungspflicht
Für Drohnenflüge im Kosovo ist eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt.
Fazit
Die Drohnen-Gesetze in Kosovo sind detailliert und streng. Eine rechtzeitige Registrierung und Genehmigung sind notwendig, um Drohnen sicher und gesetzeskonform zu betreiben. Halte dich an die Regeln, um Bußgelder oder Strafen zu vermeiden.