Registrierung für Touristen
Wer eine Drohne nach Nepal mitbringen und nutzen möchte, muss sie vorher bei der Luftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority of Nepal, CAAN) registrieren. Die Registrierung kann online durchgeführt werden und erfordert folgende Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular (RPA/Form/001)
- Farbiges Passfoto des Antragstellers
- Foto der Drohne mit sichtbarer Seriennummer
- Kopie des Reisepasses mit gültigem Visum für Nepal
- Zollerklärung für die Drohne (vom Tribhuvan International Airport)
- Betriebszweck und Verpflichtungserklärung (RPA/Form/002)
Nach der Genehmigung wird eine Registrierungsgebühr von 10 USD + 13 % MwSt. fällig, die auf das offizielle Bankkonto überwiesen werden muss.
Wichtig: Die Drohne muss ein zugelassenes Modell mit Seriennummer sein und eine CE-Kennzeichnung oder Bauartzulassung besitzen. Für Drohnen über 2 kg ist zudem eine Versicherung vorgeschrieben.
Registrierung für Einheimische
Auch nepalesische Bürger oder Unternehmen müssen ihre Drohne registrieren lassen. Die benötigten Dokumente sind:
- Farbiges Passfoto des Antragstellers (bei Privatpersonen)
- Kopie der Staatsangehörigkeitsbescheinigung, des Reisepasses oder der Firmenregistrierung
- Foto der Drohne mit Modell und Seriennummer
- Betriebszweck und Verpflichtungserklärung (RPA/Form/002)
- Technische Spezifikation der Drohne (Herstellerhandbuch)
- Kopie der Mehrwertsteuerrechnung (bei Kauf in Nepal) oder Zollabfertigungsdokumente (bei Import)
Nach der Genehmigung ist ebenfalls eine Gebühr von 10 USD + 13 % MwSt. zu entrichten. Für Drohnen über 2 kg ist eine Versicherung sowie eine physische Überprüfung durch die Luftfahrtbehörde erforderlich.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Nepal
| Kategorie | Vorschrift |
|---|---|
| Freizeitnutzung erlaubt? | Ja, mit Registrierung oder Genehmigung |
| Gewerbliche Nutzung erlaubt? | Ja, mit Registrierung oder Genehmigung |
| Maximale Flughöhe | 120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum |
| Versicherungspflicht? | Ja, für Drohnen über 2 kg |
| Drohneregistrierung erforderlich? | Ja, bei der Civil Aviation Authority of Nepal (CAAN) |
Wichtige Vorschriften für Drohnenflüge
- Flüge unter 200 Fuß in öffentlichen Bereichen benötigen eine Genehmigung der lokalen Behörden.
- In Nationalparks muss eine spezielle Genehmigung der Verwaltung eingeholt werden.
- Flüge über 200 Fuß müssen vom Innenministerium genehmigt werden.
- Flüge bis zu 50 Fuß für private Zeremonien, kulturelle oder religiöse Rituale sind ohne Genehmigung erlaubt.
- Forschungsinstitute dürfen Drohnen bis 2 kg innerhalb von 200 Metern ihres Geländes ohne Genehmigung fliegen, müssen aber die lokale Polizei informieren.
Alle Flüge müssen innerhalb der Sichtweite des Piloten stattfinden. Eine maximale horizontale Entfernung von 500 Metern wird empfohlen.
Flugverbotszonen und Sicherheitsabstände
- Mindestabstand zu Flughäfen: 5 Kilometer
- Mindestabstand zu internationalen Grenzen: 5 Kilometer
- Flugverbote gelten für:
- Maitighar Mandala, Swayambhunath, Pashupatinath, Bouddhanath, Budhanilkantha
- Durbar Squares in Kathmandu, Bhaktapur und Patan
- Religiöse und archäologische Stätten
- Singha Durbar und Regierungsgebäude
- Militärgebiete: 1.000 Meter Abstand
- Andere Sicherheitsbehörden: 500 Meter Abstand
Besondere Herausforderungen beim Fliegen in Nepal
Höhenlage und Luftdichte: Die dünne Luft in großen Höhen kann die Leistung der Drohne beeinträchtigen. Vor der Reise sollte überprüft werden, ob das Modell für solche Bedingungen geeignet ist.
Kulturelle Sensibilität: Besonders in und um religiöse Stätten sollte respektvoll geflogen werden. Vorherige Erkundigungen sind empfehlenswert.
Fazit: Drohne mitnehmen oder nicht?
Die Drohnen-Gesetze in Nepal sind streng und die Genehmigungsverfahren oft langwierig. Ohne offizielle Registrierung kann es zu Problemen bei der Einreise oder zu hohen Strafen kommen.
- Drohne mitnehmen: Wenn alle Genehmigungen vorab eingeholt wurden.
- Besser verzichten: Wenn die Registrierung unsicher oder kompliziert erscheint.
Kontakt & Weitere Informationen
CAAN E-Mail: [email protected]