Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antwort: Nein, Sie verlieren in der Regel nicht den Versicherungsschutz, wenn Sie zugelassene Anbauteile wie einen Propellerschutz an Ihrer Drohne anbringen. Allerdings sollten bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die je nach Versicherung variieren können.
Der Versicherungsschutz für Drohnen kann durch das Anbringen von Zubehör oder Modifikationen beeinflusst werden, da diese Änderungen die Art und Weise beeinflussen, wie die Drohne fliegt oder verwendet wird. Bei den meisten Drohnenversicherungen wird jedoch zwischen zugelassenen und nicht zugelassenen Anbauteilen unterschieden. Zugelassene Anbauteile sind in der Regel solche, die speziell für die Drohne entwickelt wurden und die Sicherheit und Funktionalität nicht beeinträchtigen. Beispiele sind Propellerschutzvorrichtungen, die dazu beitragen, die Drohne bei Kollisionen zu schützen.
Zulassung des Zubehörs: Anbauteile wie Propellerschutz müssen vom Hersteller der Drohne zugelassen sein oder den Vorschriften der EU-Drohnenverordnung entsprechen. Wenn das Zubehör von einem Drittanbieter stammt, muss sichergestellt sein, dass es die ursprünglichen Spezifikationen und die Flugfähigkeit der Drohne nicht negativ beeinflusst.
Versicherungsbedingungen prüfen: Die meisten Versicherer verlangen, dass alle Zubehörteile und Modifikationen ordnungsgemäß installiert und nicht übermäßig modifiziert wurden. Es ist wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen zu lesen, um sicherzustellen, dass alle zusätzlichen Teile ordnungsgemäß abgedeckt sind. Einige Versicherer könnten in ihren Policen Klauseln haben, die den Versicherungsschutz auf bestimmte Änderungen einschränken.
Meldung an die Versicherung: Es wird empfohlen, jede wesentliche Modifikation oder das Anbringen neuer Anbauteile der Versicherung zu melden, um sicherzustellen, dass diese Änderungen im Rahmen der bestehenden Police weiterhin gedeckt sind. Dies gilt insbesondere für Zubehör, das das Fluggewicht oder die Flugeigenschaften der Drohne verändert.
Das Anbringen nicht zugelassener Anbauteile oder das Ändern der Drohne auf eine Weise, die ihre ursprüngliche Spezifikation verändert, könnte zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wenn das Zubehör die Drohne unsicher macht oder den geltenden Vorschriften nicht entspricht, kann die Versicherung eine Deckung verweigern. Dies bedeutet, dass Schäden, die durch solche unzulässigen Änderungen verursacht werden, nicht abgedeckt sind und der Pilot selbst für alle entstehenden Kosten haften muss.
Ja, sofern der Propellerschutz vom Drohnenhersteller zugelassen ist und die Flugeigenschaften der Drohne nicht negativ beeinflusst. In vielen Fällen verbessert ein Propellerschutz sogar die Sicherheit und wird von Versicherern nicht als Risiko betrachtet.
Versicherer wie HDI, R+V, und andere bieten spezielle Policen für Drohnen, die auch Modifikationen abdecken, solange diese den geltenden Vorschriften entsprechen. Es lohnt sich, verschiedene Tarife zu vergleichen, um die beste Option für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Empfehlung: Für den besten Schutz empfehlen wir die HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung. Weitere Details finden Sie hier.
Das Anbringen zugelassener Anbauteile wie Propellerschutz an Drohnen beeinträchtigt in der Regel nicht den Versicherungsschutz, sofern diese den Herstelleranweisungen und den Versicherungsbedingungen entsprechen. Es ist jedoch entscheidend, die Details Ihrer Police zu kennen und sicherzustellen, dass alle Änderungen abgedeckt sind.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.