Multicopter finden immer häufiger Verwendung bei Einsätzen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Einheiten des Katastrophenschutzes. Die neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten, bietet allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vielseitige Einsatzmöglichkeiten von Multicoptern.
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Multicopters für diese Organisationen genehmigungsfrei. Der Betrieb von Multicoptern (Drohnen) durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bedarf jedoch einer ausführlichen Planung und professionellen Schulung aller Beteiligten. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Einsatzfall ein maximaler Einsatzwert des Multicopters bei größtmöglicher Sicherheit erreicht wird. Einsatzoptionen für Multicopter sind vor allem folgende Einsatzoptionen:
- Lageerkundung von schwierigen und unübersichtlichen Einsatzstellen
- Livebild im Einsatzleitwagen und im Lagezentrum
- Abgesetzter Livestream in Stabsräume fernab der Einsatzstelle (VPN gesichert) per LTE oder Satellit
- Lageerkundung bei Einsturzgefahren und Trümmergelände
- Personensuche in Verbindung mit Rettungshundestaffeln ohne Kontaminierung des Geländes
- Personensuche (ggf. mit Wärmebildkamera am Copter)
- Einsatz einer Wärmebildkamera am Copter
- Lageerkundung bei gasförmigen Gefahrstoffen ohne Explosionspotential
- Erkundung von großen und unwegsamen Flächen
- Unfallaufnahme und Spurensicherung
- Beweissicherung
- Einsatzdokumentation und Aufzeichnung von Übungen
- Fahrzeugmanagement an der Einsatzstelle
- Verkehrsüberwachung
- Photogrammetrie und Vermessung
- Erstellen von 3D Modellen
Nachdem im April 2017 die neue Luftverkehrsordnung mit besonderen Regelungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen in Kraft getreten ist, gelten für private und gewerbliche Nutzer umfassende Einschränkungen.
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind gem. §21(4) LuftVO von diesen Beschränkungen befreit, sofern der Einsatz des Multicopters zur Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Aber gerade diese weitreichenden Befugnisse erfordern zzgl. zum Abschluss einer speziellen BOS- Haftpflichtversicherung eine besonders intensive Schulung und Ausbildung des Steuerungspersonals. Insbesondere im Einsatzgeschehen erfolgt der Betrieb von Multicoptern regelmäßig unter erschwerten Bedingungen, wie zum Beispiel bei Nacht, in der Nähe von kritischen Infrastrukturen oder Industrieobjekten. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass hier Copter mit mehreren Redundanzen und speziell trainierte Steuerer zum Einsatz kommen.
Einsatzorganisationen sind, trotz der Ausnahmeerlaubnis, verpflichtet eine Nutzen-Risikoabschätzung vorzunehmen und die Übertretung von allgemeinem Recht kritisch zu prüfen. Der Erfolg im effektiven und sicheren Einsatz von Drohnen liegt in der anwenderorientierten Schulung. So ist es unabdingbar, die Steuerer mit Gefahren an der Einsatzstelle vertraut zu machen und eine Art Qualitäts- und Fehlermanagement zu etablieren.
Bei Nahecopter trifft hierbei Erfahrung aus 20 Jahren Mitarbeit in Einsatzstäben und Katastrophenschutz auf aktuelles Know How aus dem Drohnenbereich. Die Drohnenschulungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bieten ein hohes Praxisniveau und fundierte Kenntnisse für den Einsatz von Drohnen.