Im Libanon gelten strenge Drohnenvorschriften, die von der libanesischen Armee kontrolliert werden. Wer eine Drohne fliegen möchte, muss eine offizielle Genehmigung beantragen. Ohne diese Erlaubnis drohen Strafverfolgung und Beschlagnahmung der Drohne.
📝 Genehmigung für Drohnenflüge im Libanon
Alle Drohnen, egal ob für private oder gewerbliche Nutzung, müssen registriert werden. Der Antrag auf eine Fluggenehmigung umfasst folgende Schritte:
📌 Antrag stellen
- Schriftlicher Antrag mit genauen Angaben zu Zweck, Zeit und Ort der Flüge
- Angabe der Seriennummer der Drohne
- Zusendung aller erforderlichen Dokumente
📄 Notwendige Unterlagen
- Lizenz, ausgestellt von der libanesischen Luftwaffe
- Personalausweis oder Reisepasskopie (für ausländische Betreiber inkl. Einreisestempel)
- Foto der Drohne mit sichtbarer Seriennummer
📬 Antrag einreichen
- Persönlich beim Armee-Kommando – Sekretariat des Generalstabs
- Per E-Mail: [email protected]
- Per Fax: 01/424104
Bearbeitungszeit: Mindestens eine Woche | Gebühren: Keine Kosten
⚠️ Wichtige Einschränkungen
- Flüge ohne Registrierung sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt
- Drohnen dürfen nicht in Militärzonen, Flughafennähe oder in dicht besiedelten Gebieten fliegen
- Flüge in Wolken oder während eines Feuerwerks sind untersagt
🔍 Wo erhalte ich die aktuellsten Informationen?
Da sich die Drohnenvorschriften im Libanon jederzeit ändern können, sollten Piloten sich regelmäßig bei den offiziellen Stellen erkundigen:
- Libanesische Armee (lebarmy.gov.lb)
- Libanesische Luftfahrtbehörde
- Deutsche Botschaft für Auskünfte über Flugbestimmungen
✈️ Wichtig: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Reiseantritt Kontakt mit den zuständigen Behörden aufnehmen!
📌 Fazit
Wer eine Drohne im Libanon fliegen will, benötigt eine offizielle Genehmigung. Ohne diese drohen Strafen und Beschlagnahmung der Drohne. Halten Sie sich an die Vorschriften, vermeiden Sie Flüge in gesperrten Gebieten und informieren Sie sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen.